- 01 Eine Online-Scheidung ist kein Sonderweg — es bleibt eine normale Scheidung mit Anwalt, nur die Kommunikation läuft digital.
- 02 Der Anwaltszwang gilt auch online (§ 114 FamFG); Gebühren (FamGKG, RVG) und Fristen sind identisch.
- 03 Zum Termin müssen die Eheleute persönlich erscheinen (§ 128 FamFG) — online spart die Vorbereitung, nicht das Gericht.
„Online-Scheidung” ist kein eigenes Verfahren
Der Begriff führt leicht in die Irre. Es gibt im deutschen Recht keine eigene „Online-Scheidung” mit eigenen Regeln. Gemeint ist eine ganz normale Scheidung – nur wird die Zusammenarbeit mit der Kanzlei digital abgewickelt.
Konkret heißt das: Mandatserteilung, Austausch der Unterlagen und die laufende Kommunikation erfolgen online, per E-Mail oder telefonisch statt im Büro vor Ort. Das Verfahren selbst, das materielle Recht und die Rolle des Anwalts bleiben dieselben wie bei jeder anderen Scheidung.
Online ist kein Sonderweg durch das Gesetz. Es ist nur ein anderer Weg zu uns.
Der Gerichtstermin bleibt – persönlich
Der wichtigste Punkt, den viele unterschätzen: Auch bei digitaler Abwicklung findet der gerichtliche Scheidungstermin statt. Beide Ehegatten müssen dazu grundsätzlich persönlich vor dem Familiengericht erscheinen und werden persönlich angehört (§ 128 FamFG).
Das Gericht will sich selbst ein Bild machen, ob die Ehe gescheitert ist (§ 1565 BGB) und beide die Scheidung wollen. Diese Anhörung lässt sich nicht durch Formulare ersetzen. Eine Scheidung „komplett online, ganz ohne Gerichtstermin” gibt es im Regelfall daher nicht.
Digital ist also die Vorbereitung – nicht der Termin selbst. Was Sie online sparen, sind Wege und Korrespondenzzeit bis dahin, nicht der Gang zum Gericht.
Gleiches Recht, gleiche Kosten
Auch rechtlich und finanziell ändert die Form nichts an den Grundlagen.
Es gilt derselbe (§ 114 FamFG): Den Scheidungsantrag kann nur stellen, wer anwaltlich vertreten ist – online wie offline. Und es gilt dasselbe materielle Recht; eine digitale Abwicklung macht keine Voraussetzung leichter oder schwerer.
Die Kosten richten sich identisch nach dem (FamGKG) und dem RVG. Eine Online-Scheidung ist deshalb nicht per se billiger. Sie kann Wege und Zeit sparen – die gesetzlichen Gebühren bleiben gleich.
Wann ist eine Online-Scheidung sinnvoll?
Für viele Mandantinnen und Mandanten ist die digitale Form spürbar bequemer. Ihre Stärken zeigen sich vor allem dort, wo die Sache klar ist.
- Ortsunabhängig und flexibel: Sie regeln alles von zu Hause aus, ohne Termine im Büro.
- Schnelle Kommunikation: Unterlagen und Rückfragen laufen direkt, ohne Postwege.
- Gut für unkomplizierte, einvernehmliche Fälle: Wenn Einigkeit besteht und keine strittigen Folgesachen anstehen.
- Praktisch für im Ausland lebende Mandanten: Die Vorbereitung gelingt unabhängig vom Wohnort.
Gerade die Kombination aus Einvernehmen und einfacher Vermögenslage macht den digitalen Weg attraktiv: Hier gibt es wenig zu besprechen, was sich nicht ebenso gut schriftlich oder telefonisch klären lässt.
Wann ist persönliche Beratung sinnvoller?
So praktisch die digitale Form ist – es gibt Konstellationen, in denen ein persönliches Gespräch klar im Vorteil ist. Komplexe oder konfliktbehaftete Fälle leben von Nachfragen, Zwischentönen und gemeinsamer Klärung am Tisch.
Wann persönliche Beratung sinnvoll ist
- Bei Streit zwischen den Ehegatten oder absehbar widerstreitenden Interessen.
- Bei hohem oder komplexem Vermögen – etwa Immobilie, Unternehmen oder Beteiligungen.
- Bei offenen Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen.
- Bei internationalem Bezug, etwa Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit im Ausland.
- Wenn Sie ein vertrauliches, klärendes Gespräch wünschen, um Ihre Lage in Ruhe einzuordnen.
Ein weiterer Punkt betrifft den Datenschutz: Unterlagen in einer Scheidung enthalten sensible persönliche und finanzielle Daten. Bei digitaler Übermittlung sollten Sie deshalb auf sichere Kanäle achten und solche Dokumente nicht ungeschützt verschicken.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Die Wahl zwischen online und persönlich ist keine Frage von „modern” gegen „altmodisch” und kein Marketingversprechen. Sie hängt schlicht davon ab, wie Ihr Fall liegt und was Ihnen wichtig ist.
Ist die Sache einvernehmlich und überschaubar, spart der digitale Weg Zeit und Wege. Geht es um Streit, größere Werte oder einfach um das Bedürfnis nach einem persönlichen Gegenüber, ist das Gespräch vor Ort die bessere Grundlage. Wir bieten Ihnen beide Wege an und sagen Ihnen offen, welcher für Ihren Fall sinnvoller ist – die Entscheidung treffen Sie.
Häufige Fragen
Geht eine Scheidung wirklich komplett online ohne Gerichtstermin?
Im Regelfall nicht. Online läuft die Vorbereitung – Mandatserteilung, Unterlagen, Kommunikation. Der gerichtliche Scheidungstermin findet trotzdem statt: Beide Ehegatten müssen grundsätzlich persönlich vor dem Familiengericht erscheinen und werden persönlich angehört (§ 128 FamFG).
Ist eine Online-Scheidung günstiger als eine persönliche?
Nicht per se. Die Kosten richten sich identisch nach dem Verfahrenswert (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – unabhängig davon, ob die Abwicklung digital oder vor Ort erfolgt. Die digitale Form kann Wege und Zeit sparen, senkt aber nicht die gesetzlichen Gebühren.
Brauche ich bei einer Online-Scheidung trotzdem einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht gilt Anwaltszwang (§ 114 FamFG) – auch bei digitaler Abwicklung. Den Scheidungsantrag kann nur eine anwaltlich vertretene Person stellen. „Online" beschreibt nur den Weg der Zusammenarbeit, nicht einen Verzicht auf anwaltliche Vertretung.
Wie sicher sind meine Unterlagen bei der digitalen Übermittlung?
Achten Sie auf sichere Übermittlungswege. Unterlagen in einer Scheidung enthalten sensible persönliche und finanzielle Daten. Eine seriöse Kanzlei stellt geschützte Kanäle für den Austausch bereit und versendet solche Dokumente nicht ungeschützt per einfacher E-Mail.