Scheidung mit nur einem Anwalt – wann das geht und wie viel Sie sparen
„Reicht ein Anwalt für uns beide?" ist eine der häufigsten Fragen vor einer Scheidung. Die kurze Antwort: Bei echter Einigkeit genügt oft tatsächlich ein Anwalt für das ganze Verfahren – aber nur, wenn man versteht, was rechtlich dahintersteht. Denn einen „gemeinsamen Anwalt" gibt es streng genommen nicht. Dieser Beitrag erklärt, wann ein Anwalt ausreicht, wo die Grenze verläuft und an welcher Stelle Sie sparen.
Warum vor Gericht überhaupt ein Anwalt nötig ist
Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Ohne Anwalt lässt sich das Verfahren nicht in Gang setzen.
Das gilt für die antragstellende Seite. Für die andere Seite eröffnet das Gesetz aber einen schlankeren Weg – und genau daraus ergibt sich die Möglichkeit, mit nur einem Anwalt auszukommen.
Wie ein Anwalt für das ganze Verfahren genügt
Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss der andere Ehegatte dem Antrag nur zustimmen (§ 134 FamFG). Für diese bloße Zustimmung braucht er keinen eigenen Anwalt – er kann ihr im Scheidungstermin auch ohne anwaltliche Vertretung erklären.
Deshalb genügt in einvernehmlichen Fällen oft ein Anwalt für das gesamte Verfahren: Er vertritt die antragstellende Seite, die andere Seite stimmt zu. Die Gebühren für eine zweite Vertretung entfallen damit vollständig.
Ein Anwalt stellt den Antrag, die andere Seite stimmt nur zu – das ist der ganze Mechanismus hinter „einem Anwalt für die Scheidung”.
„Gemeinsamer Anwalt”? Das gibt es streng genommen nicht
Hier liegt der wichtigste – und oft missverstandene – Punkt. Ein Anwalt kann nicht beide Ehegatten gleichzeitig vertreten. Er ist allein der Interessenvertreter des Antragstellers und darf den anderen Ehegatten nicht beraten. Das folgt aus dem Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten.
Ein „gemeinsamer Anwalt” im wörtlichen Sinn existiert also nicht. Es ist immer der Anwalt eines Ehegatten, dem der andere lediglich zustimmt. Wer das weiß, geht mit realistischen Erwartungen in das Verfahren: Die zustimmende Seite erhält von diesem Anwalt keine eigene rechtliche Beratung.
Wichtiger Hinweis
Wer sich nicht sicher ist oder eigene Ansprüche – etwa bei Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht – sichern möchte, sollte sich eigenständig anwaltlich beraten lassen. Der eine Anwalt wahrt ausschließlich die Interessen seines Mandanten und darf die andere Seite nicht beraten.
Wann ein Anwalt wirklich ausreicht
Voraussetzung ist echte Einigkeit – sowohl über die Scheidung selbst als auch über die wesentlichen Folgen. Solange beide an einem Strang ziehen, funktioniert der Weg mit einem Anwalt in der Praxis problemlos.
- Scheidung: Beide wollen geschieden werden.
- Versorgungsausgleich: Die Aufteilung der Rentenanrechte läuft ohnehin von Amts wegen mit – darüber muss niemand streiten.
- Folgen: Über Unterhalt, Vermögen und Sorge besteht Einigkeit oder sie werden vorab geregelt.
Sobald über eine dieser Folgen gestritten wird, ändert sich die Lage: Dann braucht jede Seite eine eigene Vertretung, weil der eine Anwalt nur die Interessen seines Mandanten verfolgt.
Wie viel Sie mit einem Anwalt sparen
Der Spareffekt liegt allein bei den Anwaltsgebühren – die fallen nur einmal an statt zweimal. Die Gerichtskosten richten sich dagegen nach dem Verfahrenswert (FamGKG) und bleiben unverändert, egal ob ein oder zwei Anwälte beteiligt sind.
Wie hoch die Ersparnis konkret ausfällt, hängt vom Verfahrenswert ab, der sich aus Einkommen und Vermögen beider Ehegatten ergibt (§ 43 FamGKG). Eine Orientierung, wie sich die Summe zusammensetzt, finden Sie in unserem Ratgeber zu den Scheidungskosten.
Intern können die Eheleute vereinbaren, die Kosten untereinander zu teilen – auch wenn nur eine Seite den Anwalt offiziell beauftragt. So tragen beide den finanziellen Aufwand gemeinsam, obwohl nur ein Anwalt tätig wird.
Fazit: Ein Anwalt genügt, wenn Sie sich wirklich einig sind
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt für das gesamte Verfahren. Er stellt den Antrag für die eine Seite, die andere stimmt nur zu – und spart damit die Gebühren für eine zweite Vertretung vollständig.
Entscheidend ist echte Einigkeit über Scheidung und Folgen. Wer eigene Ansprüche bei Unterhalt, Vermögen oder Sorge sichern will, sollte sich eigenständig beraten lassen, denn der eine Anwalt wahrt allein die Interessen seines Mandanten.
Häufige Fragen
Können wir uns mit nur einem Anwalt scheiden lassen?
Gibt es einen Anwalt für beide Ehegatten gemeinsam?
Wie viel sparen wir mit nur einem Anwalt?
Wann reicht ein Anwalt nicht aus?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG), § 114 – Anwaltszwang
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG), § 134 – Zustimmung zur Scheidung
- Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), § 43 – Verfahrenswert in Ehesachen
Gesetzestexte amtlich über gesetze-im-internet.de. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Über die Autorin
Rechtsanwältin Mieke Karcher
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht, seit 2010 zugelassen – über 15 Jahre Erfahrung in Beratung und Vertretung. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für neue Anfragen und vertritt Sie bei einvernehmlichen und streitigen Scheidungen, immer mit Blick auf das Wohl Ihrer Familie und Ihrer Kinder.