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Ratgeber
Ehevertrag

Was kostet ein Ehevertrag?

„Was kostet ein Ehevertrag?“ ist meist die erste Frage. Die gute Nachricht: Der teuerste Posten, der Notar, ist gar nicht frei verhandelbar. Seine Gebühr ergibt sich per Gesetz aus dem geregelten Vermögen. Damit lässt sich der Preis vorab ziemlich genau abschätzen.

Karcher Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, mit Schwerpunkt auf einvernehmlicher Scheidung und internationalem Familienrecht. Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

Teil unseres Leitfadens Ehevertrag

Zwei Posten: Notar und Anwalt

Die Kosten eines Ehevertrags zerfallen in zwei klar getrennte Teile. Der eine ist gesetzlich fixiert, der andere richtet sich nach dem Aufwand.

Der Notar muss den Vertrag beurkunden: Ohne ihn ist ein Ehevertrag unwirksam § 1410 BGB. Seine Gebühr ist nicht verhandelbar: Sie steht im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und ist für jeden Notar in Deutschland gleich. Ein Preisvergleich bringt hier nichts.

Der Anwalt berät Sie und entwirft den Vertrag so, dass er zu Ihrer Ehe passt und der gerichtlichen Inhaltskontrolle standhält. Dieses Honorar ist vom Notar getrennt und richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit.

Wie der Notar rechnet

Die Notargebühr folgt einer einfachen Logik: Geschäftswert × Gebührensatz.

Der Geschäftswert ist beim Ehevertrag das zusammengerechnete Vermögen beider Ehegatten § 100 GNotKG. Maßgeblich ist also weder das Einkommen noch ein fiktiver Streitwert, sondern das, was tatsächlich an Vermögen im Raum steht.

Ein Punkt wird dabei regelmäßig übersehen und verzerrt jede Überschlagsrechnung: Schulden mindern den Geschäftswert nur bis zur Hälfte des Vermögens des jeweiligen Ehegatten. Ein Paar mit einer Immobilie von 800.000 Euro und 600.000 Euro Restdarlehen landet deshalb nicht bei einem Geschäftswert von 200.000 Euro, sondern bei 400.000 Euro. Gerade bei hoch finanzierten Immobilien fällt die Notargebühr also spürbar höher aus, als eine einfache Rechnung „Vermögen minus Schulden“ vermuten lässt.

Auf diesen Wert wird eine 2,0-Gebühr erhoben GNotKG KV 21100, der doppelte Satz der Basis-Gebührentabelle Anlage 2. Dazu kommen 19 % Umsatzsteuer und geringe Auslagen (Porto, Schreibauslagen).

Beispielrechnung

Die folgenden Werte sind illustrativ und nach der aktuellen GNotKG-Tabelle gerundet; die tatsächliche Gebühr hängt an Ihrem konkreten Geschäftswert. Umsatzsteuer und Auslagen sind noch nicht enthalten.

Geschäftswert (§ 100 GNotKG) 2,0-Gebühr (netto)
50.000 € 330 €
100.000 € 546 €
500.000 € 1.870 €

Deutlich wird: Die Gebühr steigt mit dem Vermögen, aber deutlich langsamer als das Vermögen selbst. Selbst bei einer halben Million Euro Geschäftswert bleibt der Notar im niedrigen vierstelligen Bereich.

Güterstand und Umfang bestimmen den Preis, nicht der Notar

Weil die Gebühr am Geschäftswert hängt, entscheidet allein der Umfang der Regelung über die Kosten, unabhängig von der Wahl zwischen Gütertrennung und modifiziertem Zugewinn. Bei gleichem Vermögen kostet die Beurkundung dasselbe.

Regeln Sie mehrere Gegenstände in einem Vertrag, etwa Güterstand und Versorgungsausgleich, erhöht sich der Geschäftswert und damit die Gebühr. Das ist fast immer günstiger, als dieselben Fragen später im Scheidungsverfahren streitig auszutragen.

Was unsere Beratung kostet

Unser Honorar für Beratung und Entwurf richtet sich nach dem Aufwand Ihres Falls: Eine einfache Gütertrennung ist etwas anderes als ein modifizierter Zugewinn mit Unternehmensbezug und internationaler Komponente. Wir nennen Ihnen die Kosten transparent im Erstgespräch, bevor Sie sich festlegen.

Was in den Vertrag gehört

Die Kosten hängen daran, was geregelt wird; deshalb lohnt vor der Kostenfrage der Blick auf den Inhalt. Welche drei Stellschrauben ein Ehevertrag hat und wo die Gestaltungsfreiheit endet, steht unter Ehevertrag. Geht es vor allem darum, einen Betrieb oder größeres Vermögen zu schützen, behandelt Zugewinnausgleich per Ehevertrag ausschließen oder modifizieren die entscheidende Frage: Gütertrennung oder modifizierter Zugewinn.

Sind Sie bereits getrennt, tritt an die Stelle des Ehevertrags die Scheidungsfolgenvereinbarung: dieselben Fragen, nur später gestellt.

Sie wollen wissen, was ein Ehevertrag in Ihrer Situation konkret kostet? Nennen Sie uns im vertraulichen Erstgespräch die Eckdaten: Wir schätzen Notargebühr und Honorar für Sie ab, ohne Verpflichtung.

Mieke Karcher
Mieke Karcher

Rechtsanwältin · Schwerpunkt Familienrecht

Seit 2010 zugelassen, über fünfzehn Jahre Erfahrung in Beratung und Vertretung. Ansprechpartnerin für neue Mandate der Kanzlei Karcher Rechtsanwälte in Frankfurt-Gallus.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Genannte Gesetze, Fristen und Beträge geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich ändern. Eine verbindliche Einschätzung erhalten Sie erst in einem persönlichen Mandatsgespräch.

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