Kurz gesagt
Das Trennungsjahr beginnt auch ohne Auszug, sobald Sie in der Wohnung getrennt leben und einer von Ihnen die Ehe erkennbar beendet. Getrennt heißt: eigene Räume, eigene Kasse, keine Dienste füreinander. Halten Sie das Datum schriftlich fest.
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Kann das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung laufen?
Ja, das Trennungsjahr läuft auch in der gemeinsamen Wohnung. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass die häusliche Gemeinschaft auch dann nicht mehr besteht, wenn Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben § 1567 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Zwei Dinge müssen dafür zusammenkommen. Sie führen getrennte Leben unter demselben Dach, und mindestens einer von Ihnen will die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar nicht mehr § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB. Einig müssen Sie sich darüber nicht sein. Es genügt, dass eine Seite die Ehe beendet und danach lebt.
Woran das Gericht die Trennung in der Wohnung erkennt
Das Gericht erkennt die Trennung daran, dass jeder von Ihnen seinen eigenen Haushalt führt, auch wenn er nur aus einem Zimmer besteht. Die Rechtsprechung legt dabei einen strengen Maßstab an. In der Regel heißt das:
- Sie schlafen in getrennten Räumen, und jeder hat einen Bereich, den der andere nicht mitbenutzt.
- Sie kaufen getrennt ein, kochen und essen getrennt und führen getrennte Kassen.
- Niemand wäscht, kocht oder putzt mehr für den anderen.
- Freizeit, Urlaub und Besuche bei Freunden verbringen Sie nicht mehr als Paar.
Was sich nicht trennen lässt, schadet nicht. Küche und Bad dürfen Sie gemeinsam benutzen, wenn die Wohnung keine andere Lösung zulässt. Entscheidend ist, dass Sie dort nebeneinander leben und nicht mehr miteinander.
Was gilt, wenn Kinder im Haushalt leben?
Für Kinder dürfen Sie weiter gemeinsam da sein. Ein Geburtstag zu viert, das Abendessen mit den Kindern oder der gemeinsame Elternabend heben die Trennung in der Regel nicht auf. Sie gelten den Kindern.
Schwierig wird es, wenn aus dem Abendessen für die Kinder wieder ein gemeinsamer Haushalt wird. Wer für die ganze Familie kocht und einkauft, wie vor der Trennung, lebt aus Sicht des Gerichts womöglich nicht getrennt. Ab diesem Tag zählt das Jahr dann nicht mehr.
Ab wann das Trennungsjahr zählt
Das Trennungsjahr zählt ab dem Tag, an dem beide Voraussetzungen vorliegen: getrennte Lebensbereiche und der erkennbare Wille, die Ehe nicht fortzusetzen. Erkennbar heißt, dass der andere es wissen kann. Ein ausdrücklicher Satz genügt, am besten schriftlich, etwa in einer Nachricht oder einem Brief.
Halten Sie das Datum deshalb gleich fest, und bewahren Sie die Nachricht auf. Im Scheidungsantrag nennen Sie später genau dieses Datum. Wann der Antrag frühestens hinausgehen kann, steht unter Trennungsjahr: ab wann können Sie die Scheidung einreichen?
Ein kurzer Versuch, wieder zusammenzuleben, setzt die Frist nicht zurück § 1567 Abs. 2 BGB. In der gemeinsamen Wohnung gilt das genauso wie nach einem Auszug. Erst wenn aus dem Versuch wieder ein gemeinsames Leben wird, beginnt das Jahr neu.
Scheidungsformular
Die Angaben für den Antrag schon jetzt sammeln
Mit dem Formular tragen Sie zusammen, was das Gericht verlangt. Wir sehen es vor dem Erstgespräch durch.
- Etwa eine halbe Stunde, jederzeit unterbrechen
- Das Formular bleibt auf Ihrem Gerät, bis Sie es senden
- Lücken klären wir im Termin
Wie das Gericht das Trennungsjahr prüft
Im Scheidungstermin hört das Gericht beide Ehegatten persönlich an § 128 Abs. 1 FamFG und fragt dabei auch nach der Trennung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung nennen Sie beide dasselbe Datum und beschreiben kurz, wie Sie in der Wohnung getrennt leben. Mehr verlangt das Gericht meist nicht.
Nachweise brauchen Sie vor allem dann, wenn die andere Seite das Datum bestreitet. Dann zählen die Nachricht, mit der die Ehe beendet wurde, getrennte Konten und Daueraufträge sowie Zeugen, die den Alltag in der Wohnung kennen. Wer schon früh getrennte Kassen eingerichtet hat, ist an dieser Stelle im Vorteil.
Was in der gemeinsamen Wohnung sonst gilt
Mit der Trennung in der Wohnung greifen dieselben Regeln wie nach einem Auszug. Unterhalt kann ab dem Tag der Trennung geschuldet sein, auch wenn Sie noch unter einem Dach wohnen. Wie sich die Höhe bildet und ab wann er verlangt werden kann, steht unter Trennungsunterhalt: wer bekommt wie viel, und ab wann?
Wird das Zusammenleben unerträglich, kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Wohnung oder einen Teil davon allein überlässt § 1361b Abs. 1 BGB. Voraussetzung ist eine unbillige Härte, etwa wenn das Wohl der Kinder leidet. Wie das Gericht darüber entscheidet, beschreibt unsere Seite zu Ehewohnung, Immobilie und Hausrat.
Auch bei der Steuer ändert sich etwas, allerdings erst mit dem folgenden Kalenderjahr. Was im Jahr der Trennung noch gilt, steht unter Steuern nach der Trennung: Steuerklasse und Realsplitting.
Der nächste Schritt
Sind Sie sich über die Scheidung einig, können Sie die Angaben für den Antrag schon während des Trennungsjahres sammeln, auch online über unser Scheidungsformular. Den Rahmen beschreibt unsere Seite zur einvernehmlichen Scheidung.
Das Erstgespräch kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, höchstens 226,10 Euro. Übernehmen wir das Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die weiteren Gebühren berechnen, steht unter Kosten.
Im vertraulichen Erstgespräch klären wir, ab wann Ihr Trennungsjahr zählt und was Sie dafür in der Wohnung beachten sollten. Bringen Sie, wenn vorhanden, die Nachricht mit, mit der einer von Ihnen die Ehe beendet hat.
Dieser Beitrag beschreibt die Regel, nicht Ihren Fall. Was bei Ihnen gilt, hängt an Umständen, die in einem Text nicht vorkommen können. Für eine Einschätzung brauchen wir Ihre Unterlagen und ein Gespräch.
Leben Sie noch in derselben Wohnung?
60 Minuten, in der Kanzlei oder per Zoom. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, was ansteht. Danach müssen Sie uns nicht beauftragen.
Das Erstgespräch kostet nach § 34 RVG höchstens 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Übernehmen wir Ihr Mandat, entfällt der Betrag. Wie sich die Gebühren berechnen
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Sie führt einvernehmliche wie streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren und regelt mit der Scheidung auch Sorge und Umgang, immer mit Blick darauf, was das für Ihre Familie im Alltag bedeutet.
- Interessenschwerpunkte: einvernehmliche Scheidung, Online-Scheidung, Scheidungen mit internationalem Bezug
- Sprachen: Deutsch, Englisch
