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Ratgeber
Verfahren

Wie lange dauert eine Scheidung?

Vier bis zwölf Monate im Schnitt, aber der Schnitt hilft niemandem. Drei Faktoren entscheiden über das Tempo, und zwei davon haben Sie selbst in der Hand.

Karcher Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, mit Schwerpunkt auf einvernehmlicher Scheidung und internationalem Familienrecht. Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

Teil unseres Leitfadens Wie läuft eine Scheidung ab?

„Wie lange dauert das alles?“ ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird, meist noch vor der Frage nach den Kosten. Verständlich: Solange das Verfahren läuft, bleibt vieles in der Schwebe, von der Steuerklasse bis zu der Frage, wann sich das eigene Leben wieder normal anfühlt.

Eine ehrliche Antwort besteht aus zwei Teilen. Der erste ist eine Spanne. Der zweite ist die Erklärung, wovon es abhängt, wo innerhalb dieser Spanne Sie landen.

Die Spanne: vier bis zwölf Monate

Gerechnet wird ab Eingang des Scheidungsantrags bei Gericht. Das Erstgespräch liegt davor und zählt nicht mit. Bis dahin muss in aller Regel das Trennungsjahr abgelaufen sein; dieses Jahr zählt also nicht mit, auch wenn es sich für Betroffene wie ein Teil des Verfahrens anfühlt.

Innerhalb der Spanne liegen einvernehmliche Verfahren regelmäßig am unteren Ende. Streitige Verfahren, in denen Unterhalt, Vermögen oder die Betreuung der Kinder mitverhandelt werden, können sich über mehrere Jahre erstrecken. Der Unterschied entsteht vorher, nicht im Gerichtssaal.

Die meisten Konflikte entstehen nicht im Termin, sondern weil ein Thema zu lange offenblieb.

Drei Hebel bestimmen das Tempo

Erstens: Einigkeit. Jeder Punkt, über den Sie sich vorab verständigen, fällt als Streitgegenstand weg. Das verkürzt nicht nur das Verfahren, es senkt auch den Verfahrenswert und damit die Kosten. Sind sich beide einig, genügt zudem meist eine anwaltliche Vertretung.

Zweitens: der Versorgungsausgleich. Er läuft in fast jedem Verfahren automatisch mit. Beide Eheleute füllen Fragebögen aus, die Versorgungsträger melden die erworbenen Anrechte zurück. Erfahrungsgemäß bremst dieser Schritt am stärksten, und zwar nicht wegen seiner Schwierigkeit. Er besteht aus vielen einzelnen Rückläufen, die niemand beschleunigen kann.

Drittens: die Auslastung des Gerichts. Darauf hat niemand Einfluss, weder Sie noch wir. Und derzeit macht sich dieser dritte Hebel deutlich bemerkbar.

Wie es aktuell in Frankfurt aussieht

Das Amtsgericht Frankfurt am Main meldet zurzeit selbst längere Laufzeiten. Die Erfassung neuer Verfahren dauert derzeit sechs bis acht Wochen. Laufende Verfahren können sich um bis zu zwei Monate verzögern. Das Gericht bittet ausdrücklich darum, in dieser Phase von Sachstandsanfragen abzusehen: Jede Nachfrage bindet Kapazität, die anderswo fehlt.

Für Sie heißt das: Rechnen Sie im Moment eher mit dem oberen Ende der Spanne. An der Rechtslage ändert das nichts, nur an der Wartezeit.

Stand Juli 2026

Die jeweils aktuellen Bearbeitungszeiten teilt das Amtsgericht auf seiner Website mit. Wir prüfen diese Angabe regelmäßig.

Die Stationen im Einzelnen

Hinter der Spanne stehen sechs Schritte, und jeder hat seine eigene Dauer.

Antrag und Zustellung. Der Antrag geht bei Gericht ein, wird dort erfasst und der Gegenseite zugestellt. Innerhalb Deutschlands sind das Wochen. Wohnt die Gegenseite im Ausland, wird daraus schnell ein Vielfaches, und das ist der am meisten unterschätzte Posten überhaupt.

Die Fragebögen zum Versorgungsausgleich. Das Gericht verschickt sie an beide Seiten. Wie lange sie liegen bleiben, bestimmen Sie.

Die Auskünfte der Versorgungsträger. Der längste Einzelposten. Jede gesetzliche, betriebliche und private Anwartschaft wird einzeln abgefragt, und das Verfahren wartet auf die letzte eingehende Antwort. Wer viele Arbeitgeber hatte, wartet deshalb länger.

Der Termin. Ist alles beisammen, terminiert das Gericht. Hier schlägt die Auslastung durch.

Der Beschluss. Er ergeht meist im Termin selbst und kommt anschließend schriftlich.

Die Rechtskraft. Und hier liegt der Hebel, den fast niemand kennt.

Wer diese Kette ansieht, erkennt schnell, wo die Zeit tatsächlich liegt. Zwei der sechs Schritte hängen an Ihnen, einer an der Gegenseite, zwei an Dritten, und nur einer am Gericht. Die verbreitete Annahme, das Gericht sei der Engpass, trifft in den meisten Verfahren nicht zu.

Der Rechtsmittelverzicht spart einen ganzen Monat

Mit dem Beschluss sind Sie noch nicht geschieden. Erst mit der Rechtskraft ist es so weit, und bis dahin läuft die Frist für die Beschwerde.

Erklären beide Seiten im Termin den Verzicht auf Rechtsmittel, wird der Beschluss sofort rechtskräftig. Ohne diese Erklärung wartet das Verfahren die Frist ab, und aus einem erledigten Termin wird ein weiterer Monat Ehe.

Das ist der billigste Zeitgewinn im ganzen Verfahren. Er kostet nichts, verlangt nur, dass beide Seiten im Termin anwesend oder vertreten sind und sich einig sind, dass es dabei bleiben soll. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist das der Regelfall, und trotzdem wird es vergessen, wenn niemand vorher daran denkt.

Bei Auslandsbezug gilt eine andere Rechnung

Lebt die Gegenseite im Ausland, verschiebt sich der Zeitplan an einer Stelle, an der Sie nichts tun können: bei der Zustellung.

Innerhalb der EU läuft sie über die Zustellungsverordnung und ist planbar. Außerhalb geht sie den Weg über die Justizbehörden des Empfangsstaats, und dieser Weg kann Monate dauern, in einzelnen Staaten länger als das gesamte übrige Verfahren.

Kommt hinzu, dass ausländische Urkunden mit Apostille und beglaubigter Übersetzung beizubringen sind, verschiebt sich der Beginn noch einmal. Beides lässt sich parallel zum Trennungsjahr erledigen, wenn es früh genug angestoßen wird; wer damit erst nach dem Trennungsjahr beginnt, verliert die Zeit doppelt.

Was in solchen Fällen sonst noch zusammenkommt, steht unter Internationales Familienrecht.

Wovon die Dauer nicht abhängt

Drei Dinge werden regelmäßig für Zeitfaktoren gehalten und sind keine.

Der Weg der Beratung. Ob das Erstgespräch in der Kanzlei oder per Video stattfindet, ändert am Verfahren nichts; dazu Online-Scheidung oder persönlich?.

Der Sitz der Kanzlei. Zuständig ist das Gericht nach § 122 FamFG, unabhängig davon, wo Ihr Anwalt sitzt; dazu Muss der Anwalt in meiner Stadt sitzen?.

Die Schuldfrage. Deutsches Recht fragt nicht danach, wer die Trennung verursacht hat. Ein Streit darüber verlängert das Verfahren, ohne am Ergebnis etwas zu ändern.

Was Sie selbst tun können

An genau einer Stelle lässt sich die Wartezeit beeinflussen, und die wird regelmäßig unterschätzt:

  • Die Fragebögen zum Versorgungsausgleich früh und vollständig zurückschicken. Jede Rückfrage der Versorgungsträger kostet Wochen, die niemand mehr aufholt.
  • Unterlagen sammeln, bevor sie angefordert werden: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise, Rentenverlauf.
  • Strittige Punkte außergerichtlich klären, notfalls über eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Was vorher steht, muss das Gericht nicht mehr bewerten.
  • Den Antrag nicht zu früh stellen. Ist das Trennungsjahr beim Termin noch nicht abgelaufen, kann der Antrag abgewiesen werden; dann beginnt alles von vorn.

Wenn Sie wissen möchten, was das für Ihre Situation konkret bedeutet, schildern Sie uns Ihre Lage. Das Erstgespräch kostet 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und wird auf die Gesamtrechnung angerechnet, falls daraus ein Mandat entsteht.

Mieke Karcher
Mieke Karcher

Rechtsanwältin · Schwerpunkt Familienrecht

Seit 2010 zugelassen, über fünfzehn Jahre Erfahrung in Beratung und Vertretung. Ansprechpartnerin für neue Mandate der Kanzlei Karcher Rechtsanwälte in Frankfurt-Gallus.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Genannte Gesetze, Fristen und Beträge geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich ändern. Eine verbindliche Einschätzung erhalten Sie erst in einem persönlichen Mandatsgespräch.

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Den ersten Schritt müssen Sie nicht allein tun