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Reisen mit Kindern: Welche Reisedokumente brauche ich?

Die wohlverdienten Ferien stehen bevor: höchste Zeit, an die Packliste zu denken. Neben Kleidung, Spielsachen und Sonnencreme sollten Sie vor allem sicherstellen, dass alle Reisedokumente für Kinder vollständig sind. Das gilt besonders, wenn ein Elternteil oder die Großeltern allein mit einem minderjährigen Kind reisen.

Karcher Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, mit Schwerpunkt auf einvernehmlicher Scheidung und internationalem Familienrecht. Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

Teil unseres Leitfadens Sorgerecht & Umgangsrecht

Reisedokumente für Kinder: Was ist Pflicht?

Wenn nur ein Elternteil, Großeltern oder andere Begleitpersonen mit einem Kind ins Ausland reisen, verlangen viele Länder eine schriftliche Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht des anderen Elternteils oder beider Elternteile. Diese Regelung schützt das Kind und verhindert mögliche Probleme bei der Einreise.

Je nach Einreisebestimmungen des Reiselandes kann es sogar erforderlich sein, dass die Reisevollmacht notariell oder amtlich beglaubigt ist.

Checkliste: Reisen mit Kindern ohne beide Eltern

Nutzen Sie diese Liste für einen ersten Überblick und informieren Sie sich konkret für Ihr Reiseland und Ihre individuelle Reise:

Reisedokumente für Kinder im Überblick
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (außerhalb der EU/Schengen, etwa in die USA, nach Kanada oder Südafrika, ist ein Reisepass Pflicht, der Personalausweis genügt dort nicht).
  • Reisevollmacht des nicht mitreisenden Elternteils / beider Eltern.
  • Einverständniserklärung zur Auslandsreise (ggf. in der Landessprache).
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
  • Kopie des Ausweises des nicht reisenden Elternteils.
  • Amtlich oder notariell beglaubigte Vollmacht (je nach Zielland).
  • Angaben zu Reiseziel, Zeitraum, Unterkunft und Rückreise.

Reisevollmacht für Kinder: Was ist zu beachten?

Die Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht sollte folgende Punkte enthalten:

  • Schriftliche Form: Die Erklärung muss schriftlich vorliegen; mündliche Absprachen gelten nicht.
  • Angaben zur Reise: Reiseziel, Reisedaten, Unterkunft und Kontaktmöglichkeiten sollten klar angegeben sein.
  • Daten des Kindes und der Eltern: Name, Geburtsdatum, Passnummer (falls vorhanden) des Kindes sowie vollständige Angaben zu beiden Sorgeberechtigten.
  • Unterschrift des nicht mitreisenden Elternteils: Unterschrift und Datum sind unbedingt erforderlich.
  • Beglaubigung (wenn nötig): Je nach Reiseland ist eine amtliche oder notarielle Beglaubigung Pflicht.
  • Sprachversion: Manche Länder verlangen die Einverständniserklärung in der Landessprache oder auf Englisch zusätzlich zur deutschen Version.

In welchen Ländern ist eine Reisevollmacht Pflicht?

Viele Eltern fragen sich: „Brauche ich eine Reisevollmacht für mein Kind?“ In Ländern wie Südafrika, Kanada, den USA oder auch einigen EU-Staaten ist eine offizielle Einverständniserklärung erforderlich, auch bei Urlaub mit den Großeltern oder nur einem Elternteil.

Tipp: Frühzeitig informieren

Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Auswärtigen Amt oder der Botschaft des Ziellandes, welche Reisedokumente für Kinder erforderlich sind. So vermeiden Sie böse Überraschungen beim Grenzübertritt mit einem minderjährigen Kind.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine bestimmte Reise zustimmungspflichtig ist und wie Sie eine Blockade auflösen, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Klären Sie offene Fragen am besten vor der Buchung. Wir beraten Sie persönlich.

Mieke Karcher
Mieke Karcher

Rechtsanwältin · Schwerpunkt Familienrecht

Seit 2010 zugelassen, über fünfzehn Jahre Erfahrung in Beratung und Vertretung. Ansprechpartnerin für neue Mandate der Kanzlei Karcher Rechtsanwälte in Frankfurt-Gallus.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Genannte Gesetze, Fristen und Beträge geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich ändern. Eine verbindliche Einschätzung erhalten Sie erst in einem persönlichen Mandatsgespräch.

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