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Rechner · Familienrecht · Frankfurt am Main

Zugewinnausgleich-Rechner
Die Ausgleichsforderung überschlagen.

Wer zahlt bei der Scheidung wem wie viel? Tragen Sie für beide Eheleute Anfangs- und Endvermögen ein – der Rechner ermittelt den Zugewinn jedes Ehegatten und daraus die Ausgleichsforderung (die halbe Differenz, § 1378 BGB). Mit Heirats- und Stichtag rechnet er das Anfangsvermögen kaufkraftbereinigt hoch. Ganz ohne Datenübertragung, direkt in Ihrem Browser.

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Zugewinnausgleich-Rechner

Den Zugewinnausgleich überschlagen

Tragen Sie die Vermögenspositionen beider Eheleute ein – Endvermögen, Anfangsvermögen und geerbtes oder geschenktes Vermögen, gern aufgeschlüsselt. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser – es wird nichts übertragen.

Stichtage (optional – für die Indexierung)

Ehegatte A

Position
Betrag (Schulden mit −)
Position
Betrag (Schulden mit −)

Ehegatte B

Position
Betrag (Schulden mit −)
Position
Betrag (Schulden mit −)

Ausgleichsforderung

Tragen Sie die Positionen beider Eheleute ein – Endvermögen und Anfangsvermögen, gern aufgeschlüsselt.

Vereinfachte Veranschaulichung. Der Zugewinn eines Ehegatten kann nicht negativ werden (§ 1373 BGB); Erbschaften und Schenkungen zählen zum Anfangsvermögen und bleiben ausgleichsfrei (§ 1374 Abs. 2 BGB). Sind Heirat und Stichtag gesetzt, rechnet der Rechner das Anfangs- und das privilegierte Vermögen kaufkraftbereinigt hoch (Verbraucherpreisindex, Basis 2020 = 100, § 1376 BGB). Die Ausgleichsforderung ist zudem durch das vorhandene Endvermögen des Schuldners begrenzt (§ 1378 Abs. 2 BGB). Maßgeblich sind allein die tatsächlichen Werte und Belege – lassen Sie genau rechnen.

Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen beider Eheleute während der Ehe getrennt. Erst bei der Scheidung wird verglichen, wer in der Ehe mehr hinzugewonnen hat – und dieser Zugewinn wird zur Hälfte ausgeglichen.

Grundlage

So entsteht die Ausgleichsforderung

Für jeden Ehegatten bildet der Rechner den Zugewinn: Endvermögen minus Anfangsvermögen (§ 1373 BGB). Ein negativer Zugewinn zählt als null. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz (§ 1378 Abs. 1 BGB).

Ausgeglichen wird nur der Zuwachs, nicht das Vermögen selbst.

Mit Heirats- und Stichtag rechnet der Rechner das Anfangsvermögen kaufkraftbereinigt hoch (§ 1376 BGB) – so wird die Inflation herausgerechnet. Erbschaften und Schenkungen zählen zum privilegierten Anfangsvermögen (§ 1374 Abs. 2 BGB) und bleiben ausgleichsfrei. Und die Forderung ist gedeckelt: mehr als sein vorhandenes Endvermögen muss der Schuldner nicht zahlen (§ 1378 Abs. 2 BGB).

Einordnung

Was der Rechner nicht kann

Der Rechner ist eine Veranschaulichung. Die Bewertung von Immobilien, Unternehmen oder Lebensversicherungen, Bewertungsstichtage, Auskunfts- und Belegansprüche sowie Sonderfälle bildet er nicht ab. Wie Sie Ihr Anfangs- und Endvermögen sauber belegen und durchsetzen, lesen Sie auf unserer Seite zu Vermögen & Zugewinnausgleich.

Wir rechnen Ihren Fall genau durch und setzen Auskunft und Forderung durch – nehmen Sie Kontakt auf.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet der Zugewinnausgleich-Rechner die Ausgleichsforderung?

Für jeden Ehegatten ermittelt er den Zugewinn: Endvermögen minus Anfangsvermögen (§ 1373 BGB), nie negativ. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz (§ 1378 Abs. 1 BGB). Die Forderung ist auf das vorhandene Endvermögen des Schuldners begrenzt (§ 1378 Abs. 2 BGB).

Was bewirken Heirats- und Stichtag im Rechner?

Sind beide Daten gesetzt, rechnet der Rechner das Anfangsvermögen und privilegierte Zugänge kaufkraftbereinigt auf den Stichtag hoch (§ 1376 BGB) – über den Verbraucherpreisindex. So wird nur der reale, inflationsbereinigte Vermögenszuwachs ausgeglichen.

Zählen Erbschaften und Schenkungen mit?

Sie zählen zum sogenannten privilegierten Anfangsvermögen (§ 1374 Abs. 2 BGB) und bleiben damit ausgleichsfrei. Tragen Sie sie als eigene Position „Erbschaft / Schenkung" mit Erwerbsjahr ein; der Rechner indexiert sie und rechnet sie dem Anfangsvermögen zu.

Werden meine Eingaben übertragen oder gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser – es werden keine Werte an einen Server gesendet oder gespeichert.

Ist das Ergebnis rechtlich verbindlich?

Nein, es ist eine Veranschaulichung. Bewertungsstichtage, Auskunftsansprüche, die Bewertung von Immobilien oder Unternehmen und Sonderfälle bildet der Rechner nicht ab. Für eine belastbare Berechnung sollten Sie die Werte anwaltlich prüfen lassen.

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