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Rechner · Familienrecht · Frankfurt am Main

Versorgungsausgleich-Rechner
Die Rententeilung überschlagen.

Was passiert bei der Scheidung mit den Rentenanrechten? Tragen Sie die in der Ehezeit aufgebauten Anrechte beider Eheleute ein – der Rechner halbiert jedes einzeln (interne Teilung, § 10 VersAusglG) und zeigt, was auf das eigene Konto des anderen übergeht. Ganz ohne Datenübertragung, direkt in Ihrem Browser.

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Versorgungsausgleich-Rechner

Die Teilung überschlagen – Anrecht für Anrecht

Tragen Sie die in der Ehezeit aufgebauten Anrechte beider Eheleute ein – jedes einzeln, mit seiner Art. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser – es wird nichts übertragen.

Ehezeit (optional)

Anrechte aus der Ehezeit

Wem
Art des Anrechts
Ehezeitanteil
EP
Wem
Art des Anrechts
Ehezeitanteil
EP

Was übertragen wird

    Tragen Sie mindestens ein Anrecht mit Wert ein.

    Vereinfachte Veranschaulichung. Jedes Anrecht wird einzeln in seinem eigenen System geteilt (interne Teilung, § 10 VersAusglG) – kein Geld fließt zwischen den Eheleuten, und unterschiedliche Anrechte werden nicht verrechnet. Entgeltpunkte rechnet der Rechner mit dem aktuellen Rentenwert (42,52 €, Stand 1. Juli 2026) in €/Monat um; Kapitalwerte (Betriebsrente, Riester/Rürup) bleiben als Kapital stehen, weil ihre Verrentung den Faktor des Trägers braucht. Den Geringfügigkeits-Hinweis nach § 18 VersAusglG bemisst er an der Bezugsgröße 2026 (39,55 € als Rentenbetrag bzw. 4.746 € als Kapitalwert). Maßgeblich bleiben allein die Auskünfte der Versorgungsträger – lassen Sie genau rechnen.

    Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehe aufgebauten Rentenanrechte – meist läuft er mit der Scheidung automatisch, von Amts wegen. Ausgeglichen wird nicht Geld, sondern Anwartschaften: Jedes Anrecht wird in seinem eigenen System hälftig geteilt.

    Grundlage

    Was der Rechner zeigt

    Für jedes eingetragene Anrecht bildet der Rechner den halben Ausgleichswert und ordnet ihn dem anderen Ehegatten als eigenes Konto zu (interne Teilung, § 10 VersAusglG). Entgeltpunkte der gesetzlichen Rente rechnet er mit dem aktuellen Rentenwert in €/Monat um; Kapitalwerte bleiben als Kapital stehen.

    Aus einem Rentenkonto werden zwei – kein Geld fließt.

    Sehr kleine Anrechte kann das Gericht nach der Geringfügigkeitsgrenze des § 18 VersAusglG vom Ausgleich ausnehmen; der Rechner markiert solche Fälle. Optional bestimmt er aus Heirats- und Zustellungsmonat die Ehezeit (§ 3 Abs. 1), die den auszugleichenden Anteil begrenzt.

    Einordnung

    Was der Rechner nicht kann

    Der Rechner ist eine Veranschaulichung. Die konkrete Bewertung durch die Versorgungsträger, besondere Teilungsordnungen betrieblicher Systeme, die Verrentung von Kapitalwerten und Sonderfälle bildet er nicht ab. Wie der Versorgungsausgleich abläuft, wann er entfällt und wie Sie ihn ausschließen, lesen Sie auf unserer Seite zum Versorgungsausgleich.

    Wir sichten die Auskünfte der Träger und prüfen, ob der Ausgleich kleiner ausfällt oder entfällt – nehmen Sie Kontakt auf.

    Häufige Fragen

    Häufig gestellte Fragen

    Wie rechnet der Versorgungsausgleich-Rechner?

    Er halbiert jedes in der Ehezeit aufgebaute Anrecht für sich (interne Teilung, § 10 VersAusglG) und zeigt, was pro Anrecht auf das eigene Konto des anderen Ehegatten übergeht. Es wird nichts miteinander verrechnet und es fließt kein Geld – aus einem Rentenkonto werden zwei.

    Was bedeuten Entgeltpunkte, €-Rente und Kapitalwert?

    Die gesetzliche Rente führt der Rechner in Entgeltpunkten (EP) und rechnet den halben Ausgleichswert mit dem aktuellen Rentenwert in €/Monat um. Beamten- und berufsständische Versorgungen tragen Sie als monatlichen Rentenbetrag ein. Betriebsrenten sowie Riester/Rürup sind Kapitalwerte und bleiben als Kapital stehen, weil ihre Verrentung den Faktor des Trägers braucht.

    Was besagt der Hinweis „§ 18"?

    Sehr kleine Anrechte können nach der Geringfügigkeitsgrenze des § 18 VersAusglG vom Ausgleich ausgenommen werden. Der Rechner markiert einen Ausgleichswert, der die Grenze (Stand 1. Juli 2026) unterschreitet – als Rentenbetrag oder als Kapitalwert – mit einem „§ 18"-Hinweis.

    Werden meine Eingaben übertragen oder gespeichert?

    Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser – es werden keine Werte an einen Server gesendet oder gespeichert.

    Ist das Ergebnis rechtlich verbindlich?

    Nein, es ist eine Veranschaulichung. Maßgeblich sind allein die Auskünfte der Versorgungsträger, die das Familiengericht von Amts wegen einholt. Für eine belastbare Einschätzung sollten Sie die Anrechte anwaltlich prüfen lassen.

    Kontakt

    Den ersten Schritt müssen Sie nicht allein tun

    Wählen Sie den Weg, der sich für Sie richtig anfühlt – wir antworten persönlich, meist innerhalb eines Werktags.