- 01 Die Notarkosten sind gesetzlich fixiert (GNotKG) und hängen am Geschäftswert – dem zusammengerechneten Reinvermögen beider Ehegatten (§ 100 GNotKG).
- 02 Für die Beurkundung eines Ehevertrags fällt eine 2,0-Gebühr an (KV 21100 GNotKG), dazu 19 % Umsatzsteuer und geringe Auslagen.
- 03 Das Anwaltshonorar für Beratung und Entwurf ist davon getrennt und richtet sich nach Aufwand – die konkrete Höhe klären wir im Erstgespräch.
Zwei Posten: Notar und Anwalt
Die Kosten eines Ehevertrags zerfallen in zwei klar getrennte Teile. Der eine ist gesetzlich fixiert, der andere richtet sich nach dem Aufwand.
Der Notar muss den Vertrag beurkunden – ohne ihn ist ein Ehevertrag unwirksam § 1410 BGB. Seine Gebühr ist nicht verhandelbar: Sie steht im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und ist für jeden Notar in Deutschland gleich. Ein Preisvergleich bringt hier nichts.
Der Anwalt berät Sie und entwirft den Vertrag so, dass er zu Ihrer Ehe passt und der gerichtlichen Inhaltskontrolle standhält. Dieses Honorar ist vom Notar getrennt und richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit.
Wie der Notar rechnet
Die Notargebühr folgt einer einfachen Logik: Geschäftswert × Gebührensatz.
Der Geschäftswert ist beim Ehevertrag das zusammengerechnete Reinvermögen beider Ehegatten – Vermögen minus Schulden § 100 GNotKG. Maßgeblich ist also weder das Einkommen noch ein fiktiver Streitwert, sondern das, was tatsächlich an Vermögen im Raum steht.
Auf diesen Wert wird eine 2,0-Gebühr erhoben GNotKG KV 21100 – der doppelte Satz der Basis-Gebührentabelle Anlage 2. Dazu kommen 19 % Umsatzsteuer und geringe Auslagen (Porto, Schreibauslagen).
Beispielrechnung
Die folgenden Werte sind illustrativ und nach der aktuellen GNotKG-Tabelle gerundet – die tatsächliche Gebühr hängt an Ihrem konkreten Geschäftswert. Umsatzsteuer und Auslagen sind noch nicht enthalten.
| Reinvermögen (Geschäftswert) | 2,0-Gebühr (netto) |
|---|---|
| 50.000 € | 330 € |
| 100.000 € | 546 € |
| 500.000 € | 1.870 € |
Man sieht: Die Gebühr steigt mit dem Vermögen, aber deutlich langsamer als das Vermögen selbst. Selbst bei einem halben Million Euro Geschäftswert bleibt der Notar im niedrigen vierstelligen Bereich.
Güterstand und Umfang bestimmen den Preis – nicht der Notar
Weil die Gebühr am Geschäftswert hängt, entscheidet allein der Umfang der Regelung über die Kosten, unabhängig von der Wahl zwischen und modifiziertem Zugewinn. Bei gleichem Vermögen kostet die Beurkundung dasselbe.
Regeln Sie mehrere Gegenstände in einem Vertrag – etwa Güterstand und –, erhöht sich der Geschäftswert und damit die Gebühr. Das ist fast immer günstiger, als dieselben Fragen später im Scheidungsverfahren streitig auszutragen.
Was unsere Beratung kostet
Unser Honorar für Beratung und Entwurf richtet sich nach dem Aufwand Ihres Falls – eine einfache Gütertrennung ist etwas anderes als ein modifizierter mit Unternehmensbezug und internationaler Komponente. Wir nennen Ihnen die Kosten transparent im Erstgespräch, bevor Sie sich festlegen.
Häufige Fragen
Kann ich beim Notar sparen, indem ich einen günstigeren suche?
Nein. Die Notargebühren sind bundeseinheitlich im GNotKG festgelegt und für jeden Notar identisch. Ein Preisvergleich zwischen Notaren ist ausgeschlossen – wer etwas anderes verspricht, verstößt gegen das Gesetz. Sparen lässt sich nur über den Geschäftswert, also den Umfang dessen, was geregelt wird.
Wonach bemisst sich der Geschäftswert?
Beim Ehevertrag ist es das zusammengerechnete Reinvermögen beider Ehegatten – Vermögen minus Schulden (§ 100 GNotKG). Maßgeblich ist also weder Ihr Einkommen noch ein „Streitwert", sondern das, was tatsächlich an Vermögen im Raum steht. Je höher das Vermögen, desto höher die Gebühr.
Ist ein modifizierter Zugewinn teurer als eine Gütertrennung?
Nicht grundsätzlich. Die Notargebühr hängt allein am Geschäftswert und ist von der gewählten Regelung unabhängig. Ein modifizierter Zugewinn ist meist ausgewogener und belastbarer als eine pauschale Gütertrennung – der Aufwand für die Gestaltung kann etwas höher liegen, die Notargebühr bleibt bei gleichem Vermögen gleich.
Was kostet es, wenn wir zugleich den Versorgungsausgleich regeln?
Regeln Sie im selben Vertrag mehrere Gegenstände – etwa Güterstand und Versorgungsausgleich –, erhöht sich der Geschäftswert entsprechend, und damit die Gebühr. Oft ist das trotzdem günstiger, als später im Scheidungsverfahren darüber zu streiten.