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Wissen · Internationales

Zwei Länder kämen infrage — wo sollten wir die Scheidung einreichen?

Lebt ein Paar grenzüberschreitend, kommen häufig mehrere Länder als Scheidungsort in Betracht — gleichrangig. Welches Gericht am Ende entscheidet, hängt oft an Tagen. Und diese Wahl kostet oder spart bares Geld.

Das Wichtigste in Kürze
  1. 01 Oft sind mehrere Länder gleichrangig zuständig — Brüssel IIb stellt die Gerichtsstände ohne Rangfolge nebeneinander.
  2. 02 Wer zuerst einen zulässigen Antrag einreicht, legt das Gericht fest; das später angerufene Gericht muss sich zurückhalten.
  3. 03 Die Wahl entscheidet über Scheidungsrecht, Unterhalt und Vermögen — der frühere Antrag kann bares Geld bedeuten.

Mehrere Länder, gleiches Recht auf Ihren Fall

Anders als im rein deutschen Verfahren gibt es im europäischen Scheidungsrecht selten nur einen zuständigen Ort. Art. 3 der Brüssel-IIb-Verordnung VO (EU) 2019/1111 öffnet gleich mehrere Gerichtsstände: den beider Eheleute, den letzten gemeinsamen, solange einer noch dort lebt, den Aufenthalt des Antragsgegners, bei einem gemeinsamen Antrag den Aufenthalt eines von beiden. Hinzu kommt der eigene Aufenthalt des Antragstellers — nach einem Jahr, bei deutscher Staatsangehörigkeit schon nach sechs Monaten.

Keiner dieser Gerichtsstände geht dem anderen vor.

Das Windhundprinzip entscheidet

Stehen zwei Länder gleichrangig offen, zählt die Zeit. Das zuerst angerufene Gericht behält die Sache; ruft die andere Seite später ein zweites Gericht an, setzt dieses aus und gibt am Ende ab Art. 20 VO (EU) 2019/1111. Ein Vorsprung von Tagen kann darüber bestimmen, ob in Frankfurt oder in Madrid geschieden wird.

Vorschnell ist der Wettlauf trotzdem selten die beste Idee — erst die Folgen im Blick, dann der Antrag.

Warum beeinflusst das zuständige Land die Kosten?

Das zuständige Gericht bringt nicht automatisch sein eigenes Recht mit. Welches Scheidungsrecht greift, beantwortet gesondert die Rom-III-Verordnung VO (EU) 1259/2010 — und je nach Forum können unterschiedliche Rechtsordnungen zum Zug kommen.

Noch deutlicher wirkt der Ort bei den Folgesachen: Unterhalt richtet sich nach der EU-Unterhaltsverordnung, das eheliche Vermögen nach der Güterrechtsverordnung, und beide knüpfen wieder eigenständig an. Ein Land kann den großzügig bemessen, ein anderes ihn früh auslaufen lassen — dieselbe Ehe, zwei sehr verschiedene Ergebnisse.

Vor dem ersten Schritt rechnen

Welches Forum das günstigere ist, hängt am Einzelfall — an Einkommen, Vermögen, Aufenthaltszeiten und daran, wer welchen Anspruch fürchtet oder erhofft. Diese Frage gehört vor den ersten Schriftsatz, nicht danach.

Schildern Sie uns Ihre Situation, bevor eine Seite Fakten schafft — den möglichen Vorsprung nutzt nur, wer ihn kennt.

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