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Wissen · Vermögen & Vorsorge

Auslandsvermögen im Zugewinnausgleich — welches Güterrecht gilt

Ein Ferienhaus am Mittelmeer, ein Konto im Heimatland, eine Beteiligung im Ausland: Sobald Vermögen über die Grenze reicht, stellt sich vor der eigentlichen Rechnung eine andere Frage — nach welchem Recht wird überhaupt geteilt? Dass die deutsche Zugewinngemeinschaft gilt, ist bei internationalem Bezug keineswegs selbstverständlich.

Das Wichtigste in Kürze
  1. 01 Zuerst entscheidet die EU-Güterrechtsverordnung (VO (EU) 2016/1103), welches Güterrecht überhaupt gilt — nicht automatisch das deutsche.
  2. 02 Ohne Rechtswahl zählt der erste gemeinsame Wohnsitz nach der Heirat (Art. 26); die Ehegatten dürfen das Güterrecht auch selbst wählen (Art. 22).
  3. 03 Gilt deutsches Recht, fällt Vermögen weltweit in den Zugewinnausgleich (Art. 21) — die Hürde ist Auskunft, Bewertung und Durchsetzung im Ausland.

Erst das Güterrecht, dann die Rechnung

Im rein deutschen Fall ist klar, dass die gilt. Sobald Vermögen oder die Ehegatten selbst einen Auslandsbezug haben, ist das nicht mehr selbstverständlich. Vor der Frage, wie viel auszugleichen ist, steht die Frage, nach welchem Recht überhaupt geteilt wird. Denn nicht jedes Land kennt den — andere Rechtsordnungen arbeiten mit einer Errungenschaftsgemeinschaft oder ganz eigenen Modellen.

Diese Vorfrage beantwortet seit 2019 die Europäische Güterrechtsverordnung VO (EU) 2016/1103, die in Deutschland und weiteren teilnehmenden Mitgliedstaaten gilt. Sie bestimmt einheitlich, welches Güterrecht auf die Ehe anzuwenden ist.

Welches Güterrecht gilt ohne Rechtswahl?

Haben die Ehegatten nichts vereinbart, greift eine gestufte Anknüpfung Art. 26 EuGüVO: Maßgeblich ist zuerst das Recht des Staates, in dem sie nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen hatten. Fehlt ein solcher, gilt die gemeinsame Staatsangehörigkeit bei der Heirat, hilfsweise die engste Verbindung.

Wichtig ist die Beständigkeit dieser Anknüpfung: Der einmal bestimmte Güterstand wandert grundsätzlich nicht mit. Ein deutsches Paar, das nach der Hochzeit zunächst in Deutschland lebte, bleibt in der Regel im deutschen Güterrecht, auch wenn es später ins Ausland zieht.

Die Rechtswahl als Hebel

Die Ehegatten müssen es nicht dem Zufall des Wohnorts überlassen: Mit einer Rechtswahl bestimmen sie das anwendbare Güterrecht selbst Art. 22 EuGüVO — das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Staatsangehörigkeit eines von ihnen, vor oder während der Ehe. Die Wahl ist formbedürftig und wird in der Regel . Für binationale und mobile Paare ist sie das wichtigste Gestaltungsmittel überhaupt: Sie schafft Klarheit, bevor der Streit entsteht.

Fällt auch Vermögen außerhalb der EU in den Zugewinn?

Steht das anwendbare Recht fest, gilt es für das gesamte Vermögen weltweit — unabhängig davon, wo die einzelnen Gegenstände liegen Art. 21 EuGüVO. Und es gilt auch dann, wenn es das Recht eines Nicht-EU-Staates wäre Art. 20 EuGüVO. Gilt also deutsches Güterrecht, gehen das Ferienhaus am Mittelmeer, das Konto im Heimatland und die ausländische Beteiligung genauso in den Zugewinnausgleich ein wie inländisches Vermögen. Einen „steuerfreien Auslandshafen”, der außerhalb der Rechnung bliebe, gibt es nicht.

Die eigentliche Hürde: Bewertung und Durchsetzung

Das Recht ist damit geklärt — die Praxis beginnt erst. Der Auskunftsanspruch reicht auch über Auslandsvermögen § 1379 BGB, doch Belege aus dem Ausland zu beschaffen, dortige Immobilien und Beteiligungen zu bewerten und einen deutschen Titel jenseits der Grenze zu vollstrecken, ist aufwendig und braucht die Zusammenarbeit mit Kollegen vor Ort. Der grenzüberschreitende Fall macht deshalb weniger die Rechnung teurer als die Vorbereitung.

Häufige Fragen

Zählt mein Ferienhaus im Ausland oder mein Auslandskonto zum Zugewinn?

Wenn deutsches Güterrecht gilt: ja. Das anwendbare Recht erfasst das gesamte Vermögen weltweit, unabhängig davon, wo es liegt (Art. 21 EuGüVO). Ein Haus in Spanien und ein Konto im Heimatland gehen also mit ihrem Wert in den Zugewinnausgleich ein wie inländisches Vermögen.

Welches Güterrecht gilt bei einer binationalen Ehe?

Das bestimmt die EU-Güterrechtsverordnung. Ohne Rechtswahl gilt das Recht des Staates, in dem die Ehegatten nach der Heirat ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten; fehlt ein solcher, die gemeinsame Staatsangehörigkeit (Art. 26). Ein späterer Umzug ändert das grundsätzlich nicht.

Kann ich das anwendbare Güterrecht selbst wählen?

Ja. Die Ehegatten können das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Staatsangehörigkeit eines von ihnen wählen (Art. 22 EuGüVO), vor oder während der Ehe. Die Rechtswahl ist formbedürftig und wird in der Regel notariell beurkundet — für mobile und binationale Paare das wichtigste Gestaltungsmittel.

Was, wenn Vermögen im Ausland verschwiegen wird?

Der Auskunftsanspruch (§ 1379 BGB) erfasst auch Auslandsvermögen. Schwieriger ist die Durchsetzung: Belege zu beschaffen und einen Titel im Ausland zu vollstrecken, kostet Zeit und die Zusammenarbeit mit Kollegen vor Ort. Genau deshalb ist die frühe, vollständige Auskunft so wichtig.

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