Ratgeber
Rente
Den Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen: worauf es ankommt
Kurz nach der Zustellung des Scheidungsantrags liegt ein amtlicher Vordruck im Briefkasten: der Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Er wirkt wie Verwaltungsroutine und ist in Wahrheit die einzige Stelle im ganzen Verfahren, an der Sie die Dauer spürbar beeinflussen können. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie ihn vollständig ausfüllen.
Karcher Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, mit Schwerpunkt auf einvernehmlicher Scheidung und internationalem Familienrecht. Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch.
Teil unseres Leitfadens VersorgungsausgleichWarum dieses Formular über Monate entscheidet
Der Versorgungsausgleich läuft von Amts wegen: Das Familiengericht führt ihn durch, ohne dass jemand ihn beantragen müsste (§ 1 VersAusglG). Dafür muss es wissen, welche Anrechte es überhaupt abfragen soll, und diese Information kommt von Ihnen.
Genau hier entsteht der Engpass, der in fast jedem Scheidungsverfahren die Dauer bestimmt. Das Gericht schreibt die genannten Versorgungsträger an, wartet auf deren Auskünfte, fragt bei Unklarheiten nach und terminiert erst, wenn alles vorliegt. Fehlt eine Anwartschaft, beginnt diese Kette für sie von vorn.
Der Fragebogen ist die einzige Stelle im Verfahren, an der Sie das Tempo in der Hand haben.
Wie sich das auf die Gesamtdauer auswirkt, zeigt Wie lange dauert eine Scheidung?.
Was der Vordruck V10 ist
Nach Zustellung des Scheidungsantrags leitet das Gericht beiden Ehegatten den Fragebogen zum Versorgungsausgleich zu, bundeseinheitlich als Vordruck „V 10“ bezeichnet. Er ist auch im Formularportal der Justiz frei abrufbar; wer will, kann ihn also schon vorher ansehen.
Die Mitwirkung ist verfahrensrechtlich angeordnet: Beteiligte sind verpflichtet, gerichtliche Ersuchen und Anordnungen zu befolgen und die zur Feststellung der Anrechte erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen (§ 220 FamFG). Sie hilft im Übrigen sich selbst: Der Ausgleich findet ohnehin statt, und wer die Angaben verzögert, verzögert die eigene Scheidung.
Die Ehezeit: das Fenster, das zählt
Erfasst wird nicht Ihr gesamtes Versorgungsleben, sondern ein genau umrissenes Fenster. Die Ehezeit beginnt am ersten Tag des Monats, in dem geheiratet wurde, und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG).
Was davor oder danach aufgebaut wurde, bleibt außen vor. Die Anrechte selbst sind trotzdem vollständig anzugeben; den auf die Ehezeit entfallenden Anteil ermitteln die Versorgungsträger, nicht Sie.
Was hineingehört
Anzugeben ist jedes Anrecht auf Alters- oder Invaliditätsversorgung (§ 2 VersAusglG):
- Gesetzliche Rentenversicherung, mit Versicherungsnummer.
- Beamtenversorgung von Bund, Ländern und Kommunen.
- Berufsständische Versorgungswerke: Ärzte, Anwälte, Architekten, Apotheker.
- Betriebliche Altersvorsorge in allen Formen: Direktzusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse.
- Riester- und Rürup-Verträge.
- Private Rentenversicherungen; Kapitallebensversicherungen dann, wenn das Rentenwahlrecht bereits ausgeübt wurde.
- Ausländische Anrechte, auch wenn sie im deutschen Verfahren nicht unmittelbar ausgeglichen werden.
Für jedes Anrecht brauchen Sie Träger, Versicherungs- oder Vertragsnummer und möglichst die letzte Standmitteilung. Reicht der Platz im Formular nicht, sind Beiblätter ausdrücklich vorgesehen.
Die drei Anrechte, die regelmäßig fehlen
Aus der Praxis: Vergessen wird selten die gesetzliche Rente. Vergessen wird das Kleingedruckte früherer Berufsjahre.
Die alte Betriebsrente. Wer vor zwanzig Jahren drei Jahre bei einem Arbeitgeber war, hat dort oft eine unverfallbare Anwartschaft, und keine Unterlagen mehr. Ein Blick in alte Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen lohnt sich.
Die Direktversicherung. Sie läuft auf den Namen des Arbeitnehmers, wurde aber vom Arbeitgeber abgeschlossen und wird deshalb häufig nicht als eigene Altersvorsorge wahrgenommen.
Die Anwartschaft aus Auslandsjahren. Wer einige Jahre im Ausland gearbeitet hat, hat dort meist Ansprüche erworben. Sie gehören in den Fragebogen, auch wenn sie im deutschen Verfahren nicht unmittelbar geteilt werden (§ 19 VersAusglG), sondern erst später über einen schuldrechtlichen Ausgleich.
Der eigentliche Hebel: die Kontenklärung
Der wirksamste Schritt passiert vor dem Formular. Bei der Kontenklärung prüft die Deutsche Rentenversicherung Ihren Versicherungsverlauf auf Lücken und ergänzt fehlende Zeiten: Schul- und Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege, Auslandsaufenthalte.
Ist das Konto ungeklärt, kann der Träger dem Gericht keine belastbare Auskunft erteilen. Er fragt nach, Sie reichen nach, er rechnet neu, und das Verfahren steht in der Zwischenzeit. Wer die Kontenklärung frühzeitig anstößt, nimmt diese Schleife vorweg.
Bevor Sie abschicken
- Sind alle Arbeitgeber der Ehezeit berücksichtigt, auch kurze Anstellungen?
- Sind Vertrags- und Versicherungsnummern vollständig übertragen?
- Liegen die Standmitteilungen als Kopie bei?
- Haben Sie eine Kopie des ausgefüllten Bogens für Ihre Unterlagen?
- Ist der Bogen unterschrieben und das Aktenzeichen eingetragen?
Ein Hinweis in eigener Sache: Ein Gesetzentwurf von 2026 soll vergessene oder verschwiegene Rentenanrechte künftig auch nach Abschluss des Verfahrens ausgleichbar machen. In Kraft ist er noch nicht; bis dahin bleibt es dabei, dass sich Lücken am besten vor dem Beschluss schließen lassen.
Wie es weitergeht
Was mit den Auskünften geschieht und warum am Ende kein Geld fließt, sondern aus einem Rentenkonto zwei werden, steht unter Versorgungsausgleich. Eine eigene Überschlagsrechnung erlaubt der Versorgungsausgleich-Rechner.
Ob der Ausgleich in Ihrem Fall überhaupt stattfindet, also bei kurzer Ehe, geringfügigen Anrechten oder einer Vereinbarung, klärt Wann der Versorgungsausgleich entfällt. Und wo der Fragebogen im Gesamtablauf steht, zeigt Wie läuft eine Scheidung ab?.
Welche Anrechte zählen und wie die Träger sie bewerten, entscheidet über Ihre Absicherung im Alter. Wir gehen den Fragebogen mit Ihnen durch, bevor er das Haus verlässt, und sichten anschließend die Auskünfte der Versorgungsträger auf Plausibilität.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Genannte Gesetze, Fristen und Beträge geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich ändern. Eine verbindliche Einschätzung erhalten Sie erst in einem persönlichen Mandatsgespräch.
