Ratgeber
Verfahren
Trennungsjahr: ab wann können Sie die Scheidung einreichen?
„Wann darf ich endlich den Antrag stellen?“ Diese Frage steht am Anfang fast jeder Scheidung. Das Gesetz knüpft die Scheidung an das Scheitern der Ehe, und dieses Scheitern wird in aller Regel erst nach einem Jahr Trennung vermutet.
Karcher Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, mit Schwerpunkt auf einvernehmlicher Scheidung und internationalem Familienrecht. Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch.
Teil unseres Leitfadens Wie läuft eine Scheidung ab?Warum ist das Trennungsjahr nötig?
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 BGB). Das Gesetz prüft dieses Scheitern aber nicht in jedem Einzelfall nach; es arbeitet mit einer Vermutung.
Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet (§ 1566 Abs. 1 BGB). Das Gericht muss dann keine Gründe mehr prüfen. Erst nach drei Jahren Trennung gilt diese Vermutung auch ohne Zustimmung des anderen (§ 1566 Abs. 2 BGB).
Das Trennungsjahr ist kein bürokratisches Hindernis, sondern der Maßstab, an dem das Gesetz das Scheitern Ihrer Ehe festmacht.
Wann beginnt das Trennungsjahr?
Maßgeblich ist die tatsächliche Trennung (§ 1567 BGB), nicht ein behördlicher Akt und auch nicht zwingend der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Das Trennungsjahr beginnt, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist.
Getrennt leben ist deshalb auch innerhalb derselben Wohnung möglich, etwa wenn ein Auszug zunächst nicht zu finanzieren ist. Voraussetzung ist, dass Sie getrennte Lebensbereiche führen: keine gemeinsame Haushaltsführung, getrennte Finanzen, kein gemeinsames Wirtschaften.
Weil der Trennungszeitpunkt für die Berechnung entscheidend ist, sollten Sie ihn möglichst genau festhalten. Ein Datum, eine kurze schriftliche Notiz oder eine eindeutige Mitteilung an den Ehepartner helfen, den Beginn später belegen zu können.
Den Antrag richtig terminieren
Sie müssen mit dem Scheidungsantrag nicht buchstäblich bis zum letzten Tag des Trennungsjahres warten. In der Praxis kann Ihr Anwalt den Antrag bereits gegen Ende des Trennungsjahres vorbereiten und so einreichen, dass das Gericht zügig nach Ablauf des Jahres tätig wird.
Das Gericht terminiert die Scheidung allerdings erst, wenn das Trennungsjahr zum Zeitpunkt der Entscheidung abgelaufen ist. Wird der Antrag also kurz vorher eingereicht, prüft das Gericht den Ablauf des Jahres bezogen auf den Verhandlungstermin, nicht auf den Tag der Antragstellung.
So lässt sich die Vorbereitungszeit sinnvoll nutzen, ohne unnötig Wochen zu verlieren. Die gesetzliche Mindestdauer von zwölf Monaten Trennung bleibt davon aber unberührt.
Versöhnungsversuche schaden nicht
Eine Trennung verläuft selten geradlinig. Das Gesetz nimmt darauf Rücksicht: Kurze Versuche, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen, unterbrechen das Trennungsjahr nicht und hemmen die Fristen nicht (§ 1567 Abs. 2 BGB).
Sie können also einen Neuanfang wagen, ohne fürchten zu müssen, dass das Trennungsjahr dadurch komplett von vorne zu laufen beginnt. Erst wenn aus einem kurzen Versuch wieder ein dauerhaftes Zusammenleben wird, ist die Trennung tatsächlich beendet, und das Trennungsjahr beginnt neu.
Die Härtefall-Ausnahme
In eng begrenzten Ausnahmen ist eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Das gilt, wenn das Festhalten an der Ehe für einen Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, eine unzumutbare Härte wäre (§ 1565 Abs. 2 BGB), etwa bei schwerer Gewalt.
Die Härtefallscheidung ist eine seltene Ausnahme, die das Gericht streng prüft. Allgemeiner Streit, eine neue Beziehung oder der bloße Wunsch nach einem schnellen Schlussstrich genügen dafür nicht. Ob in Ihrem Fall ein Härtefall in Betracht kommt, lässt sich nur nach genauer Prüfung der konkreten Umstände beurteilen.
Was Sie jetzt tun können
Den größten Einfluss haben Sie ganz am Anfang: beim sauberen Festhalten des Trennungszeitpunkts und bei der zeitlichen Planung des Antrags.
Notieren Sie das Datum der Trennung und klären Sie früh, ob das Trennungsjahr in Ihrem Fall innerhalb der Wohnung oder nach einem Auszug läuft. So steht der früheste mögliche Scheidungstermin fest, und der Antrag lässt sich passgenau vorbereiten.
Das Trennungsjahr ist dabei nicht nur eine Wartezeit. Mit der Trennung greifen sofort eigene Regeln, für Unterhalt, Wohnung und Steuer, und wer diese Monate nutzt, hat am Ende des Jahres nicht Streit, sondern einen fertigen Antrag: Trennung vor der Scheidung: was rechtlich sofort gilt. Zeitkritisch ist vor allem der Unterhalt, den es rückwirkend nur ab dem Verlangen gibt; dazu Trennung & Unterhalt.
Ist das Jahr absehbar um, folgen die nächsten Fragen: Wie lange dauert eine Scheidung? rechnet die Zeiträume danach durch, Wie läuft eine Scheidung ab? beschreibt das Verfahren im Ganzen. Sind Sie sich einig, lohnt der Blick auf die einvernehmliche Scheidung.
Wann genau Ihr Trennungsjahr begonnen hat und wann sich der Antrag am besten platzieren lässt, ordnen wir im Erstgespräch, bei Bedarf zusammen mit dem, was in diesen zwölf Monaten ohnehin zu regeln ist. Termine finden in der Frankenallee in Frankfurt-Gallus oder per Video statt.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Genannte Gesetze, Fristen und Beträge geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich ändern. Eine verbindliche Einschätzung erhalten Sie erst in einem persönlichen Mandatsgespräch.
