Ihr Anwalt muss nicht aus Ihrer Stadt kommen
Viele zögern, eine Kanzlei in einer anderen Stadt zu beauftragen — aus Sorge, das könnte dem Verfahren schaden. Diese Sorge ist unbegründet.
Einen Rechtsanwalt außerhalb des eigenen Wohnorts zu beauftragen, ist ohne Einschränkung möglich; der Kanzleisitz spielt für die Zuständigkeit des Familiengerichts keine Rolle. Welches Gericht über Trennung oder Scheidung entscheidet, hängt am gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten, nicht am Kanzleisitz. Eine in Deutschland zugelassene Anwältin oder ein zugelassener Anwalt darf Sie vor jedem deutschen Familiengericht vertreten.
Gute Gründe — und keiner muss erklärt werden
Manche Mandantinnen kommen, weil die eigene Stadt klein ist und die Kanzlei am Ort die Gegenseite aus dem Sportverein kennt. Andere wollen schlicht nicht, dass im Wartezimmer zwei Straßen weiter jemand sitzt, den sie kennen. Diskretion ist hier kein Luxus, sondern die Bedingung dafür, überhaupt frei sprechen zu können.
Der Wunsch nach Abstand ist selten Flucht.
Häufiger ist er Schutz — vor Gerede, vor Verflechtungen, manchmal vor einer Person im gemeinsamen Umfeld, die nichts erfahren soll. Bisweilen fehlt vor Ort auch einfach die Spezialisierung, weil eine Fachanwältin für Familienrecht nicht in jeder Kreisstadt sitzt. Ein neutraler Blick von außen, ohne lokale Bindungen, ist für viele genau der Grund, bewusst weiter zu fahren.
Warum die Entfernung rechtlich kein Hindernis ist
Das Lokalisationsprinzip, das Anwälte früher an die Gerichte ihres Bezirks band, ist längst abgeschafft BRAO. Eine zugelassene Anwältin tritt heute vor jedem Familiengericht der Republik auf. Wo Ihre Kanzlei ihren Briefkopf hat, ist für das Verfahren ohne Belang.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich im Familienrecht nach festen Regeln — in Ehesachen knüpft sie an den gewöhnlichen Aufenthalt der Eheleute an, nicht an den Sitz des Anwalts § 122 FamFG.
Heißt konkret: Ob Sie eine Kanzlei in Frankfurt, Hamburg oder am anderen Ende des Landes beauftragen, ändert nichts daran, welches Gericht entscheidet.
So läuft die Vertretung aus der Ferne ab
Am Anfang steht ein erstes Gespräch, meist per Video oder Telefon, in dem Sie Ihre Lage schildern und ich Ihnen sage, womit zu rechnen ist. Die Vollmacht und die nötigen Unterlagen laufen digital — eine eingescannte Unterschrift, ein verschlüsselter Upload, mehr braucht es für die Mandatierung nicht. Den Schriftverkehr mit Gericht und Gegenseite führe ich; Sie hören von mir, wann immer etwas zu entscheiden ist.
Einen Gerichtstermin gibt es im Scheidungsverfahren in der Regel schon — das Gericht ordnet das persönliche Erscheinen der Eheleute meist an und hört sie selbst an § 128 FamFG. Dieser Termin findet aber an Ihrem zuständigen Familiengericht statt, das in der Regel in Ihrer Nähe liegt, nicht bei mir § 122 FamFG.
Heißt: Sie erscheinen vor Ort. Die Anreise zum Gericht übernehme ich.
Was zählt, ist nicht die Adresse
Nähe entsteht nicht durch kurze Wege, sondern durch Erreichbarkeit und Klarheit. Verlässlich erreichbar zu sein, Antworten in einer zugesagten Zeit zu geben, jeden Stand des Verfahrens offenzulegen — daran misst sich Betreuung, nicht an Kilometern. Wo die Kanzlei steht, fällt Ihnen nach dem ersten Gespräch ohnehin nicht mehr auf.
Häufige Fragen
Kann ich einen Anwalt außerhalb meines Wohnorts beauftragen?
Ja, ohne Einschränkung. Die Zulassung gilt bundesweit; Ihre Anwältin darf vor jedem deutschen Familiengericht für Sie auftreten. Der Kanzleisitz ist für Ihr Verfahren bedeutungslos.
Welches Gericht ist für meine Scheidung zuständig?
Maßgeblich ist nicht der Sitz der Kanzlei, sondern der gewöhnliche Aufenthalt der Eheleute — in Ehesachen bestimmt das Gesetz die örtliche Zuständigkeit nach festen Anknüpfungspunkten (§ 122 FamFG).
Muss ich für Termine zu Ihnen reisen?
Zu mir nicht. Das Erstgespräch und die laufende Abstimmung führen wir per Video oder Telefon. Einen Gerichtstermin gibt es im Scheidungsverfahren in der Regel schon, und das Gericht ordnet das persönliche Erscheinen der Eheleute meist an. Dieser Termin findet jedoch an Ihrem zuständigen Familiengericht statt, das in der Regel in Ihrer Nähe liegt — Sie erscheinen also vor Ort, die Anreise dorthin übernehme ich.
Wie diskret ist die Zusammenarbeit?
Vollständig. Kommunikation läuft verschlüsselt, Unterlagen über geschützte Kanäle, und außer den Beteiligten erfährt niemand von Ihrem Anliegen.
Was kostet eine Erstberatung?
Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung sind für Verbraucher gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); den konkreten Rahmen nenne ich Ihnen vor dem Gespräch, damit keine Überraschung entsteht.