Autor: Mieke Karcher

  • Versorgungsausgleich bei Scheidung – einfach erklärt

    Der Versorgungsausgleich ist ein oft unterschätztes, aber finanziell sehr wichtiges Thema im Rahmen einer Scheidung. Viele wissen gar nicht genau, worum es geht – oder welche Auswirkungen eine falsche Entscheidung später im Rentenalter haben kann.

    In diesem Beitrag erkläre ich, was der Versorgungsausgleich bedeutet, wann er durchgeführt wird, ob Sie ihn vermeiden können – und was das Ganze konkret für Sie bedeutet.


    📘 Was ist der Versorgungsausgleich?

    Beim Versorgungsausgleich werden Rentenansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden, zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Dabei geht es nicht nur um die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch um:

    • betriebliche Altersvorsorge (z. B. Betriebsrenten)
    • private Rentenversicherungen
    • Versorgungswerke (z. B. für Ärzt:innen, Anwält:innen)

    📌 Ziel: Jeder Ehegatte soll für den Zeitraum der Ehe etwa gleich gut für das Alter abgesichert sein – unabhängig davon, wer wie viel gearbeitet hat.


    ⏳ Wann findet der Versorgungsausgleich statt?

    Der Versorgungsausgleich wird automatisch im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens durchgeführt – sofern die Ehe länger als drei Jahre bestand.

    Ausnahmen – kein Versorgungsausgleich nötig, wenn:

    • die Ehe unter 3 Jahre dauerte (ohne Antrag auf Durchführung)
    • beide Ehepartner notariell auf den Versorgungsausgleich verzichten
    • das Gericht auf Antrag ausnahmsweise darauf verzichtet

    🧾 Was wird ausgeglichen?

    Alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften werden berücksichtigt. Dazu zählen:

    ✅ Gesetzliche Rentenansprüche
    ✅ Betriebsrenten (z. B. Direktversicherung, Pensionskassen)
    ✅ Private Rentenversicherungen (Riester, Rürup etc.)
    ✅ Berufsspezifische Versorgungen (z. B. Ärzteversorgung)

    👉 Die Ehezeit beginnt mit dem Monat der Heirat und endet mit dem Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags.


    📊 Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?

    Das Familiengericht fordert von den Rentenversicherungsträgern Informationen an. Diese berechnen, welche Rentenanwartschaften jeder Ehepartner während der Ehezeit erworben hat.

    Anschließend wird ein gerechter Ausgleich durchgeführt:

    • Der Partner mit mehr Rentenpunkten gibt die Hälfte des Überschusses ab.
    • Die Rentenpunkte werden intern (im gleichen Versorgungssystem) oder extern (in ein anderes System)übertragen.

    ⚖️ Kann ich den Versorgungsausgleich ausschließen?

    Ja – aber nur durch eine vertragliche Vereinbarung, etwa:

    • im Ehevertrag
    • durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung (notariell beurkundet)

    ▶️ Wichtig: Das Gericht prüft, ob der Verzicht nicht sittenwidrig ist. Besonders bei starkem Einkommens- oder Altersunterschied ist Vorsicht geboten.


    💡 Vorteile und Nachteile eines Verzichts

    ✅ Vorteile:

    • Schnellere Scheidung möglich
    • Keine Rentenkürzung bei Beamten oder Selbstständigen
    • Individuelle Lösungen bei vorhandener Altersvorsorge

    ❌ Nachteile:

    • Ein Partner kann im Alter finanziell schlechter dastehen
    • Rentenlücken können nicht einfach nachgeholt werden
    • Rückabwicklung später kaum möglich

    🔁 Versorgungsausgleich bei Auslandsbezug

    Bei internationalen Ehen oder wenn Renten im Ausland erworben wurden, wird es komplizierter. Hier kommt es auf:

    • das anzuwendende Recht (deutsch oder ausländisch)
    • bilaterale Abkommen (z. B. mit der Schweiz oder Österreich)
    • die Anerkennung der jeweiligen Rentenform

    ▶️ Tipp: Lassen Sie sich unbedingt frühzeitig beraten, wenn einer der Partner im Ausland gearbeitet hat.


    FAQ – häufige Fragen zum Versorgungsausgleich

    Wird meine Rente später gekürzt?

    Ja, wenn Sie mehr Rentenanwartschaften abgeben müssen als Sie erhalten.

    Gilt das auch für Selbstständige?

    Ja – auch private Rentenversicherungen zählen, wenn sie der Altersvorsorge dienen.

    Kann ich das vermeiden?

    Ja – durch notariellen Verzicht, wenn beide einverstanden sind.

    Was passiert bei kurzer Ehe?

    Ja – durch notariellen Verzicht, wenn beide einverstanden sind.


    💬 Fazit: Versorgungsausgleich – nicht unterschätzen!

    Auch wenn es auf den ersten Blick „nur um die Rente“ geht – der Versorgungsausgleich kann langfristig enorme finanzielle Auswirkungen haben. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, ob Sie ihn durchführen lassen, ausschließen oder modifizieren sollten.

  • Scheidung ohne Anwalt – geht das überhaupt?

    Viele Menschen möchten sich möglichst unkompliziert und kostengünstig scheiden lassen. Eine häufige Frage lautet daher:
    „Kann man sich auch ohne Anwalt scheiden lassen?“

    Die Antwort: Nein. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben – und ganz ohne Anwalt funktioniert eine Scheidung in der Praxis nicht. Aber: Nur ein Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein, wenn beide sich einig sind.

    In diesem Beitrag erkläre ich, was bei einer Scheidung ohne eigenen Anwalt möglich ist – und wo Sie aufpassen sollten.


    Was ist möglich: Scheidung mit nur einem Anwalt

    Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn nur einer der beiden Ehepartner anwaltlich vertreten ist.

    Das bedeutet:

    • Der Anwalt stellt im Namen eines Ehepartners den Scheidungsantrag.
    • Der andere Ehepartner muss keinen eigenen Anwalt beauftragen, stimmt aber der Scheidung im Gerichtstermin zu.
    • Das spart Zeit und Kosten – funktioniert aber nur, wenn keine Streitpunkte bestehen.

    📝 Wichtig: Der Anwalt darf in diesem Fall nur den Antragsteller vertreten – und nicht „beide beraten“. Er ist also nicht neutral, sondern vertritt die Interessen seines Mandanten.


    ❌ Was ist nicht möglich: Scheidung ganz ohne Anwalt

    Vor dem Familiengericht besteht für den Scheidungsantrag Anwaltszwang. Das heißt, dass in jedem Fall der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten sein muss. (§ 114 FamFG). Für die Zustimmung zur Scheidung ist keine anwaltliche Vertretung erforderlich. Das bedeutet, bei Einigkeit der Eheleute ist vor dem Familiengericht Frankfurt, aber auch vor jedem anderen deutschen Famliengericht, die Vertretung duch einen Anwalt, nämlich durch den Anwalt der den Antragssteller/die Antragsstellerin vertritt, möglich. Der andere Ehegatte muss nur zustimmen. Hierzu ist keine anwaltliche Vertretung erforderlich.

    ❌ Sie können den Antrag nicht selbst bei Gericht einreichen
    ❌ Sie können sich im Gerichtstermin nicht selbst vertreten
    ❌ Auch Online-Portale vermitteln immer mindestens einen Anwalt, der dann vor Gericht vertritt.


    🤝 Wann reicht ein Anwalt?

    Ein Anwalt reicht aus, wenn:

    • beide Partner die Scheidung wollen (einvernehmliche Scheidung)
    • keine Regelungen zu Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht getroffen werden müssen
    • oder diese Punkte außergerichtlich geklärt wurden (z. B. durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung)

    🔐 Tipp: Auch wenn Sie sich einig sind, ist es oft sinnvoll, sich vorab juristisch beraten zu lassen – z. B. zu Unterhaltsansprüchen oder Rentenausgleich.


    💡 Was kostet eine Scheidung mit nur einem Anwalt?

    Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert – abhängig vom Einkommen und Vermögen. Durch nur einen Anwalt können Sie Anwaltskosten sparen, aber:

    📌 Gerichtskosten fallen immer an – sie werden in der Regel je zur Hälfte geteilt
    📌 Anwaltskosten trägt grundsätzlich der Antragsteller – können aber intern vereinbart werden

    Beispiel:
    Bei einem Verfahrenswert von 4.000 € kostet die einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt insgesamt ca. 1.600 €(inkl. Gericht). Mit zwei Anwälten wären es etwa 2.400 €.


    ⚠️ Wann Sie lieber einen eigenen Anwalt brauchen

    Auch bei scheinbarer Einigkeit lohnt sich ein eigener Anwalt, wenn:

    • Kinder betroffen sind (Sorgerecht, Umgang, Unterhalt)
    • Immobilien, Schulden oder Vermögen vorhanden sind
    • Sie sich unsicher über Ihre Rechte fühlen
    • Sie eine faire, zukunftsfähige Lösung wollen
    • Sie befürchten, übervorteilt zu werden

    🎯 Mein Rat: Bei wichtigen Lebensentscheidungen wie einer Scheidung ist es oft teurer, auf rechtliche Begleitung zu verzichten – als frühzeitig Klarheit zu schaffen.


    📌 Fazit: Scheidung ohne Anwalt? Nicht ganz – aber mit nur einem geht’s

    Ganz ohne Anwalt ist eine Scheidung in Deutschland nicht möglich – aber bei Einigkeit reicht ein Anwalt für beide, um den Scheidungsantrag durchzubringen.

    Ich unterstütze Sie gerne bei einer fairen, unkomplizierten Lösung – mit klarer Kommunikation, transparenten Kosten und rechtlichem Überblick.

  • Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in Frankfurt?

    Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in Frankfurt?

    ⏳ Ein gerichtliches Scheidungsverfahren – vom Einreichen des Scheidungsantrags bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss – dauert in der Regel zwischen 4 und 12 Monaten. Die genaue Dauer hängt stark vom Einzelfall ab.

    Wovon hängt die Dauer ab?

    🤝 Einvernehmliche Scheidung: Wenn sich beide Ehepartner über die Scheidung und alle Folgesachen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht einig sind, kann das Verfahren schneller abgeschlossen werden – oft innerhalb weniger Monate.

    ⚡ Streitige Scheidung: Gibt es Streitpunkte, z. B. zum Kindesunterhalt, der Aufteilung von Immobilien oder sonstigem Vermögen, verlängert sich die Dauer entsprechend. Besonders komplex wird es, wenn mehrere Streitpunkte gleichzeitig verhandelt werden.

    💰 Versorgungsausgleich: In Deutschland ist der Ausgleich von Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) verpflichtend, wenn die Ehe länger als drei Jahre bestand und deutsches Recht angewendet wird. Dies verlängert die Verfahrensdauer oft, selbst bei ansonsten unstreitigen Fällen.

    Besondere Hinweise

    📌 Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung sollte man mit einigen Monaten bis zu einem Jahr rechnen.
    📌 Sehr streitige oder komplexe Verfahren können sich unter Umständen über mehrere Jahre hinziehen.

  • Ab wann kann ich die Scheidung einreichen? – Infos für Frankfurt und Umgebung

    Ab wann kann ich die Scheidung einreichen? – Infos für Frankfurt und Umgebung

    Eine der wichtigsten Voraussetzungen, damit das Familiengericht in Frankfurt Ihre Scheidung ausspricht, ist die Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres. Das bedeutet: Die eheliche Gemeinschaft muss seit mindestens einem Jahr beendet sein. Erst danach können Sie den Scheidungsantrag rechtlich einreichen.

    Warum gibt es das Trennungsjahr?

    Das Trennungsjahr dient als Überlegungsfrist. Es soll beiden Partnern ermöglichen, die Trennung bewusst zu reflektieren, mögliche Versöhnungen in Betracht zu ziehen oder die Scheidung gut vorzubereiten. In Frankfurt, wo viele Paare beruflich stark eingebunden sind, bietet diese Frist auch Zeit, wichtige organisatorische Dinge zu klären – etwa bezüglich der gemeinsamen Wohnung oder der Kinderbetreuung.

    Wie wird die Trennung nachgewiesen?

    In der Praxis wird die Trennung meist dadurch dokumentiert, dass ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Besonders in Frankfurt-Gallus oder im Europaviertel ist das aufgrund der Wohnsituation oft der Fall. Aber auch eine Trennung „von Tisch und Bett“ innerhalb derselben Wohnung ist möglich – wobei dies vor Gericht schwieriger nachzuweisen ist. Wichtig ist, dass beide Partner klar getrennte Lebensbereiche führen, zum Beispiel getrennte Haushaltsführung, getrennte Konten oder separate Schlafplätze.

    Kann das Trennungsjahr verkürzt werden?

    In Ausnahmefällen kann das Familiengericht Frankfurt das Trennungsjahr verkürzen – etwa bei Härtefällen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Partner unzumutbar ist. Solche Fälle sind jedoch selten und erfordern eine sorgfältige Prüfung und Begründung.

    Was passiert während des Trennungsjahres?

    Während der Trennung sollten Sie wichtige Fragen klären, die auch den Ablauf der späteren Scheidung beeinflussen:

    • Wie wird der Unterhalt geregelt?
    • Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung?
    • Wie wird der Umgang mit Kindern organisiert?
    • Welche finanziellen Verpflichtungen bestehen?

    Diese Punkte können Sie in Frankfurt mit professioneller Beratung frühzeitig klären, um späteren Streit zu vermeiden.

    Wann sollte ich den Scheidungsantrag stellen?

    Der Scheidungsantrag sollte erst eingereicht werden, wenn das Trennungsjahr vollständig abgelaufen ist. Wird der Antrag zu früh gestellt, kann das Gericht in Frankfurt den Antrag zurückweisen oder den Scheidungstermin verschieben. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, die Scheidung einige Wochen nach Ablauf des Trennungsjahres einzureichen.

  • Reisen mit Kindern: Welche Reisedokumente brauche ich?

    Reisen mit Kindern: Welche Reisedokumente brauche ich?

    Die wohlverdienten Ferien stehen bevor – höchste Zeit, an die Packliste zu denken. Neben Kleidung, Spielsachen und Sonnencreme sollten Sie vor allem sicherstellen, dass alle Reisedokumente für Kinder vollständig sind. Das gilt besonders, wenn ein Elternteil oder die Großeltern allein mit einem minderjährigen Kind reisen.


    🛂 Reisedokumente für Kinder: Was ist Pflicht?

    Wenn nur ein Elternteil, Großeltern oder andere Begleitpersonen mit einem Kind ins Ausland reisen, verlangen viele Länder eine schriftliche Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht des anderen Elternteils oder beider Elternteile. Diese Regelung schützt das Kind und verhindert mögliche Probleme bei der Einreise.

    Je nach Einreisebestimmungen des Reiselandes kann es sogar erforderlich sein, dass die Reisevollmacht notariell oder amtlich beglaubigt ist.


    ✅ Checkliste: Reisen mit Kindern ohne beide Eltern

    Nutzen Sie diese Liste für einen ersten Überblick und informieren Sie sich konkret für Ihr Reiseland und Ihre individuelle Reise:

    • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
    • Reisevollmacht des nicht mitreisenden Elternteils / beider Eltern
    • Einverständniserklärung zur Auslandsreise (ggf. in der Landessprache)
    • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
    • Kopie des Ausweises des nicht reisenden Elternteils
    • Amtlich oder notariell beglaubigte Vollmacht (je nach Zielland)
    • Angaben zu Reiseziel, Zeitraum, Unterkunft und Rückreise

    📌 Reisevollmacht für Kinder – was ist zu beachten?

    Die Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht sollte folgende Punkte enthalten und beachtet werden:

    • Schriftliche Form: Die Erklärung muss schriftlich vorliegen – mündliche Absprachen gelten nicht.
    • Angaben zur Reise: Reiseziel, Reisedaten, Unterkunft und Kontaktmöglichkeiten sollten klar angegeben sein.
    • Daten des Kindes und der Eltern: Name, Geburtsdatum, Passnummer (falls vorhanden) des Kindes sowie vollständige Angaben zu beiden Sorgeberechtigten.
    • Unterschrift des nicht mitreisenden Elternteils: Unterschrift + Datum unbedingt erforderlich.
    • Beglaubigung (wenn nötig): Je nach Reiseland ist eine amtliche oder notarielle Beglaubigung Pflicht
    • Sprachversion: Manche Länder verlangen die Einverständniserklärung in der Landessprache oder auf Englisch zusätzlich zur deutschen Version.

    🌍 Länder mit strengen Einreisebestimmungen für Kinder

    Viele Eltern fragen sich: „Brauche ich eine Reisevollmacht für mein Kind?“ In Ländern wie Südafrika, Kanada, den USA oder auch einigen EU-Staaten ist eine offizielle Einverständniserklärung erforderlich – auch bei Urlaub mit den Großeltern oder nur einem Elternteil.


    💡 Tipp: Frühzeitig informieren

    Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Auswärtigen Amt oder der Botschaft des Ziellandes, welche Reisedokumente für Kinder erforderlich sind. So vermeiden Sie böse Überraschungen an der Grenze oder beim Grenzübertritt mit einem minderjährigen Kind.


    Häufig gestellte Fragen ❓

    Brauche ich eine Reisevollmacht, wenn ich allein mit meinem Kind reise?

    Ja, besonders bei internationalen Reisen mit Kindern verlangen viele Länder eine schriftliche Genehmigung des anderen Elternteils. Ohne sie kann die Einreise verweigert werden.

    Muss die Vollmacht beglaubigt sein?

    Das hängt vom Reiseziel ab. In einigen Ländern ist eine notarielle oder amtliche Beglaubigung Pflicht. Informieren Sie sich rechtzeitig.

    Gilt das auch für Großeltern oder Freunde als Begleitperson?

    Ja, auch bei einer Reise mit dem Enkelkind oder mit Kindern von Freunden muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitgeführt werden.

    Gibt es eine Vorlage für die Reisevollmacht?

    Ja, es gibt zahlreiche kostenlose Vorlagen für Reisevollmachten online. Wichtig ist, dass sie vollständig und aktuell sind.

    Was passiert ohne Einverständniserklärung?

    Im schlimmsten Fall wird die Einreise mit dem Kind verweigert oder es kommt zu Verzögerungen an der Grenzkontrolle.

    Fazit: Wenn Sie mit einem minderjährigen Kind alleine verreisen – ob als Mutter, Vater, Oma oder Opa – denken Sie unbedingt an die Reisevollmacht. Informieren Sie sich vor Urlaubsantritt über die jeweiligen Einreisebestimmungen z.B. beim auswärtigen Amt bzw. der Vertretung Ihres Reiselandes Gut vorbereitet starten Sie sorgenfrei in den Familienurlaub.


  • Trennung vor der Scheidung – was passiert rechtlich?

    Trennung vor der Scheidung – was passiert rechtlich?

    Die Trennung ist nicht nur emotional ein großer Schritt – auch rechtlich ändert sich einiges, noch bevor die eigentliche Scheidung eingereicht wird.

    👉 Viele Mandant:innen fragen:
    Was bedeutet Trennung überhaupt? Welche Rechte habe ich in dieser Zeit? Und worauf muss ich achten?
    Hier finden Sie die wichtigsten Infos – einfach erklärt.


    🚪 Was bedeutet „Trennung“ aus rechtlicher Sicht?

    Trennung heißt:

    ❌ Kein gemeinsamer Haushalt mehr
    ❌ Keine gemeinsamen Einkäufe, Mahlzeiten oder Konten
    ❌ Kein „eheliches Miteinander“ (Trennung von Tisch und Bett)

    📍 Wichtig: Eine Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung stattfinden! Entscheidend ist die räumliche und wirtschaftliche Trennung, nicht die Adresse.


    📆 Das Trennungsjahr – warum ist es so wichtig?

    Bevor ein Gericht die Scheidung ausspricht, muss mindestens ein Jahr Trennung vergangen sein – das sogenannte Trennungsjahr.

    ✔️ Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 1565 BGB)
    ✔️ Es ist ein Indiz dafür, dass die Ehe zerrüttet ist
    ✔️ Es ist Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung
    ✔️ In streitigen Verfahren kann das Gericht auch früher scheiden, wenn die Ehe „unwiederbringlich zerrüttet“ ist

    💡 Tipp: Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Trennung eindeutig erklärt haben – am besten schriftlich oder durch eindeutiges Verhalten.


    ⚖️ Was regelt sich rechtlich in der Trennung?

    Auch wenn Sie (noch) nicht geschieden sind – rechtlich verändert sich vieles:

    💶 1. Trennungsunterhalt

    • Wer weniger verdient, hat oft Anspruch auf Unterhalt während der Trennung
    • Der Trennungsunterhalt endet mit Rechtskraft der Scheidung (außer es gibt besondere Vereinbarungen)
    • Die Höhe orientiert sich an der ehelichen Lebensstellung und den gesetzlichen Vorgaben
    • Unterhalt muss aktiv eingefordert werden – ich unterstütze Sie dabei

    👶 2. Kinder & Sorgerecht

    • Das gemeinsame Sorgerecht bleibt grundsätzlich bestehen
    • Umgangsrecht und Betreuungsregelungen sollten möglichst frühzeitig, im Interesse des Kindes/der Kinder, möglichst einvernehmlich geregelt werden.
    • Im Zweifel entscheidet das Familiengericht zum Wohl der Kinder
    • Kindesunterhalt wird weiterhin von dem Elternteil gezahlt, bei dem die Kinder nicht dauerhaft leben

    🏠 3. Wohnsituation & Hausrat

    • Es kann vereinbart werden, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt (häufig bleibt der Elternteil mit den Kindern dort)
    • Nutzung und Aufteilung von Hausrat, Fahrzeugen, Konten usw. sollte möglichst einvernehmlich geregelt werden
    • Manchmal empfiehlt sich eine sofortige Trennung der Finanzen, um Konflikte zu vermeiden

    📝 Macht eine Trennungsvereinbarung Sinn?

    Ja – unbedingt, wenn Sie Klarheit schaffen und Streit vermeiden wollen! In einer schriftlichen Trennungsfolgenvereinbarung können Sie z. B. regeln:

    📄 Wer zahlt welchen Unterhalt?
    👧 Wie werden Kinder betreut?
    🏡 Wer bleibt in der Wohnung?
    💸 Wie erfolgt die Vermögensaufteilung während der Trennung?

    Diese sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung kann außergerichtlich getroffen werden und schafft eine gute Grundlage für eine spätere einvernehmliche Scheidung. Bestimmte Regelungen können nur notariell rechtswirksam erklärt werden. Ich berate Sie hierzu gerne.


    🙋‍♀️ Warum sich frühe anwaltliche Beratung lohnt

    Viele Probleme und langwierige Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn Sie sich bereits bei der Trennung rechtlich beraten lassen. Ich unterstütze Sie:

    ✅ Bei der Gestaltung einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung

    ✅Bei dem Entwurf einer notariell zu beukrundenden Scheidungsfolgenvereinbarung
    ✅ Bei der Berechnung von Trennungsunterhalt
    ✅ Bei allen Fragen rund um Kinder, Vermögen & Alltag

    Sie stehen vor ähnlichen Fragen?
    Lassen Sie sich individuell beraten – kompetent, diskret und lösungsorientiert.

    📍 Karcher Rechtsanwälte
    Frankenallee 230, 60326 Frankfurt am Main (Gallus)
    📞 069 97391424
    📧 info@karcher-rechtsanwaelte.de
    🕒 Mo–Fr: 10:00 – 13:00 und 15:00 – 18:00

    Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – wir sind für Sie da.

    Häufig gestellte Fragen ❓

    Was bedeutet rechtlich „getrennt leben“ in Frankfurt?

    Auch in Frankfurt zählt zur Trennung, dass Ehepartner keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen – das kann auch in der gleichen Wohnung sein, wenn wirtschaftlich und räumlich getrennt gelebt wird.

    Wie lange dauert das Trennungsjahr in Frankfurt?

    Das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert mindestens 12 Monate – diese Regelung gilt bundesweit, auch in Frankfurt.

    Kann ich in Frankfurt während der Trennung Unterhalt verlangen?

    Ja, während der Trennungszeit können Sie in Frankfurt Anspruch auf Trennungsunterhalt geltend machen, wenn Sie weniger verdienen als Ihr Ehepartner.

    Sollte ich in Frankfurt eine Trennungsvereinbarung aufsetzen?

    Eine schriftliche Trennungsvereinbarung ist in Frankfurt wie überall sehr sinnvoll, um Rechte und Pflichten klar zu regeln und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Unterschied zwischen einvernehmlicher Scheidung und Online Scheidung

    Unterschied zwischen einvernehmlicher Scheidung und Online Scheidung

    Einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass sich beide Ehegatten über die Scheidung und alle Scheidungsfolgen (z. B. Unterhalt 💰, Vermögensaufteilung 🏠, Sorgerecht 👶) weitgehend einig sind.

    Merkmale der einvernehmlichen Scheidung:

    • ✔️ Der andere Ehepartner stimmt dem Scheidungsantrag zu
    • ✌️ Kaum oder keine Streitpunkte – eine gemeinsame Lösung steht im Vordergrund
    • 👨‍👩‍👧‍👦 Ziel: eine friedliche und zügige Trennung – insbesondere im Interesse der Kinder
    • 👩‍⚖️ Oft reicht ein Anwalt aus, da dieser nur eine Partei vertreten darf
    • 📝 Zusätzliche notarielle Vereinbarungen können sinnvoll sein, um spätere Konflikte zu vermeiden

    Online-Scheidung beschreibt hingegen nicht den Inhalt der Scheidung, sondern die Form der Kommunikationzwischen Mandant:in und Anwält:in.

    Merkmale der Online-Scheidung:

    • 📧📱 Digitale Kommunikation per E-Mail, Telefon oder Video – bequem von zu Hause
    • ⚖️ Für einvernehmliche und streitige Scheidungen geeignet
    • 🕒 Keine zusätzlichen Kosten für persönliche Termine – sie sind jederzeit möglich
    • 🤗 Flexibel und ortsunabhängig – auch für Mandant:innen außerhalb Frankfurts oder im Ausland geeignet

    Fazit:

    Die einvernehmliche Scheidung beschreibt den Inhaltlichen Zustand der Einigung zwischen den Ehegatten, während die Online-Scheidung eine digitale Abwicklung des Verfahrens bezeichnet.

    Ideal ist oft die Kombination aus beidem: eine einvernehmliche Online-Scheidung – effizient, kostenschonend und stressfrei.

  • Wie läuft eine Online Scheidung ab ?

    Wie läuft eine Online Scheidung ab ?

    Die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt erfolgt bei uns in der Regel digital – nichts mehr und nichts weniger. Der Begriff „Online Scheidung“ spiegelt den Zeitgeist wider und spart vor allem Zeit. Sie können unsere Fragen in Ruhe beantworten und erforderliche Unterlagen flexibel zusammenstellen.

    Unser Versprechen:
    Digitale Anfragen – egal ob über unsere Webseite oder per E-Mail – bearbeiten wir mit dem gleichen persönlichen Einsatz, der gleichen Qualität und Seriosität wie persönliche Mandantenbesuche. Die kompetente Mandatsbearbeitung steht bei uns immer an erster Stelle – ob digital, online oder klassisch. 👩‍⚖️👨‍⚖️


    Für wen eignet sich die digitale Scheidung? 🤔

    • Einvernehmliche Scheidung: Wenn kein Streit über Scheidung oder Folgesachen besteht, ist die Online Korrespondenz ideal.
    • Streitige Scheidung: Auch hier ist digitale Korrespondenz möglich, aber mindestens ein Telefonat ist erforderlich.
    • Anwaltliche Vertretung: Selbst wenn der andere Ehegatte anwaltlich vertreten ist, kann die Kommunikation digital erfolgen.

    Kurz gesagt:
    Die Korrespondenz kann grundsätzlich bei jeder Scheidung digital geführt werden. 📧📱


    So funktioniert die Online Scheidung bei uns 🚀

    1. E-Mail-Anfrage senden
      Kontaktieren Sie uns bequem per E-Mail mit Ihren ersten Angaben zur Scheidung.
    2. Kontaktaufnahme per E-Mail
      Wir klären offene Fragen und fordern fehlende Unterlagen an.
    3. Kostenübersicht erhalten
      Sie bekommen eine transparente Berechnung der voraussichtlichen Anwaltsgebühren.
    4. Vollmacht unterschreiben
      Mit Rücksendung der Vollmacht mandatieren Sie uns offiziell – dann entstehen Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG.
    5. Flexible Beratung
      Auf Wunsch stehen wir jederzeit telefonisch, per Video oder persönlich in unserer Kanzlei in Frankfurt am Main zur Verfügung – ohne Zusatzkosten. ☎️🎥🏢
    6. Scheidungsantrag erstellen & prüfen
      Wir entwerfen den Antrag und senden ihn Ihnen zur Prüfung.
    7. Antragseinreichung beim Familiengericht
      Nach Ihrer Freigabe reichen wir den Antrag ein.
    8. Gerichtliches Verfahren
      Das Gericht fordert die Gerichtskosten an, stellt den Antrag dem Ehepartner zu und bearbeitet den Versorgungsausgleich (je nach Ehedauer).
    9. Mündliche Verhandlung
      Beide Ehegatten müssen zum Termin vor Gericht erscheinen.
    10. Rechtskräftige Scheidung
      Nach der Verhandlung wird die Scheidung rechtskräftig ausgesprochen. 🎉

    Wichtige Hinweise ⚠️

    • Auch bei einer einvernehmlichen Online Scheidung darf der Anwalt nur einen Ehegatten vertreten.
    • Unsere digitale Scheidung bietet Ihnen einen unkomplizierten, schnellen und flexiblen Weg zum Scheidungsverfahren.

    Starten Sie jetzt Ihre Scheidung – unkompliziert, flexibel und unverbindlich!
    Senden Sie uns Ihre Anfrage einfach per E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. 💼✨

  • Online oder persönlich? Die beste Kommunikationsart für Ihre Scheidung

    Online oder persönlich? Die beste Kommunikationsart für Ihre Scheidung

    Auch wir von KARCHER Rechtsanwälte bieten unseren Mandant:innen die Möglichkeit, das komplette Scheidungsverfahren digital zu begleiten – vom Erstkontakt bis zum Gerichtstermin. Immer mehr Mandant:innen schätzen dieses flexible Angebot und fragen es gezielt nach.

    Unsere Erfahrung: Die digitale Kommunikation funktioniert hervorragend – wenn sie zum Fall und zur Person passt. Denn: Eine Scheidung ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Vertrauen und ein gutes Gefühl im Kontakt mit Ihrer Anwältin sind entscheidend.


    Für wen eignet sich eine Online-Scheidung?

    Eine Online-Scheidung ist besonders dann sinnvoll, wenn:

    • die Scheidung einvernehmlich ist
    • keine komplexen Streitpunkte zu klären sind
    • Sie digital kommunikationssicher sind
    • Sie wenig Zeit für persönliche Termine haben
    • Sie bundesweit flexibel bleiben möchten

    Und wann lieber doch persönlich?

    Trotz aller Vorteile ist die digitale Kommunikation nicht für jeden Fall ideal. Wenn Sie nicht regelmäßig digital kommunizieren, kann der persönliche Kontakt die bessere Wahl sein. Auch bei emotional aufgeladenen oder streitigen Scheidungen empfehlen wir persönliche Gespräche – denn hier geht es nicht nur um Fakten, sondern auch um Vertrauen, Taktgefühl und Strategie.


    Wichtig zu wissen:

    Ein weitverbreiteter Irrtum: Die Online-Scheidung ist nicht automatisch günstiger. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind unabhängig davon, ob Sie digital oder persönlich betreut werden.

    Mehr dazu lesen Sie hier: 👉 Was kostet eine Scheidung?

    Gerichtstermin erfordert persönliche Anwesenheit: Auch bei einer Online-Scheidung ein persönliches Erscheinen beim Scheidungstermin vor dem Familiengericht erforderlich .Das gilt selbst dann, wenn die Kommunikation mit uns vollständig digital ablief.


    Unser Fazit:

    Die digitale Scheidung funktioniert – wenn sie zur Lebenssituation, dem Streitstand und der Persönlichkeit der Beteiligten passt. Wir von KARCHER Rechtsanwälte richten uns ganz nach Ihren Wünschen: persönlich vor Ort in Frankfurt oder vollständig digital – bundesweit.

  • Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei Scheidung

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei Scheidung

    Die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit, also die Frage, welches Familiengericht in welcher Stadt zuständig ist, ist nicht immer leicht zu beantworten. Hierfür gibt es verschiedene Kriterien, die zur Ermittlung des zuständigen Gerichts herangezogen werden müssen. Das Gesetz sieht dabei eine Rangfolge vor, die zwingend einzuhalten ist — es kann nicht willkürlich ein Kriterium ausgewählt werden. 📋✅


    Die Rangfolge zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit 📌

    1. Gemeinsame minderjährige Kinder? 👶
      Ja: Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen oder einem Teil der gemeinsamen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 122 Nr. 1 oder Nr. 2 FamFG). Dies kann auch das Familiengericht Frankfurt am Main sein.
    2. Keine gemeinsamen minderjährigen Kinder? 🚫👶
      Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten zuletzt ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten, vorausgesetzt, einer der Ehegatten hat bei Eintritt der Rechtshängigkeit noch dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 122 Nr. 3 FamFG). Für viele ist dies häufig auch Frankfurt.
    3. Keiner lebt mehr im Bezirk des letzten gemeinsamen Aufenthalts? 🏠➡️❌
      Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 122 Nr. 4 FamFG).
    4. Antragsgegner hat keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland? 🌍✈️
      Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Antragssteller wohnt.
    5. Beide Ehegatten haben keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland? 🇩🇪❌
      Zuständig ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg (§ 122 Nr. 6 FamFG).

    Wichtiger Hinweis ⚠️

    Die örtliche Zuständigkeit wird besonders relevant, wenn die Ehegatten weit voneinander entfernt wohnen, zum Beispiel in verschiedenen Städten oder sogar im Ausland. Denn zum Scheidungstermin müssen grundsätzlich beide Ehepartner sowie deren Rechtsanwälte persönlich vor Gericht erscheinen – etwa beim Familiengericht Frankfurt. 👥🏛️


    Vertretung vor anderen Gerichten 🤝

    Vertreten wir Sie auch, wenn nicht das Amtsgericht Frankfurt zuständig ist?
    Ja! Wir von KARCHER Rechtsanwälte vertreten Sie deutschlandweit vor allen zuständigen Familiengerichten, selbstverständlich auch in Frankfurt am Main. Kontaktieren Sie uns gern – wir informieren Sie ausführlich! 📞✉️