Eine der wichtigsten Voraussetzungen, damit das Familiengericht in Frankfurt Ihre Scheidung ausspricht, ist die Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres. Das bedeutet: Die eheliche Gemeinschaft muss seit mindestens einem Jahr beendet sein. Erst danach können Sie den Scheidungsantrag rechtlich einreichen.
Warum gibt es das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr dient als Überlegungsfrist. Es soll beiden Partnern ermöglichen, die Trennung bewusst zu reflektieren, mögliche Versöhnungen in Betracht zu ziehen oder die Scheidung gut vorzubereiten. In Frankfurt, wo viele Paare beruflich stark eingebunden sind, bietet diese Frist auch Zeit, wichtige organisatorische Dinge zu klären – etwa bezüglich der gemeinsamen Wohnung oder der Kinderbetreuung.
Wie wird die Trennung nachgewiesen?
In der Praxis wird die Trennung meist dadurch dokumentiert, dass ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Besonders in Frankfurt-Gallus oder im Europaviertel ist das aufgrund der Wohnsituation oft der Fall. Aber auch eine Trennung „von Tisch und Bett“ innerhalb derselben Wohnung ist möglich – wobei dies vor Gericht schwieriger nachzuweisen ist. Wichtig ist, dass beide Partner klar getrennte Lebensbereiche führen, zum Beispiel getrennte Haushaltsführung, getrennte Konten oder separate Schlafplätze.
Kann das Trennungsjahr verkürzt werden?
In Ausnahmefällen kann das Familiengericht Frankfurt das Trennungsjahr verkürzen – etwa bei Härtefällen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Partner unzumutbar ist. Solche Fälle sind jedoch selten und erfordern eine sorgfältige Prüfung und Begründung.
Was passiert während des Trennungsjahres?
Während der Trennung sollten Sie wichtige Fragen klären, die auch den Ablauf der späteren Scheidung beeinflussen:
- Wie wird der Unterhalt geregelt?
- Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung?
- Wie wird der Umgang mit Kindern organisiert?
- Welche finanziellen Verpflichtungen bestehen?
Diese Punkte können Sie in Frankfurt mit professioneller Beratung frühzeitig klären, um späteren Streit zu vermeiden.
Wann sollte ich den Scheidungsantrag stellen?
Der Scheidungsantrag sollte erst eingereicht werden, wenn das Trennungsjahr vollständig abgelaufen ist. Wird der Antrag zu früh gestellt, kann das Gericht in Frankfurt den Antrag zurückweisen oder den Scheidungstermin verschieben. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, die Scheidung einige Wochen nach Ablauf des Trennungsjahres einzureichen.