
Was kostet eine Scheidung?
Scheidungskosten einfach erklärt – verständlich und praxisnah für Mandanten aus Frankfurt, der Region und bundesweit
Wer sich scheiden lässt, steht nicht nur vor einer emotionalen Herausforderung, sondern auch vor vielen rechtlichen und finanziellen Fragen. Eine der häufigsten:
Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung – und kann man sie senken?
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Wie Gericht und Anwälte die Kosten berechnen
- Was der sogenannte Verfahrenswert bedeutet
- Mit welchen Summen Sie in Frankfurt rechnen müssen
- Wie Sie die Kosten durch clevere Entscheidungen reduzieren können
📌 Wer legt die Scheidungskosten fest?
Die Höhe der Scheidungskosten bestimmt das Familiengericht, genauer: die zuständige Richterin oder der Richter. Entscheidend ist der Verfahrenswert – er dient als Grundlage für alle weiteren Gebühren.
👉 Wichtig zu wissen: Der Verfahrenswert ist nicht das Vermögen, sondern ein rechnerischer Wert, basierend auf dem Einkommen und ggf. weiteren Streitpunkten (z. B. Unterhalt, Vermögen, Immobilie).
⚖️ Gerichtskosten vs. Anwaltskosten
Bei einer Scheidung entstehen zwei Arten von Kosten:
1. Gerichtskosten
Gebühren, die an das Familiengericht gezahlt werden
📝 Grundlage: Familiengerichtskostengesetz (FamGKG)
2. Anwaltskosten
Honorare für die anwaltliche Vertretung eines oder beider Ehepartner
📝 Grundlage: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
➡️ Wichtig: Beauftragen beide Ehepartner je eine eigene Anwältin / einen eigenen Anwalt, entstehen doppelte Anwaltskosten.
📐 Wie wird der Verfahrenswert berechnet?
Die Berechnungsformel lautet:
(monatliches Nettoeinkommen beider Ehepartner) × 3 = Verfahrenswert
Dieser Basiswert kann durch weitere Punkte erhöht werden:
Erhöhender Faktor | Beispiel |
---|---|
Versorgungsausgleich | Rentenansprüche |
Ehewohnung / Hausrat | Möbel, Haus, Auto |
Unterhalt | Kindes- oder Ehegattenunterhalt |
Vermögensaufteilung | z. B. Immobilie in Frankfurt-Gallus |
👉 Für jeden Streitpunkt wird ein zusätzlicher Verfahrenswert angesetzt.
💶 Beispiel: Scheidungskosten in Frankfurt
Ein Paar aus dem Europaviertel hat ein gemeinsames monatliches Nettoeinkommen von 5.000 €:
- Verfahrenswert: 5.000 € × 3 = 15.000 €
- Gerichtskosten: ca. 550–600 €
- Anwaltskosten pro Seite: ca. 1.500–1.800 €
Gesamtkosten:
Konstellation | Gesamtkosten (geschätzt) |
---|---|
Ein Anwalt (einvernehmliche Scheidung) | ca. 2.000–2.500 € |
Zwei Anwälte (strittige Scheidung) | ca. 3.500–4.500 € |
💡 Hinweis: Bei Immobilienbesitz (z. B. Eigentumswohnung in Gallus oder Westend) kann sich der Verfahrenswert deutlich erhöhen – und damit auch die Gesamtkosten.
💡 Spartipps: Wie Sie Scheidungskosten senken
✅ 1. Einvernehmliche Einigung
Je weniger Streitpunkte, desto günstiger. Klären Sie Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht möglichst außergerichtlich.
✅ 2. Nur ein Anwalt beauftragen
Bei einvernehmlicher Scheidung genügt ein gemeinsamer Anwalt – das spart bis zu 50 % der Anwaltskosten.
✅ 3. Scheidungsfolgenvereinbarung
Ein notarieller Vertrag kann vorab alle wichtigen Fragen regeln – so vermeiden Sie teure Gerichtsverfahren.
✅ 4. Nebensachen ausklammern
Fragen zu Unterhalt, Hausrat oder Zugewinnausgleich lassen sich oft außerhalb des Scheidungsverfahrens klären.
Kontakt – Ihre Scheidungsberatung in Frankfurt
Sie suchen eine erfahrene Rechtsanwältin für Ihre Scheidung in Frankfurt und Umgebung? Kontaktieren Sie mich gerne:
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Frankenallee 230
60326 Frankfurt am Main (Gallus)
Telefon: 069 97391424
E-Mail: info@karcher-rechtsanwaelte.de
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Häufig gestellte Fragen ❓
Ja – bei einvernehmlicher Scheidung genügt ein Anwalt, dessen Gebühren oft anteilig getragen werden können.
Bei niedrigem Einkommen und ohne Streitpunkte beginnen die Kosten bei etwa 1.000–1.500 € (mit nur einem Anwalt).
Wenn z. B. eine Wohnung im Europaviertel (Wert: 500.000 €) aufgeteilt werden muss, steigt der Verfahrenswert stark – dies kann mehrere Tausend Euro an Mehrkosten bedeuten.
Ja – mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar oder durch außergerichtliche Einigung.