Einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass sich beide Ehegatten über die Scheidung und alle Scheidungsfolgen (z. B. Unterhalt 💰, Vermögensaufteilung 🏠, Sorgerecht 👶) weitgehend einig sind.
Merkmale der einvernehmlichen Scheidung:
- ✔️ Der andere Ehepartner stimmt dem Scheidungsantrag zu
- ✌️ Kaum oder keine Streitpunkte – eine gemeinsame Lösung steht im Vordergrund
- 👨👩👧👦 Ziel: eine friedliche und zügige Trennung – insbesondere im Interesse der Kinder
- 👩⚖️ Oft reicht ein Anwalt aus, da dieser nur eine Partei vertreten darf
- 📝 Zusätzliche notarielle Vereinbarungen können sinnvoll sein, um spätere Konflikte zu vermeiden
Online-Scheidung beschreibt hingegen nicht den Inhalt der Scheidung, sondern die Form der Kommunikationzwischen Mandant:in und Anwält:in.
Merkmale der Online-Scheidung:
- 📧📱 Digitale Kommunikation per E-Mail, Telefon oder Video – bequem von zu Hause
- ⚖️ Für einvernehmliche und streitige Scheidungen geeignet
- 🕒 Keine zusätzlichen Kosten für persönliche Termine – sie sind jederzeit möglich
- 🤗 Flexibel und ortsunabhängig – auch für Mandant:innen außerhalb Frankfurts oder im Ausland geeignet
Fazit:
Die einvernehmliche Scheidung beschreibt den Inhaltlichen Zustand der Einigung zwischen den Ehegatten, während die Online-Scheidung eine digitale Abwicklung des Verfahrens bezeichnet.
Ideal ist oft die Kombination aus beidem: eine einvernehmliche Online-Scheidung – effizient, kostenschonend und stressfrei.