Unterschied zwischen einvernehmlicher Scheidung und Online Scheidung

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1–2 Minuten
170 Wörter

Einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass sich beide Ehegatten über die Scheidung und alle Scheidungsfolgen (z. B. Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht) weitgehend einig sind.

Merkmale der einvernehmlichen Scheidung:

  • Der andere Ehepartner stimmt dem Scheidungsantrag zu
  • Kaum oder keine Streitpunkte – eine gemeinsame Lösung steht im Vordergrund
  • Ziel: eine friedliche und zügige Trennung – insbesondere im Interesse der Kinder
  • Oft reicht ein Anwalt aus, da dieser nur eine Partei vertreten darf
  • Zusätzliche notarielle Vereinbarungen können sinnvoll sein, um spätere Konflikte zu vermeiden

Online-Scheidung beschreibt hingegen nicht den Inhalt der Scheidung, sondern die Form der Kommunikationzwischen Mandant:in und Anwält:in.

Merkmale der Online-Scheidung:

  • Digitale Kommunikation per E-Mail, Telefon oder Video – bequem von zu Hause
  • Für einvernehmliche und streitige Scheidungen geeignet
  • Keine zusätzlichen Kosten für persönliche Termine – sie sind jederzeit möglich
  • Flexibel und ortsunabhängig – auch für Mandant:innen außerhalb Frankfurts oder im Ausland geeignet

Fazit:

Die einvernehmliche Scheidung beschreibt den Inhaltlichen Zustand der Einigung zwischen den Ehegatten, während die Online-Scheidung eine digitale Abwicklung des Verfahrens bezeichnet.

Ideal ist oft die Kombination aus beidem: eine einvernehmliche Online-Scheidung – effizient, kostenschonend und stressfrei.

Mieke Karcher ist Rechtsanwältin in Frankfurt am Main mit Schwerpunkt im Familienrecht. 2010 berät und vertritt sie Mandantinnen und Mandanten in allen Fragen rund um Trennung und Scheidung – von der einvernehmlichen Lösung bis zum streitigen Verfahren. Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.