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wichtige Begriffe und häufige Fragen zur Scheidung im Allgemeinen und Onlinescheidung im Besonderen – wir klären auf:

Was ist der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen Scheidung und einer Onlinescheidung?

Die meisten Mandanten haben die Vorstellung, dass es sich bei einer Onlinescheidung immer automatisch um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Das kann so sein, muss es aber nicht.
Einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass der Antragsgegner dem Scheidungsantrag zustimmen wird. Zwischen den Ehegatten bestehen keine, oder nur geringfügige Streitpunkte über Scheidungsfolgesachen. Beide Ehegatte streben, nicht zuletzt im Interesse der Kinder, eine friedliche Auseinandersetzung an. Bei einer einvernehmlichen Scheidung haben sich die Ehegatten entweder bereits über Fragen wie Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Aufteilung von Vermögen, Immobilien, etc. geeinigt, oder sie streben eine Einigung an und benötigen zur Umsetzung der angestrebten Einigung anwaltliche Hilfe. Eine einvernehmliche Scheidung kann, wenn der Antragsgegner im Verfahren keine eigenen Anträge stellen möchte, nur einem Anwalt durchgeführt werden. Dabei muss den Ehegatten jedoch bewusst sein, dass der Anwalt/die Anwältin immer nur einen Ehegatten vertreten kann. Soweit Scheidungsfolgen geregelt werden sollen, kann unter Umständen auch eine notarielle Vereinbarung über die Scheidungsfolgensachen sinnvoll sein, um im Verfahren keinen zweiten Anwalt hinzuziehen zu müssen.
Onlinescheidung bedeutet hingegen lediglich, dass die Korrespondenz zwischen Mandant/Mandantin und Anwalt/Anwältin vornehmlich digital, also online erfolgt. Inzwischen kann jede Form einer Scheidung, egal ob einvernehmliche Scheidung oder streitige Scheidung als sogenannte Onlinescheidung durchgeführt werden. Unsere Kanzlei bietet sowohl die Form der Onlinescheidung als auch Scheidungen mit persönlichen Gesprächsterminen an. Egal, welcher Scheidungs-Typ Sie sind, wir richten uns gerne nach Ihren Bedürfnissen. Auch bei einer Onlinescheidung besteht bei uns immer die Möglichkeit, bei Bedarf persönliche Gesprächstermine zu vereinbaren. Selbstverständlich fallen hierfür keine weiteren Rechtsanwaltsgebühren an.

Was bedeutet Wechselmodell ?

Unter Wechselmodell versteht man eine der möglichen, und inzwischen sehr zeitgemäßen, Form der Aufteilung der Kinderbetreuung bei geschiedenen, oder in Trennung lebenden Eltern.
Dabei liegt ein „echtes Wechselmodell“ nur dann vor, wenn die Betreuungsanteile gleichberechtigt und annähernd gleichmäßig aufgeteilt werden. Zum Beispiel, wenn jeder Elternteil tatsächlich auch ca. 50 % der Betreuung übernimmt. Ob das Wechselmodell im Pendelmodell – bei dem der Aufenthalt des Kindes regelmäßig zwischen den Elternteilen wechselt, oder im Nestmodell – bei dem das Kind in seiner gewohnten Umgebung bleibt, und die Eltern sich mit dem Aufenthalt im „Nest“ abwechseln, praktiziert wird, ist eine individuelle Entscheidung, die immer zum Wohle des Kindes getroffen werden sollte.
Entgegen der weitläufig verbreiteten Meinung bedeutet Wechselmodell jedoch nicht, dass die Eltern sich die Unterhaltleistung pauschal 50:50 teilen. Beide Eltern sind entsprechend ihrer Einkommen barunterhaltspflichtig, sodass im Rahmen der Berechnung des Kindesunterhalts eine nicht unkomplizierte Quotelung der Einkommen der Eltern stattfindet.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren ?

Unter Wechselmodell versteht man eine der möglichen, und inzwischen sehr zeitgemäßen, Form der Aufteilung der Kinderbetreuung bei geschiedenen, oder in Trennung lebenden Eltern.
Dabei liegt ein „echtes Wechselmodell“ nur dann vor, wenn die Betreuungsanteile gleichberechtigt und annähernd gleichmäßig aufgeteilt werden. Zum Beispiel, wenn jeder Elternteil tatsächlich auch ca. 50 % der Betreuung übernimmt. Ob das Wechselmodell im Pendelmodell – bei dem der Aufenthalt des Kindes regelmäßig zwischen den Elternteilen wechselt, oder im Nestmodell – bei dem das Kind in seiner gewohnten Umgebung bleibt, und die Eltern sich mit dem Aufenthalt im „Nest“ abwechseln, praktiziert wird, ist eine individuelle Entscheidung, die immer zum Wohle des Kindes getroffen werden sollte.
Entgegen der weitläufig verbreiteten Meinung bedeutet Wechselmodell jedoch nicht, dass die Eltern sich die Unterhaltleistung pauschal 50:50 teilen. Beide Eltern sind entsprechend ihrer Einkommen barunterhaltspflichtig, sodass im Rahmen der Berechnung des Kindesunterhalts eine nicht unkomplizierte Quotelung der Einkommen der Eltern stattfindet.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung ?

Eine einvernehmliche Scheidung ist eine Scheidung bei der die Eheleute sich darüber einig sind, dass sie geschieden werden wollen und über alle, oder jedenfalls die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind, oder bereits eine Einigung hierüber getroffen haben. Eine einvernehmliche Scheidung kann oft nur mit einem Anwalt durchgeführt werden – dies ist aber nicht zwingend. Auch bei einvernehmlichen Scheidungen kann sich jeder Ehegatte anwaltlich vertreten lassen. Entschließt man sich für eine Scheidung mit nur einem Anwalt, muss den Eheleuten bewusst sein, dass nur der Ehegatte anwaltlich vertreten wird,  der den Anwalt beauftragt, denn aus standesrechtlichen Gründen darf der Anwalt nicht beide Eheleute vertreten. Eine einvernehmliche Scheidung kann meist auch als Onlinescheidung durchgeführt werden.

Welche Gebühren fallen für eine Scheidung an ?

Für eine Scheidung fallen Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten an. Unsere Rechtsanwaltsgebühren berechnen wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren und auch die Gerichtskosten werden nach dem Verfahrenswertbestimmt und dieser richtet sich zum einen nach der Höhe der Einkommen der Eheleute und deren Vermögen, und zum anderen nach den verschiedenen Streitgegenständen. Kurz: je einvernehmlicher eine Scheidung, desto kostengünstiger. Gerne informieren wir Sie vorab unverbindlich über die Höhe der für Ihre Scheidung voraussichtlich anfallenden Gebühren.

Vertreten Sie mich auch, wenn ich nicht in Frankfurt wohne ?

KARCHER Rechtsanwälte ist eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Kanzleisitz in Frankfurt am Main – unweit des Europaviertels. Aufgrund unseres Angebots, Mandantengespräche telefonisch oder in Form eines Videotelefonats zu führen und die Korrespondenz auf Wunsch per E-Mail zu bearbeiten, können Sie uns von überall auf der Welt kontaktieren. Wir übernehmen die gerichtliche Vertretung vor allen deutschen Familiengerichten, Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Selbstverständlich bieten wir auch persönliche Gesprächstermine in unseren Kanzleiräumen an.

Welcher Arten von Unterhalt gibt es ?

Im Falle eine Ehescheidung gibt es grundsätzlich drei Unterhaltsformen, die in Betracht zu ziehen sind. Zum einen der Trennungsunterhalt, den ein Ehegatte an den anderen für die Zeit der Trennung zu zahlen hat, sowie der nacheheliche Unterhalt, der nach rechtskräftiger Scheidung von einem Ehegatten an den anderen Ehegatten zu zahlen sind. Darüber hinaus ist an minderjährige, oder sich in Ausbildung befindende Kinder, Kindesunterhalt zu zahlen.

Die Immobilie im Falle einer Scheidung

Bei der Teilung, Übernahme oder Verwertung von Immobilien spielen vielfältige wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte eine Rolle.
Ein Weg kann der Verkauf einer Immobilie mit dem Ziel der Aufteilung des Erlöses zwischen den Eheleuten sein, oder die Übernahme, beziehungsweise der Verbleib der Immobilie bei einem Ehepartner. Letzteres kann sich insbesondere dann anbieten, um gemeinsamen Kindern ihr gewohntes Umfeld zu erhalten.  Ein anderer Weg ist die Verrechnung mit anderen Vermögenswerten im Rahmen eines – zu beantragenden – Zugewinnausgleichs. Der schlechteste Fall wäre als ultima ratio, die Teilungsversteigerung.
Neben einer Regelung im Scheidungsverfahren bietet sich ein vorweggenommener Ausgleich im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung an.
Das Schicksal von Immobilien sollte im Falle einer Scheidung immer individuell im Interesse der Mandanten erarbeitet werden.
Wir beraten und begleiten Sie kompetent bei der Vorbereitung, Verhandlung und der Umsetzung einer auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten, sinnvollen Lösung.

Scheidung mit einem Anwalt, geht das ?

Es ist grundsätzlich möglich, dass eine Scheidung nur mit einem beauftragten Anwalt durchgeführt wird. Was viele aber nicht wissen: der Anwalt vertritt dann nicht nicht beide Parteien, sondern immer nur den Mandanten,, der den Anwalt beauftragt hat. Der andere Ehegatte wird nicht anwaltlich vertreten und kann auch keine eigenen Anträge im gerichtlichen Verfahren stellen. Er kann dem Scheidungsantrag nur zustimmen. Sind sich die Ehegatten grundsätzlich einig und gibt es keine, bzw. wenige Scheidungsfolgen die geregelt werden müssen, kann eine Scheidung oft mit einem Anwalt  durchgeführt werden. Wird eine Scheidung nur mit einem Anwalt durchgeführt, können die Rechtsanwaltsgebühren für den zweiten Anwalt gespart werden. Allerdings bietet dieses Vorgehen auch Risiken, insbesondere dann, wenn die wirtschaftlich schwächere Partei nicht anwaltlich vertreten ist.