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wichtige Begriffe und häufige Fragen zur Scheidung im Allgemeinen und einvernehmlichen Scheidung und Onlinescheidung im Besonderen – wir klären auf:

Was ist der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen Scheidung und einer Onlinescheidung?

Die meisten Mandanten haben die Vorstellung, dass es sich bei einer Onlinescheidung immer automatisch um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Das kann so sein, muss es aber nicht.
Einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass der Antragsgegner dem Scheidungsantrag zustimmen wird. Zwischen den Ehegatten bestehen keine, oder nur geringfügige Streitpunkte über Scheidungsfolgesachen. Beide Ehegatte streben, nicht zuletzt im Interesse der Kinder, eine friedliche Auseinandersetzung an. Bei einer einvernehmlichen Scheidung haben sich die Ehegatten entweder bereits über Fragen wie Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Aufteilung von Vermögen, Immobilien, etc. geeinigt, oder sie streben eine Einigung an und benötigen zur Umsetzung der angestrebten Einigung anwaltliche Hilfe. Eine einvernehmliche Scheidung kann, wenn der Antragsgegner im Verfahren keine eigenen Anträge stellen möchte, mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Dabei muss den Ehegatten jedoch bewusst sein, dass der Anwalt/die Anwältin immer nur einen Ehegatten vertreten kann. Soweit Scheidungsfolgen geregelt werden sollen, kann unter Umständen auch eine notarielle Vereinbarung über die Scheidungsfolgensachen sinnvoll sein, um im Verfahren keinen zweiten Anwalt hinzuziehen zu müssen.
Onlinescheidung bedeutet hingegen lediglich, dass die Korrespondenz zwischen Mandant/Mandantin und Anwalt/Anwältin vornehmlich digital, also online erfolgt. Inzwischen kann jede Form einer Scheidung, egal ob einvernehmliche Scheidung oder streitige Scheidung als sogenannte Onlinescheidung durchgeführt werden. Unsere Kanzlei bietet sowohl die Form der Onlinescheidung als auch Scheidungen mit persönlichen Gesprächsterminen an. Egal, welcher Scheidungs-Typ Sie sind, wir richten uns gerne nach Ihren Bedürfnissen. Auch bei einer Onlinescheidung besteht bei uns immer die Möglichkeit, bei Bedarf persönliche Gesprächstermine zu vereinbaren. Selbstverständlich fallen hierfür keine weiteren Rechtsanwaltsgebühren an.

Was bedeutet Wechselmodell ?

Unter Wechselmodell versteht man eine der möglichen, und inzwischen sehr zeitgemäßen, Form der Aufteilung der Kinderbetreuung bei geschiedenen, oder in Trennung lebenden Eltern.
Dabei liegt ein „echtes Wechselmodell“ nur dann vor, wenn die Betreuungsanteile gleichberechtigt und annähernd gleichmäßig aufgeteilt werden. Zum Beispiel, wenn jeder Elternteil tatsächlich auch ca. 50 % der Betreuung übernimmt. Ob das Wechselmodell im Pendelmodell – bei dem der Aufenthalt des Kindes regelmäßig zwischen den Elternteilen wechselt, oder im Nestmodell – bei dem das Kind in seiner gewohnten Umgebung bleibt, und die Eltern sich mit dem Aufenthalt im „Nest“ abwechseln, praktiziert wird, ist eine individuelle Entscheidung, die immer zum Wohle des Kindes getroffen werden sollte.
Entgegen der weitläufig verbreiteten Meinung bedeutet Wechselmodell jedoch nicht, dass die Eltern sich die Unterhaltleistung pauschal 50:50 teilen. Beide Eltern sind entsprechend ihrer Einkommen barunterhaltspflichtig, sodass im Rahmen der Berechnung des Kindesunterhalts eine nicht unkomplizierte Quotelung der Einkommen der Eltern stattfindet.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren ?

Ein gerichtliches Scheidungsverfahren, vom Scheidungsantrag bis zum Scheidungsbeschluss dauert in der Regel ca. 4-12 Monate. Die Dauer variiert im Einzelfall und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählt zum Beispiel, ob lediglich die formale Scheidung angestrebt wird, oder ob im Rahmen des Scheidungsverfahrens Fragen zum Unterhalt, Kindesunterhalt, Aufteilung von Immobilien oder sonstigem Vermögen geklärt werden sollen. Je streitiger ein Verfahren, desto länger dauert dies in der Regel. Aber selbst unstreitige Verfahren dauern mehrere Monate, insbesondere dann, wenn der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der Rentenanwartschaften durchgeführt wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn deutsches Recht anzuwenden ist und die Ehe länger als drei Jahre Bestand hatte. Soweit kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und es keine Streitpunkte gibt, kann das Verfahren oft in wenigen Monaten abgeschlossen werden. Besonders streitige Scheidungen können sich hingegen unter Umständen über mehrere Jahre erstrecken.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung ?

Eine einvernehmliche Scheidung ist eine Scheidung bei der die Eheleute sich darüber einig sind, dass sie geschieden werden wollen und über alle, oder jedenfalls die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind, oder bereits eine Einigung hierüber getroffen haben. Eine einvernehmliche Scheidung kann oft nur mit einem Anwalt durchgeführt werden – dies ist aber nicht zwingend. Auch bei einvernehmlichen Scheidungen kann sich jeder Ehegatte anwaltlich vertreten lassen. Entschließt man sich für eine Scheidung mit nur einem Anwalt, muss den Eheleuten bewusst sein, dass nur der Ehegatte anwaltlich vertreten wird,  der den Anwalt beauftragt, denn aus standesrechtlichen Gründen darf der Anwalt nicht beide Eheleute vertreten. Eine einvernehmliche Scheidung kann meist auch als Onlinescheidung durchgeführt werden.

Welche Gebühren fallen für eine Scheidung an ?

Für eine Scheidung fallen Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten an. Unsere Rechtsanwaltsgebühren berechnen wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren und auch die Gerichtskosten werden nach dem Verfahrenswertbestimmt und dieser richtet sich zum einen nach der Höhe der Einkommen der Eheleute und deren Vermögen, und zum anderen nach den verschiedenen Streitgegenständen. Kurz: je einvernehmlicher eine Scheidung, desto kostengünstiger. Gerne informieren wir Sie vorab unverbindlich über die Höhe der für Ihre Scheidung voraussichtlich anfallenden Gebühren.

Ich wohne nicht in Frankfurt. Kann ich Sie trotzdem beauftragen?

KARCHER Rechtsanwälte ist eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Kanzleisitz in Frankfurt am Main, Gallus – unweit des Europaviertels. Aufgrund der Lage unseres Kanzleisitzes im Westen Frankfurts und der schnellen Erreichbarkeit über den Autobahnanschluss West, ist es uns möglich, neben Mandaten aus dem gesamten Frankfurter Stadtgebiet, auch Mandate aus den Gebieten westlich von Frankfurt (Eschborn, Hattersheim, Kriftel, etc.) sowie dem Taunus (Bad Homburg, Königstein, Kronberg, etc.) zu bearbeiten. Sollten persönliche Besprechungstermine erforderlich sein, erreichen Sie unsere Kanzlei mit dem Auto in ca.15-20 Minuten.
Immer häufiger wünschen sich Mandanten, auf einen persönlichen Besprechungstermin zu verzichten. Wir bieten natürlich auch dies: Mandantengespräche können telefonisch oder in Form eines Videotelefonats geführt und die Korrespondenz auf Wunsch per E-Mail bearbeiten werden, sodass Sie uns letztlich, insbesondere bei internationalen Scheidungen und wenn ein persönlicher Termin nicht möglich oder nicht gewünscht ist, von überall auf der Welt kontaktieren können.
Wir übernehmen die gerichtliche Vertretung vor allen deutschen Familiengerichten, Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Welcher Arten von Unterhalt gibt es ?

Im Falle eine Ehescheidung gibt es grundsätzlich drei Unterhaltsformen, die in Betracht zu ziehen sind. Zum einen der Trennungsunterhalt, den ein Ehegatte an den anderen für die Zeit der Trennung zu zahlen hat, sowie der nacheheliche Unterhalt, der nach rechtskräftiger Scheidung von einem Ehegatten an den anderen Ehegatten zu zahlen sind. Darüber hinaus ist an minderjährige, oder sich in Ausbildung befindende Kinder, Kindesunterhalt zu zahlen.

Die Immobilie im Falle einer Scheidung

Bei der Teilung, Übernahme oder Verwertung von Immobilien spielen vielfältige wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte eine Rolle.
Ein Weg kann der Verkauf einer Immobilie mit dem Ziel der Aufteilung des Erlöses zwischen den Eheleuten sein, oder die Übernahme, beziehungsweise der Verbleib der Immobilie bei einem Ehepartner. Letzteres kann sich insbesondere dann anbieten, um gemeinsamen Kindern ihr gewohntes Umfeld zu erhalten.  Ein anderer Weg ist die Verrechnung mit anderen Vermögenswerten im Rahmen eines – zu beantragenden – Zugewinnausgleichs. Der schlechteste Fall wäre als ultima ratio, die Teilungsversteigerung.
Neben einer Regelung im Scheidungsverfahren bietet sich ein vorweggenommener Ausgleich im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung an.
Das Schicksal von Immobilien sollte im Falle einer Scheidung immer individuell im Interesse der Mandanten erarbeitet werden.
Wir beraten und begleiten Sie kompetent bei der Vorbereitung, Verhandlung und der Umsetzung einer auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten, sinnvollen Lösung.

Scheidung mit einem Anwalt, geht das ?

Es ist grundsätzlich möglich, dass eine Scheidung nur mit einem beauftragten Anwalt durchgeführt wird. Was viele aber nicht wissen: der Anwalt vertritt dann nicht nicht beide Parteien, sondern immer nur den Mandanten,, der den Anwalt beauftragt hat. Der andere Ehegatte wird nicht anwaltlich vertreten und kann auch keine eigenen Anträge im gerichtlichen Verfahren stellen. Er kann dem Scheidungsantrag nur zustimmen. Sind sich die Ehegatten grundsätzlich einig und gibt es keine, bzw. wenige Scheidungsfolgen die geregelt werden müssen, kann eine Scheidung oft mit einem Anwalt  durchgeführt werden. Wird eine Scheidung nur mit einem Anwalt durchgeführt, können die Rechtsanwaltsgebühren für den zweiten Anwalt gespart werden. Allerdings bietet dieses Vorgehen auch Risiken, insbesondere dann, wenn die wirtschaftlich schwächere Partei nicht anwaltlich vertreten ist.

Warum ist im Fragebogen zur Onlinescheidung die Angabe des Nettoeinkommens der Eheleute erforderlich?

Die Angabe des Nettoeinkommens ist einer der Werte, der dem Gericht dazu dient, den Verfahrenswert zu bestimmen, aus welchem sich wiederum die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren berechnen. 
Dieser Wert wird vom Gericht in der mündlichen Verhandlung festgesetzt und ist spätestens dann genau anzugeben. 
Sollten Scheidungsfolgesachen zu klären sein, so wäre der Wert auch in diesen Fällen für die Bestimmung der Höhe erforderlich. Z.B. bei Fragen zum Unterhalt, etc.
Jedenfalls dient die Angabe im Scheidungsantrag dazu, dem Gericht einen vorläufigen Verfahrenswert anzugeben, aus welchem das Gericht den Gerichtskostenvorschuss berechnet und anfordert, und uns, damit Ihr Ihnen eine Angabe über die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung machen können. 
Bei Selbstständigen errechnet sich der Wert in der Regel aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Jahre.

Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Scheidung einreichen?

Eine der Voraussetzungen dafür, dass das Gericht die Scheidung der Ehe ausspricht, ist, dass die Eheleute ein Trennungsjahr eingehalten haben müssen. Das bedeutet, dass die eheliche Gemeinschaft seit mindestens einem Jahr nicht mehr besteht. Dies wird oft mit dem Auszug einer der Ehegatten aus der Ehewohnung praktiziert. Aber auch eine Trennung von Tisch und Bett innerhalb der Ehewohnung ist möglich, wenngleich sich diese Trennung in der Praxis oft als schwierig erweist.
Da der Scheidungsantrag abgewiesen werden kann, wenn zum Zeitpunkt des gerichtlichen Scheidungstermins das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist, empfiehlt es sich, die Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres, oder wenige Monate vor diesem Zeitpunkt einzureichen. Wir informieren Sie gerne hierzu.