Scheidungs Formular

Mit unserem Onlineformular, welches wir für Sie auf unserer Webseite eingepflegt haben, haben Sie die Möglichkeit, direkt jetzt den ersten Schritt in Richtung Scheidung zu gehen.

Füllen Sie hierzu unser Onlineformular direkt am Computer, möglichst vollständig aus. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung. Dabei informieren wir Sie über den Ablauf des Scheidungsverfahrens, und klären gerne auch noch offene Fragen vorab. Selbstverständlich errechnen wir für Sie die für Ihre Scheidung voraussichtlich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren auf der Basis Ihrer Angaben. Lesen Sie zum Ablauf einer Onlinescheidung auch unseren Blog: Wie läuft eine Onlinescheidung ab?

Wichtig: allein durch die Absendung des Onlineformular kommt noch kein Mandat zustande und es fallen noch keine Rechtsanwaltsgebühren an.

Nach Eingang Ihrer Anfrage über unser Onlineformular prüfen wir zunächst, ob alle Voraussetzungen für eine Mandatsübernahme durch uns vorliegen und übersenden Ihnen erst dann unser Vollmachtsformular. Erst, wenn Sie uns unsere Vollmacht unterschrieben zurück senden und wir Ihnen die Mandatsannahme bestätigen, kommt ein Mandatsverhältnis zustande. Erst dann fallen Gebühren an. Erste Information zu den anfallenden Gebühren lesen Sie auch in unserem Blog: Was kostet eine Scheidung?

Sie sind sich nicht sicher, ob eine Onlinescheidung in Ihrem persönlichen Fall möglich ist und Sie hierfür unser Onlineformular nutzen können? Fragen Sie uns gerne ganz unverbindlich, oder lesen Sie weitere Informationen hierzu. z.B. in unserem Blog: Ist eine Onlinescheidung für mich geeignet ?. Üblicherweise antworten wir Ihnen kurzfristig auf Ihre Onlineanfrage. In Fristsachen bitten wir Sie, telefonisch mit uns in Kontakt zu treten.

Onlinescheidung ohne Formular?

Sie möchten Ihre Daten nicht auf unserer Webseite in unser Onlineformular eingeben, bevorzugen aber trotzdem möglichst die digitale Kommunikation mit unserer Kanzlei? Kein Problem für uns! Schicken Sie uns einfach unverbindlich eine E-Mail an info@karcher-rechtsanwaelte.de. Wir übersenden Ihnen gerne unser Formular, welches Sie dann ausdrucken, ausfüllen und per Post zurücksenden können.

Warum ist im Fragebogen zur Onlinescheidung die Angabe des Nettoeinkommens der Eheleute erforderlich?

Die Angabe des Nettoeinkommens ist einer der Werte, der dem Gericht dazu dient, den Verfahrenswert zu bestimmen, aus welchem sich wiederum die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren berechnen. 
Dieser Wert wird vom Gericht in der mündlichen Verhandlung festgesetzt und ist spätestens dann genau anzugeben. 
Sollten Scheidungsfolgesachen zu klären sein, so wäre der Wert auch in diesen Fällen für die Bestimmung der Höhe erforderlich. Z.B. bei Fragen zum Unterhalt, etc.
Jedenfalls dient die Angabe im Scheidungsantrag dazu, dem Gericht einen vorläufigen Verfahrenswert anzugeben, aus welchem das Gericht den Gerichtskostenvorschuss berechnet und anfordert, und uns, damit Ihr Ihnen eine Angabe über die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung machen können. 
Bei Selbstständigen errechnet sich der Wert in der Regel aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Jahre.