Ist eine Online Scheidung für mich geeignet?

Sie möchten eine sogenannte Online Scheidung durchführen und fragen sich, ob diese Form der Scheidung für Sie, bzw. Ihre ganz individuelle Scheidungssituation geeignet ist?

Vorab: eine Online Scheidung im eigentlichen Wortsinn gibt es nicht, denn in Deutschland ist eine Scheidung zwingend im Rahmen eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens durchzuführen. Dies setzt in der Regel einen schriftlichen Scheidungsantrag eines von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts / einer von Ihnen beauftragten Rechtsanwältin voraus, der bei Gericht eingereicht werden muss. Neben weiteren Voraussetzungen zählt auch die mündliche Verhandlung, zu der auch grundsätzlich beide Ehegatten vor Gericht zu erscheinen haben und zu den Umständen der Trennung gehört werden, zu den Verfahrensvoraussetzungen.

Eine rein digitale Scheidung, wie der Begriff der Online Scheidung vermuten lässt, ist also in Deutschland verfahrensrechtlich nicht möglich.

Möglich ist es aber, die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Anwalt / Ihrer Anwältin digital zu führen. Dies verstehen wir unter Online Scheidung und diese Form der Online Scheidung wird inzwischen von vielen Kanzleien angeboten und durch die Corona Pandemie hat sich der Trend zur digitalen Korrespondenz beschleunigt.

Galt 2020 noch überwiegend die klassische Vorstellung, dass man zur Beauftragung eines Rechtsanwalts / einer Rechtsanwältin, einen Besprechungstermin in dessen / deren Kanzlei vereinbaren muss, so sind inzwischen telefonische Besprechungen, schriftliche Korrespondenz, ob per Mail oder Brief, sowie Videotermine selbstverständlich geworden.

Es ist allein Geschmacksfrage, ob man diese Form der Korrespondenz einem persönlichen Besprechungstermin in den Kanzleiräumen bevorzugt.

Soweit man aus Gründen des Datenschutzes keine Bedenken gegen die Onlinekorrespondenz hat, steht dieser Art der Korrespondenz inzwischen kaum mehr etwas im Wege.

Allerdings sollte eine Besprechung per Telefon oder als Videocall sowohl vom Anwalt / von der Anwältin, als auch vom Mandanten / der Mandantin gut vorbereitet sein.

Hierzu ist es hilfreich, dass dem Anwalt / der Anwältin vorab der Grund des Onlinetermins grob skizziert wird, damit eventuell vorab erforderliche Informationen rechtzeitig angefragt werden können.

Als Mandant / Mandantin sollte man sich vorab überlegen, welche Fragen man im Gespräch geklärt haben möchte und welches Ziel mit dem Onlinetermin erreicht werden soll.

Grundsätzlich lässt sich zu einer Online-Scheidungsberatung sagen:

je unkomplizierter die Umstände, desto eher lässt sich die Korrespondenz digital durchführen. Das heißt konkret: sind Sie und Ihr Partner / Ihre Partnerin sich grundsätzlich über die Scheidung und auch mögliche Scheidungsfolgesachen einig, dann ist auch die digitale Korrespondenz unproblematischer möglich. Aber ein(e) in der Onlinekorrespondenz erfahrener Anwalt / erfahrene Anwältin wird Sie auch in schwierigeren Fällen gut online beraten können. Soweit tatsächlich ein persönlicher Gesprächstermin zwingend erforderlich oder von Ihnen gewünscht wird, wird Ihnen Ihr Anwalt / Ihre Anwältin, diesen sicher einräumen.

Wir bieten sowohl klassische Besprechungstermine in unserer Kanzlei als auch Beratungen telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz an. Ein persönlicher Termin kann bei Bedarf jederzeit, ohne zusätzliche Kosten, vereinbart werden.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne!