Im Scheidungsverfahren ist der Ehegatte, der nicht anwaltlich vertreten ist, oft auf sich allein gestellt und erhält keine eigene anwaltliche Unterstützung.
➡️ Deshalb eignet sich dieses Vorgehen nicht, wenn die Ehepartner sich streitig über Scheidungsfolgesachen auseinandersetzen oder wenn der nicht vertretene Ehepartner in einer unterlegenen Verhandlungsposition ist.
Gemeinsame Vertretung durch einen Anwalt? ❌
Viele Ehepaare, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie gemeinsam von einem Anwalt vertreten werden können.
➡️ Das ist rechtlich nicht möglich – ein Anwalt darf immer nur einen Ehegatten vertreten.
Möchten beide Ehepartner anwaltlichen Beistand, müssen zwingend zwei Anwälte beauftragt werden.
Wann reicht ein Anwalt aus? ✅
Die Scheidung kann mit nur einem Anwalt durchgeführt werden, wenn:
- Einigung über die Scheidung und Scheidungsfolgesachen besteht
- Der Anwalt einen Ehepartner mit der Einreichung des Scheidungsantrags beauftragt
- Der andere Ehepartner im Scheidungstermin dem Antrag zustimmt und keine eigenen Anträge stellt
Das funktioniert besonders gut bei einvernehmlichen Scheidungen und spart Zeit sowie Kosten.
Wer trägt die Kosten? 💸
- Der anwaltlich vertretene Ehegatte trägt grundsätzlich die Rechtsanwaltsgebühren.
- Der nicht vertretene Ehepartner muss keine Anwaltskosten zahlen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Kostenerstattung zwischen den Ehegatten.
- Häufig einigen sich die Ehepartner dennoch auf eine gemeinsame Kostenteilung, um Kosten zu sparen.
Häufig gestellte Fragen ❓
Kann ein Anwalt beide Ehepartner bei der Scheidung vertreten?
Nein, rechtlich ist es nicht erlaubt, dass ein Anwalt beide Ehepartner gleichzeitig vertritt. Jeder Ehepartner benötigt einen eigenen Anwalt, wenn er anwaltlichen Beistand wünscht.
Wenn sich beide Ehepartner über die Scheidung und die Scheidungsfolgesachen einig sind, kann einer den Scheidungsantrag stellen und der andere nur zustimmen, ohne eigene Anträge zu stellen.
Nein, die Anwaltskosten trägt grundsätzlich nur der Ehepartner, der den Anwalt beauftragt hat. Der nicht vertretene Ehepartner muss keine Gebühren zahlen.
Bei Streitigkeiten ist eine gemeinsame Vertretung durch einen Anwalt nicht möglich. Hier sollten beide Ehepartner eigene Anwälte beauftragen, um ihre Interessen zu wahren.
Ja, oft treffen Ehepartner eine interne Vereinbarung zur Kostenteilung, auch wenn rechtlich jeder für seine Anwaltskosten selbst verantwortlich ist.
Die Scheidung ist meist schneller und kostengünstiger, da nur ein Anwalt beauftragt wird und weniger Streitpunkte geklärt werden müssen.