Klassische Scheidung

Was bedeutet klassische Scheidung?

Der Begriff „Klassische Scheidung“, der so eigentlich gar nicht existiert, wird von uns als Gegenstück zum Begriff der „Onlinescheidung“ verwendet. Unter klassischer Scheidung verstehen wir diejenigen Mandate, die klassisch mit der Vereinbarung eines Termins in unserer Kanzlei beginnen. Nach einer umfassenden Besprechung, legen wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen fest. Soweit alle Voraussetzungen gegeben sind und Sie dies wünschen, reichen wir für Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Oftmals gibt es aber auch im Vorfeld noch viele Fragen zu klären oder mit dem Ehegatten Scheidungsfolgesachen zu vereinbaren.

Scheidungsfolgen

Soweit Scheidungsfolgen zu regeln sind, beispielsweise Fragen zum Trennungsunterhalt, zum Unterhalt, zur Aufteilung eines gemeinsamen Hauses oder einer gemeinsamen Wohnung, Fragen zum Versorgungsausgleich etc. so stehen uns hierzu unterschiedliche Herangehensweisen zur Verfügung. Einerseits besteht die Möglichkeit, dies alles erst im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens zu klären und im Scheidungstermin gerichtlich protokollieren lassen. Dies erfordert jedoch zwingend, dass beide Parteien anwaltlich vertreten sind. Zudem kann dies das Scheidungsverfahren, insbesondere bei Streitpunkten, in die Länge ziehen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Scheidungsfolgen vorab, also außergerichtlich, in einer notariellen Urkunde zu regeln. Dadurch kann das eigentliche Scheidungsverfahren ggf. beschleunigt werden. Im Verfahren legen wird dann die notarielle Urkunde vor. Zudem besteht so die Möglichkeit, dass nur eine Partei sich im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten lässt. Hier sind die Kosten der notariellen Urkunde allerdings gegen die Kosten eines zweiten Anwalts abzuwägen.

Im Gespräch erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam, welche Scheidungsfolgen im Rahmen Ihrer Scheidung regeln möchten und gehen dies in Absprache mit Ihnen an. Hierzu zählen zum Beispiel auch die vorgerichtliche Korrespondenz mit Ihrem Ehegatten/Ihrer Ehegattin, bzw. deren Rechtsanwalt, oder falls gewünscht, die Erarbeitung des Entwurfs einer Scheidungsfolgenvereinbarung und gegebenenfalls auch die Korrespondenz mit einem Notariat. Seit vielen Jahren arbeiten wir mit einem renommierten Frankfurter Notariat zusammen. oder aber selbstverständlich mit einem Notariat Ihrer Wahl

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