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Scheidung

Wie läuft eine Scheidung ab ?

Nach einer umfassenden Besprechung, legen wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen fest. Soweit alle Voraussetzungen gegeben sind und Sie dies wünschen, reichen wir für Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Oftmals gibt es aber auch im Vorfeld noch viele Fragen zu klären oder mit dem Ehegatten Scheidungsfolgesachen zu vereinbaren.

Scheidungsfolgen

Soweit Scheidungsfolgen zu regeln sind, beispielsweise Fragen zum Trennungsunterhalt, zum Unterhalt, zur Aufteilung eines gemeinsamen Hauses oder einer gemeinsamen Wohnung, Fragen zum Versorgungsausgleich etc. so stehen uns hierzu unterschiedliche Herangehensweisen zur Verfügung. Einerseits besteht die Möglichkeit, dies alles erst im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens zu klären und im Scheidungstermin gerichtlich protokollieren lassen. Dies erfordert jedoch zwingend, dass beide Parteien anwaltlich vertreten sind. Zudem kann dies das Scheidungsverfahren, insbesondere bei Streitpunkten, in die Länge ziehen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Scheidungsfolgen vorab, also außergerichtlich, in einer notariellen Urkunde zu regeln. Dadurch kann das eigentliche Scheidungsverfahren ggf. beschleunigt werden. Im Verfahren legen wird dann die notarielle Urkunde vor. Zudem besteht so die Möglichkeit, dass nur eine Partei sich im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten lässt. Hier sind die Kosten der notariellen Urkunde allerdings gegen die Kosten eines zweiten Anwalts abzuwägen.

Im Gespräch erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam, welche Scheidungsfolgen im Rahmen Ihrer Scheidung regeln möchten und gehen dies in Absprache mit Ihnen an. Hierzu zählen zum Beispiel auch die vorgerichtliche Korrespondenz mit Ihrem Ehegatten/Ihrer Ehegattin, bzw. deren Rechtsanwalt, oder falls gewünscht, die Erarbeitung des Entwurfs einer Scheidungsfolgenvereinbarung und gegebenenfalls auch die Korrespondenz mit einem Notariat Ihrer Wahl.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren ?

Ein gerichtliches Scheidungsverfahren, vom Scheidungsantrag bis zum Scheidungsbeschluss dauert in der Regel ca. 4-12 Monate. Die Dauer variiert im Einzelfall und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählt zum Beispiel, ob lediglich die formale Scheidung angestrebt wird, oder ob im Rahmen des Scheidungsverfahrens Fragen zum Unterhalt, Kindesunterhalt, Aufteilung von Immobilien oder sonstigem Vermögen geklärt werden sollen. Je streitiger ein Verfahren, desto länger dauert dies in der Regel. Aber selbst unstreitige Verfahren dauern mehrere Monate, insbesondere dann, wenn der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der Rentenanwartschaften durchgeführt wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn deutsches Recht anzuwenden ist und die Ehe länger als drei Jahre Bestand hatte. Soweit kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und es keine Streitpunkte gibt, kann das Verfahren oft in wenigen Monaten abgeschlossen werden. Besonders streitige Scheidungen können sich hingegen unter Umständen über mehrere Jahre erstrecken.

Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Scheidung einreichen?

Eine der Voraussetzungen dafür, dass das Gericht die Scheidung der Ehe ausspricht, ist, dass die Eheleute ein Trennungsjahr eingehalten haben müssen. Das bedeutet, dass die eheliche Gemeinschaft seit mindestens einem Jahr nicht mehr besteht. Dies wird oft mit dem Auszug einer der Ehegatten aus der Ehewohnung praktiziert. Aber auch eine Trennung von Tisch und Bett innerhalb der Ehewohnung ist möglich, wenngleich sich diese Trennung in der Praxis oft als schwierig erweist.
Da der Scheidungsantrag abgewiesen werden kann, wenn zum Zeitpunkt des gerichtlichen Scheidungstermins das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist, empfiehlt es sich, die Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres, oder wenige Monate vor diesem Zeitpunkt einzureichen. Wir informieren Sie gerne hierzu.

Welcher Arten von Unterhalt gibt es ?

Im Falle eine Ehescheidung gibt es grundsätzlich drei Unterhaltsformen, die in Betracht zu ziehen sind. Zum einen der Trennungsunterhalt, den ein Ehegatte an den anderen für die Zeit der Trennung zu zahlen hat, sowie der nacheheliche Unterhalt, der nach rechtskräftiger Scheidung von einem Ehegatten an den anderen Ehegatten zu zahlen sind. Darüber hinaus ist an minderjährige, oder sich in Ausbildung befindende Kinder, Kindesunterhalt zu zahlen.

Die Immobilie im Falle einer Scheidung

Bei der Teilung, Übernahme oder Verwertung von Immobilien spielen vielfältige wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte eine Rolle.
Ein Weg kann der Verkauf einer Immobilie mit dem Ziel der Aufteilung des Erlöses zwischen den Eheleuten sein, oder die Übernahme, beziehungsweise der Verbleib der Immobilie bei einem Ehepartner. Letzteres kann sich insbesondere dann anbieten, um gemeinsamen Kindern ihr gewohntes Umfeld zu erhalten.  Ein anderer Weg ist die Verrechnung mit anderen Vermögenswerten im Rahmen eines – zu beantragenden – Zugewinnausgleichs. Der schlechteste Fall wäre als ultima ratio, die Teilungsversteigerung.
Neben einer Regelung im Scheidungsverfahren bietet sich ein vorweggenommener Ausgleich im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung an.
Das Schicksal von Immobilien sollte im Falle einer Scheidung immer individuell im Interesse der Mandanten erarbeitet werden.
Wir beraten und begleiten Sie kompetent bei der Vorbereitung, Verhandlung und der Umsetzung einer auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten, sinnvollen Lösung.

Scheidung mit einem Anwalt, geht das ?

Es ist grundsätzlich möglich, dass eine Scheidung nur mit einem beauftragten Anwalt durchgeführt wird. Was viele aber nicht wissen: der Anwalt vertritt dann nicht nicht beide Parteien, sondern immer nur den Mandanten,, der den Anwalt beauftragt hat. Der andere Ehegatte wird nicht anwaltlich vertreten und kann auch keine eigenen Anträge im gerichtlichen Verfahren stellen. Er kann dem Scheidungsantrag nur zustimmen. Sind sich die Ehegatten grundsätzlich einig und gibt es keine, bzw. wenige Scheidungsfolgen die geregelt werden müssen, kann eine Scheidung oft mit einem Anwalt  durchgeführt werden. Wird eine Scheidung nur mit einem Anwalt durchgeführt, können die Rechtsanwaltsgebühren für den zweiten Anwalt gespart werden. Allerdings bietet dieses Vorgehen auch Risiken, insbesondere dann, wenn die wirtschaftlich schwächere Partei nicht anwaltlich vertreten ist.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung ?

Eine einvernehmliche Scheidung ist eine Scheidung bei der die Eheleute sich darüber einig sind, dass sie geschieden werden wollen und über alle, oder jedenfalls die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind, oder bereits eine Einigung hierüber getroffen haben. Eine einvernehmliche Scheidung kann oft nur mit einem Anwalt durchgeführt werden – dies ist aber nicht zwingend. Auch bei einvernehmlichen Scheidungen kann sich jeder Ehegatte anwaltlich vertreten lassen. Entschließt man sich für eine Scheidung mit nur einem Anwalt, muss den Eheleuten bewusst sein, dass nur der Ehegatte anwaltlich vertreten wird,  der den Anwalt beauftragt, denn aus standesrechtlichen Gründen darf der Anwalt nicht beide Eheleute vertreten. Eine einvernehmliche Scheidung kann meist auch als Online Scheidung durchgeführt werden.

Was ist eine internationale Scheidung?

Wir bearbeiten Scheidungen mit internationalem Bezug, für die ein deutsches Gericht zuständig ist. Um eine Scheidung mit internationalem Bezug handelt es sich, sobald Ihre Scheidung einen internationalen Berührungspunkt hat. Dies ist z.B., der Fall, wenn sich ein ausländisches Ehepaar, mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, in Deutschland scheiden lassen möchte. Dies ist aber auch der Fall, wenn nur einer der Ehegatten Ausländer ist. Gerne informieren wir Sie über das in Ihrem Fall anzuwendende Recht.

Scheidung eines deutschen Ehepaars im Ausland?

Was viele nicht wissen: Auch in diesem Fall besteht eine Scheidung mit internationalem Bezug. Nämlich dann, wenn ein deutsches Ehepaar, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, sich scheiden lassen möchte. Voraussichtlich richtet sich die Scheidung in diesem Fall nach dem Recht des Landes in dem das Ehepaar seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Soweit Sie eine Auswanderung beabsichtigen, oder aber bereits ausgewandert sind, kann die Vereinbarung von deutschem Recht für den Fall einer Scheidung sinnvoll sein.

Sobald internationale Berührungspunkte bestehen, stellt sich immer zunächst die Frage, ob ein deutsches Gericht international zuständig ist.

Wenn die internationale Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts für Ihre Scheidung vorliegt, klären wir zunächst, welches Recht vor dem deutschen Gericht anzuwenden ist. Denn, vor deutschen Gerichten ist nicht immer automatisch deutsches Recht anzuwenden.

Eine Scheidung – unterschiedliche ausländische Rechte?

Auch dies ist durchaus möglich. Neben der Frage, welches Recht bei auf Ihr Scheidungsverfahren anzuwenden ist, klären wir auch, welches Recht auf die Scheidungsfolgesachen anzuwenden ist. Für die unterschiedlichen Folgesachen, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, etc. kommen gegebenenfalls unterschiedlich Rechte zur Anwendung. So ist für das Güterrecht zum Beispiel auf das Recht des Landes abzustellen, in dem die Eheleute nach Eheschluss zuerst gemeinsam gelebt haben. Für Unterhaltsfragen ist das Recht des Landes heranzuziehen in dem der Unterhaltsberechtigte seine gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sie sehen schnell, es kann also durchaus vorkommen, dass im Rahmen einer Scheidung die Rechte unterschiedlicher Länder angewendet werden müssen.

Im Kontext von internationalen Scheidungen können viele unterschiedliche Konstellationen gegeben sein. Gegebenenfalls ist es ratsam, dass die Eheleute vor Einreichung der Scheidung eine Rechtswahl treffen und somit festlegen, welches Recht auf Ihre Scheidung angewandt werden soll.

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Scheidungssituation und Ihren Fragen.