Online Scheidung

Online Scheidung

Onlinescheidung bedeutet: digitale Korrespondenz mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin während Ihres gesamten Scheidungsverfahrens. Sie haben die Möglichkeit, direkt von zuhause – oder von wo aus Sie möchten – sämtliche Fragen und erforderlichen Unterlagen zusammen zu stellen und an uns zu übersenden. Wir korrespondieren mit Ihnen vorwiegend per E-Mail. Auf Wunsch oder bei Bedarf aber natürlich auch telefonisch und/oder persönlich.

In der Regel ist ein persönlicher Gesprächstermin mit Ihrem Anwalt / Ihrer Anwältin jedoch nicht erforderlich. Dies ermöglicht es uns, Scheidungsmandate deutschlandweit bzw. für im Ausland lebende Mandanten zu bearbeiten.

Die Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins oder eines Besprechungstermins in Form eines Videotelefonats ist zur jeder Zeit des Mandats möglich. Hierfür fallen selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten an.

Beachten Sie aber, dass der gerichtliche Scheidungstermin in Deutschland grundsätzlich nicht online erfolgen kann. Das bedeutet, dass Sie in in der Regel zu Ihrem gerichtlichen Scheidungstermin persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Sollten Sie nachweislich ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, kann das Gericht in Ausnahmefällen von Ihrem persönlichen Erscheinen absehen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, bei Gericht zu beantragen, die Gerichtsverhandlung im Wege einer Videokonferenz durchzuführen. Die Entscheidung hierüber obliegt allein dem Gericht.

Die sogenannte Onlinescheidung eignet sich in erster Linie für die einvernehmliche Scheidung, also den Fällen, in denen zwischen den Eheleuten Einigkeit über die Scheidung und möglichst auch die Scheidungsfolgesachen besteht.

Aber auch in streitigen Scheidungen kann selbstverständlich die Korrespondenz überwiegend online erfolgen. Allerdings ist es in streitigen Scheidungen ein Besprechungstermin oft sinnvoll, egal ob telefonisch, persönlich oder in Form eines Videotermins.

Soweit Einigkeit über die wesentlichen Punkte besteht, kann eine Scheidung nur mit einem Anwalt durchgeführt werden. Hierdurch können die Kosten eines zweiten Scheidungsanwalts, bzw. einer zweiten Scheidungsanwältin gespart werden.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos, ob eine Onlinescheidung oder eine Scheidung mit nur einem Anwalt in Ihrem Fall geeignet ist. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

KONTAKT

Starten Sie jetzt in Ihre Scheidung!

Gut zu wissen:

Ist meine Onlineanfrage verbindlich ?

Ihre Anfrage, ob durch Übersenden des ausgefüllten Onlineformulars oder des Kontaktformulars ist unverbindlich. Gleiches gilt für den telefonischen Erstkontakt. Nach Erhalt Ihrer Anfrage und Prüfung Ihrer Angaben nehmen mit Ihnen per E-Mail oder telefonisch Kontakt auf. Wir informieren Sie über den Ablauf der Mandatsbetreuung und die voraussichtlich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mandatieren möchten.

Wer bearbeitet meine Onlinescheidung ?

Wir sind keine Mandatsvermittler, sondern eine  Rechtsanwaltskanzlei! Sobald Sie Ihre Angaben zum Scheidungsantrag online an uns übersandt haben, wird sich ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin unserer Kanzlei KARCHER Rechtsanwälte mit Ihnen in Verbindung setzen, ggf. fehlende Daten anfragen, bei Bedarf Ihre noch offenen Fragen klären und, sobald alle Voraussetzungen vorliegen und Sie den Auftrag erteilen, Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Die persönliche und individuelle Bearbeitung unserer Mandate sind für uns selbstverständlich.

Wann ist eine Onlinescheidung möglich ?

Eine sogenannte Onlinescheidung ist grundsätzlich bei allen Formen der Scheidung möglich, also sowohl bei einvernehmlichen Scheidungen mit einem Anwalt, bei einvernehmlichen Scheidungen mit zwei Anwälten, als auch bei streitigen Scheidungen und Scheidungen mit internationalem Bezug.
Onlinescheidung bedeutet, dass die Korrespondenz zwischen Mandant/Mandantin und Anwalt/Anwältin online erfolgt. Dabei findet oft die erste Kontaktaufnahme online über die Webseite unserer Kanzlei statt, z.B. durch Verwendung unseres Onlineformulars. Weitere Korrespondenz findet per E-Mail, telefonisch, per Videotermin statt – ganz nach Wunsch der Mandanten. Und wenn Sie, oder wir feststellen, dass ein persönliches Gespräch sinnvoll ist, kann dieses natürlich jederzeit ohne zusätzliche Kosten vereinbart werden.

Ist eine Onlinescheidung günstiger, als eine klassische Scheidung mit Anwaltstermin ?

Die Durchführung einer sog. Onlinescheidung ist grundsätzlich nicht günstiger, als wenn Sie einen Anwalt in seiner Kanzlei aufsuchen und ihn mit Ihrer Scheidung beauftragen. Für die Erstellung der anwaltlichen Gebührenrechnungen gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), egal, welchen Kommunikationsweg Sie wählen. Einsparen lassen sich jedoch gegebenenfalls Kosten für den Besuch in der Kanzlei, etc. Für den Fall, dass eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt/einer Anwältin durchgeführt wird, entstehen natürlich nur auf einer Seite Rechtsanwaltsgebühren. Wer keinen Anwalt beauftragt, muss keinen Anwalt bezahlen, sodass sich der nicht anwaltlich vertretenen Ehegatte die Rechtsanwaltsgebühren spart. Oft teilen sich die Eheleute auch die Gebühren, sodass auch insoweit eine Einsparung entsteht. Dies ist aber sowohl bei einer Onlinescheidung als auch bei einer klassischen Scheidung mit Anwaltstermin möglich. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an. Wir informieren Sie über den für Sie kostengünstigsten Weg, rechtskräftig geschieden zu werden.

Starten Sie jetzt in Ihre Scheidung!