Was ist eine Online Scheidung?

Der sich inzwischen im Sprachgebrauch etablierte Begriff der „Online Scheidung“ ist eigentlich nicht korrekt. Er hält nicht das, was viele auf den ersten Anschein vermuten. Auch wenn es in einigen anderen Ländern bereits möglich ist, eine Scheidung vergleichsweise informell, auch als Online Scheidung, zu erreichen:, so ist dies in Deutschland nicht möglich. In Deutschland kann eine rechtswirksame Scheidung NICHT online, durch Eingabe einiger persönlicher Daten auf einer Onlineplattform erwirkt werden. Für eine rechtswirksame Scheidung muss ein förmlicher Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin bei dem zuständigen Familiengericht gestellt werden und die Eheleute müssen in jedem Fall zu dem vom Gericht festgelegten Scheidungstermin persönlich erscheinen. Nur in besonderen Ausnahmesituationen, zum Bespiel, wenn einer der Eheleute sich dauerhaft im Ausland aufhält, kann eventuell vom persönlichen Erscheinen vor Gericht abgesehen werden.

Online Korrespondenz wann Sie wollen und von wo aus Sie wollen.

Dennoch kann durch die Nutzung der digitalen Medien die Korrespondenz mit dem Anwalt/der Anwältin vereinfacht und eventuell auch beschleunigt werden. Viele Kanzleien bieten inzwischen die Möglichkeit, die erforderlichen Daten und Unterlagen entweder online, oder per E-Mail etc. an die vom Mandanten beauftragte Kanzlei zu übersenden. Der Anwalt/die Anwältin kann dann die Unterlagen prüfen und, soweit diese vollständig sind, die Daten bearbeiten und in einem Scheidungsantrag an das zuständige Familiengericht weiterleiten. Soweit noch weitere Fragen zu klären sind, kann dies meist ebenfalls per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

Das bedeutet im Ergebnis, dass man unter Online Scheidung die Möglichkeit versteht, mit seinem Anwalt/seiner Anwältin online, bzw. digital zu kommunizieren. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dies bieten inzwischen die meisten Kanzleien ohnehin an, auch ohne, dass sie sich als ausgewiesene Kanzleien für Online Scheidungen vermarkten.

Online Formular direkt ausfüllen.

Sie sind bereits entschlossen, sich scheiden lassen zu wollen. Nutzen Sie doch einfach unser Onlineformular und füllen Sie dies in Ruhe an Ihrem PC oder Tablet aus. Mit Absenden des Formulars an uns, ist Ihr erster Schritt in Richtung Scheidung gemacht, die Kontaktaufnahme mit einer Anwaltskanzlei. Sie verpflichten sich aber noch zu nichts.

Wir übersenden Ihnen zunächst einige Informationen und eine Vollmacht. Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie die Vollmacht unterschreiben. Erst wenn wir Ihnen, nach Rücksendung der Vollmacht an uns, die Mandatsübernahme bestätigen, kommt das Mandatsverhältnis zustande.