Wie läuft ein Scheidungstermin ab?

Ablauf der mündlichen Verhandlung in Scheidungssachen

Oft ist der Scheidungstermin für die Beteiligten Ehegatten die erste Berührung mit einem Gerichtsverfahren und entsprechend groß ist die Aufregung. Hinzu kommt, dass das Scheidungsverfahren ohnehin für viele eine emotionale Sache und allein deshalb schon belastend ist. Wir skizzieren Ihnen hier den Ablauf einer mündlichen Verhandlung in einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren. Um Ihnen den „Schrecken“ des gerichtlichen Scheidungstermins ein wenig zu nehmen. Gerade in einvernehmlichen Verfahren sind die Mandaten am Ende oft überrascht, wie schnell und unkompliziert der Termin verlief.

Detaillierter Ablauf

Antrag auf Ehescheidung einreichen

Soweit die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen, können wir bei Gericht einen schriftlichen Antrag auf Ehescheidung für Sie einreichen.

Zustellung des Scheidungsantrags

Das Gericht wird den Scheidungsantrag der Gegenseite zustellen, womit das Ende der Ehezeit bestimmt wird.

Scheidungsversorgungsausgleich

Soweit die Ehe länger als drei Jahre Bestand hat, bzw. bei kürzerer Ehezeit auf Antrag, wird das Gericht den Versorgungsausgleich durchführen. Hierzu übersendet das Gericht ein entsprechendes Formular in dem Angaben zu bisherigen Arbeitgebern, Rentenversicherungen und privater Altersvorsorge zu machen ist. Sobald dem Gericht Ihre Angaben vorliegen, wird es bei den Entsprechenden Versorgungsträgern den Stand ihrer jeweiligen Versorgungskonten abfragen. Dies dauert in der Regel mehrere Monate. Liegen die Angaben vor, unterbreitet das Gericht einen Vorschlag zur Verteilung der Versorgungsanwartschaften und setzt einen Scheidungstermin an.

Die Mündliche Verhandlung

Zur mündlichen Verhandlung, also dem Scheidungstermin müssen die Eheleute persönlich anwesend sein, außer einer der Ehegatten lebt dauerhaft im Ausland. Zum Gerichtstermin müssen sie ihren Personalausweis mitbringen, sowie die Heiratsurkunde und eventuell die Geburtsurkunden ihrer minderjährigen Kinder. Der Anwalt des Antragsstellers/der Antragstellerin wird dann in der mündlichen Verhandlung den Antrag im Scheidungstermin vor Gericht stellen. Die Gegenseite wird dazu gefragt werden, ob er/sie dem Antrag zustimmt. Soweit der Ehegatte/die Ehegattin anwaltlich vertreten wird, wird der Anwalt der Gegenseite sich hierzu äußern.
Das Gericht wird in der mündlichen Verhandlung die Eheleute zur Trennungszeit befragen, da die Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres ausgesprochen werden kann.
Sodann wird das Gericht die Beteiligten befragen, ob Einigkeit über die Scheidungsfolgesachen, wie Unterhalt etc. besteht.

Scheidungsbeschluss und Rechtskraft

Ist dies der Fall und sind die Voraussetzungen der Scheidung nach dem Ermessen des Gerichts gegeben, wird das Gericht die Scheidung aussprechen. Nach Rechtskraft der Scheidung, die in der Regel 1 Monat nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses eintritt, sind Sie geschieden.

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