Die Onlinescheidung läuft im Prinzip genauso ab, wie eine klassische Scheidung mit persönlichem Besprechungstermin. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Korrespondenz zwischen Mandant und Anwalt in der Regel digital erfolgt. Das entspricht dem aktuellen Zeitgeist und spart in erster Linie Zeit und gibt Ihnen darüber hinaus ganz flexibel die Möglichkeit, unsere Fragen in Ruhe auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen zusammen zu stellen. Selbstverständlich bearbeiten wir Onlineanfragen mit dem gleichen persönlichen Einsatz, der gleichen Qualität und der gleichen Seriosität, wie klassische Mandate. Denn die persönliche und kompetente Mandatsbearbeitung hat bei uns oberste Priorität – egal ob online oder klassisch.
Eine Onlinescheidung eignet sich in erster Linie in den Fällen, in denen kein Streit zwischen den Ehegatten über die Scheidung an sich und die Scheidungsfolgesachen besteht.
Soweit Streit zwischen den Ehegatten besteht, oder Scheidungsfolgesachen und eine Besprechung aus unserer Sicht empfehlenswert oder aus Ihrer Sicht wünschenswert ist, kann diese telefonisch oder per Videotermin erfolgen – ganz nach Ihrem Belieben.
Die Korrespondenz kann auch dann online, bzw. digital erfolgen, wenn der andere Ehegatte anwaltlich vertreten ist oder es sich um eine streitige Scheidung handelt.
Somit kann im Prinzip jede Scheidung als sogenannte Onlinescheidung durchgeführt werden!
Die Onlinescheidung beginnt meist damit, dass der Mandant/die Mandantin über unsere Internetseite unseren Fragebogen zur Onlinescheidung ausfüllt und absendet.
Nach Eingang Ihres Onlinefragebogens nehmen wir per E-Mail-Kontakt mit Ihnen auf. In dieser E-Mail werden wir Sie um die Beantwortung von gegebenenfalls noch ungeklärten Fragen bitten und, falls Unterlagen fehlen, diese von Ihnen anfordern. Sie erhalten von uns eine Berechnung der voraussichtlich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren, so dass Sie die Kosten, die auf Sie zukommen werden, abschätzen können.
Wir übersenden Ihnen zudem unser Vollmachtsformular mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung.
Erst mit der Unterzeichnung und Rücksendung der Vollmacht mandatieren Sie uns und es fallen Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für unsere Tätigkeit an.
Soweit Sie dies wünschen, stehen wir Ihnen zu jeder Zeit des Verfahrens, nach vorheriger Vereinbarung, zu einer telefonischen Beratung, und ggf. auch zu einem Videotermin oder auf Wunsch zu einem persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Frankfurt am Main zur Verfügung. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Wenn uns alle Angaben vorliegen und die Voraussetzungen gegeben sind, entwerfen wir Ihren Scheidungsantrag und übersenden Ihnen diesen zur Prüfung.
Sobald Sie die Freigabe erteilt haben, reichen wir für Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
Das Gericht wird nach Eingang des Antrags vom Antragssteller/der Antragstellerin die Gerichtskosten für das Verfahren anfordern.
Nach Eingang der Kosten wird das Gericht den Scheidungsantrag an den Ehepartner/die Ehepartnerin zustellen.
Soweit die Ehe länger als drei Jahre Bestand hatte und der Versorgungsausgleich nicht durch notarielle Urkunde ausgeschlossen wurde oder kein anderer Ausschlussgrund vorliegt, wird das Gericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen durchführen.
Hatte die Ehe weniger als drei Jahre Bestand, kann der Versorgungsausgleich auf Antrag durchgeführt werden.
Zur Durchführung des Versorungsausgleichsverfahrens wird das Gericht an die Beteiligten einen Fragebogen versenden und sodann die Anwartschaften bei den Versorgungsträgern anfordern. Dies kann mehrere Wochen, in der Regel Monate, dauern.
Sobald das Gericht die Auskünfte der Versorgungsträger vorliegen hat, wird es einen Vorschlag zur Verteilung der Anwartschaften vornehmen und sodann Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen.
Zu diesem Termin müssen grundsätzlich beide Ehegatten persönlich erscheinen.
Sobald das Gericht festgestellt hat, dass die Voraussetzungen zur Ehescheidung vorliegen, wird das Gericht im Termin die Scheidung aussprechen.
Nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses sind Sie rechtskräftig geschieden.
Bitte beachten Sie, auch bei einvernehmlichen Scheidungen, bzw. Onlinescheidungen kann der von Ihnen beauftragte Anwalt / die beauftragte Anwältin nur einen Ehegatten vertreten
Nutzen Sie unser Formular für den unkomplizierten Start Ihrer Scheidung. Flexibel, schnell und unverbindlich!