Die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit, also die Frage, welches Familiengericht in welcher Stadt zuständig ist, ist nicht immer leicht zu beantworten. Hierfür gibt es verschiedene Kriterien, die zur Ermittlung des zuständigen Gerichts herangezogen werden müssen. Das Gesetz sieht dabei eine Rangfolge vor, die zwingend einzuhalten ist — es kann nicht willkürlich ein Kriterium ausgewählt werden. 📋✅
Die Rangfolge zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit 📌
- Gemeinsame minderjährige Kinder? 👶
Ja: Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen oder einem Teil der gemeinsamen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 122 Nr. 1 oder Nr. 2 FamFG). Dies kann auch das Familiengericht Frankfurt am Main sein. - Keine gemeinsamen minderjährigen Kinder? 🚫👶
Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten zuletzt ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten, vorausgesetzt, einer der Ehegatten hat bei Eintritt der Rechtshängigkeit noch dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 122 Nr. 3 FamFG). Für viele ist dies häufig auch Frankfurt. - Keiner lebt mehr im Bezirk des letzten gemeinsamen Aufenthalts? 🏠➡️❌
Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 122 Nr. 4 FamFG). - Antragsgegner hat keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland? 🌍✈️
Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Antragssteller wohnt. - Beide Ehegatten haben keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland? 🇩🇪❌
Zuständig ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg (§ 122 Nr. 6 FamFG).
Wichtiger Hinweis ⚠️
Die örtliche Zuständigkeit wird besonders relevant, wenn die Ehegatten weit voneinander entfernt wohnen, zum Beispiel in verschiedenen Städten oder sogar im Ausland. Denn zum Scheidungstermin müssen grundsätzlich beide Ehepartner sowie deren Rechtsanwälte persönlich vor Gericht erscheinen – etwa beim Familiengericht Frankfurt. 👥🏛️
Vertretung vor anderen Gerichten 🤝
Vertreten wir Sie auch, wenn nicht das Amtsgericht Frankfurt zuständig ist?
Ja! Wir von KARCHER Rechtsanwälte vertreten Sie deutschlandweit vor allen zuständigen Familiengerichten, selbstverständlich auch in Frankfurt am Main. Kontaktieren Sie uns gern – wir informieren Sie ausführlich! 📞✉️