Viele Menschen möchten sich möglichst unkompliziert und kostengünstig scheiden lassen. Eine häufige Frage lautet daher:
„Kann man sich auch ohne Anwalt scheiden lassen?“
Die Antwort: Nein. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben – und ganz ohne Anwalt funktioniert eine Scheidung in der Praxis nicht. Aber: Nur ein Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein, wenn beide sich einig sind.
In diesem Beitrag erkläre ich, was bei einer Scheidung ohne eigenen Anwalt möglich ist – und wo Sie aufpassen sollten.
✅ Was ist möglich: Scheidung mit nur einem Anwalt
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn nur einer der beiden Ehepartner anwaltlich vertreten ist.
Das bedeutet:
- Der Anwalt stellt im Namen eines Ehepartners den Scheidungsantrag.
- Der andere Ehepartner muss keinen eigenen Anwalt beauftragen, stimmt aber der Scheidung im Gerichtstermin zu.
- Das spart Zeit und Kosten – funktioniert aber nur, wenn keine Streitpunkte bestehen.
📝 Wichtig: Der Anwalt darf in diesem Fall nur den Antragsteller vertreten – und nicht „beide beraten“. Er ist also nicht neutral, sondern vertritt die Interessen seines Mandanten.
❌ Was ist nicht möglich: Scheidung ganz ohne Anwalt
Vor dem Familiengericht besteht für den Scheidungsantrag Anwaltszwang. Das heißt, dass in jedem Fall der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten sein muss. (§ 114 FamFG). Für die Zustimmung zur Scheidung ist keine anwaltliche Vertretung erforderlich. Das bedeutet, bei Einigkeit der Eheleute ist vor dem Familiengericht Frankfurt, aber auch vor jedem anderen deutschen Famliengericht, die Vertretung duch einen Anwalt, nämlich durch den Anwalt der den Antragssteller/die Antragsstellerin vertritt, möglich. Der andere Ehegatte muss nur zustimmen. Hierzu ist keine anwaltliche Vertretung erforderlich.
❌ Sie können den Antrag nicht selbst bei Gericht einreichen
❌ Sie können sich im Gerichtstermin nicht selbst vertreten
❌ Auch Online-Portale vermitteln immer mindestens einen Anwalt, der dann vor Gericht vertritt.
🤝 Wann reicht ein Anwalt?
Ein Anwalt reicht aus, wenn:
- beide Partner die Scheidung wollen (einvernehmliche Scheidung)
- keine Regelungen zu Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht getroffen werden müssen
- oder diese Punkte außergerichtlich geklärt wurden (z. B. durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung)
🔐 Tipp: Auch wenn Sie sich einig sind, ist es oft sinnvoll, sich vorab juristisch beraten zu lassen – z. B. zu Unterhaltsansprüchen oder Rentenausgleich.
💡 Was kostet eine Scheidung mit nur einem Anwalt?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert – abhängig vom Einkommen und Vermögen. Durch nur einen Anwalt können Sie Anwaltskosten sparen, aber:
📌 Gerichtskosten fallen immer an – sie werden in der Regel je zur Hälfte geteilt
📌 Anwaltskosten trägt grundsätzlich der Antragsteller – können aber intern vereinbart werden
Beispiel:
Bei einem Verfahrenswert von 4.000 € kostet die einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt insgesamt ca. 1.600 €(inkl. Gericht). Mit zwei Anwälten wären es etwa 2.400 €.
⚠️ Wann Sie lieber einen eigenen Anwalt brauchen
Auch bei scheinbarer Einigkeit lohnt sich ein eigener Anwalt, wenn:
- Kinder betroffen sind (Sorgerecht, Umgang, Unterhalt)
- Immobilien, Schulden oder Vermögen vorhanden sind
- Sie sich unsicher über Ihre Rechte fühlen
- Sie eine faire, zukunftsfähige Lösung wollen
- Sie befürchten, übervorteilt zu werden
🎯 Mein Rat: Bei wichtigen Lebensentscheidungen wie einer Scheidung ist es oft teurer, auf rechtliche Begleitung zu verzichten – als frühzeitig Klarheit zu schaffen.
📌 Fazit: Scheidung ohne Anwalt? Nicht ganz – aber mit nur einem geht’s
Ganz ohne Anwalt ist eine Scheidung in Deutschland nicht möglich – aber bei Einigkeit reicht ein Anwalt für beide, um den Scheidungsantrag durchzubringen.
Ich unterstütze Sie gerne bei einer fairen, unkomplizierten Lösung – mit klarer Kommunikation, transparenten Kosten und rechtlichem Überblick.

