Kategorie: Allgemein

  • Scheidung ohne Anwalt – geht das überhaupt?

    Viele Menschen möchten sich möglichst unkompliziert und kostengünstig scheiden lassen. Eine häufige Frage lautet daher:
    „Kann man sich auch ohne Anwalt scheiden lassen?“

    Die Antwort: Nein. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben – und ganz ohne Anwalt funktioniert eine Scheidung in der Praxis nicht. Aber: Nur ein Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein, wenn beide sich einig sind.

    In diesem Beitrag erkläre ich, was bei einer Scheidung ohne eigenen Anwalt möglich ist – und wo Sie aufpassen sollten.


    ✅ Was ist möglich: Scheidung mit nur einem Anwalt

    Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn nur einer der beiden Ehepartner anwaltlich vertreten ist.

    Das bedeutet:

    • Der Anwalt stellt im Namen eines Ehepartners den Scheidungsantrag.
    • Der andere Ehepartner muss keinen eigenen Anwalt beauftragen, stimmt aber der Scheidung im Gerichtstermin zu.
    • Das spart Zeit und Kosten – funktioniert aber nur, wenn keine Streitpunkte bestehen.

    📝 Wichtig: Der Anwalt darf in diesem Fall nur den Antragsteller vertreten – und nicht „beide beraten“. Er ist also nicht neutral, sondern vertritt die Interessen seines Mandanten.


    ❌ Was ist nicht möglich: Scheidung ganz ohne Anwalt

    Vor dem Familiengericht besteht für den Scheidungsantrag Anwaltszwang. Das heißt, dass in jedem Fall der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten sein muss. (§ 114 FamFG). Für die Zustimmung zur Scheidung ist keine anwaltliche Vertretung erforderlich. Das bedeutet, bei Einigkeit der Eheleute ist vor dem Familiengericht Frankfurt, aber auch vor jedem anderen deutschen Famliengericht, die Vertretung duch einen Anwalt, nämlich durch den Anwalt der den Antragssteller/die Antragsstellerin vertritt, möglich. Der andere Ehegatte muss nur zustimmen. Hierzu ist keine anwaltliche Vertretung erforderlich.

    ❌ Sie können den Antrag nicht selbst bei Gericht einreichen
    ❌ Sie können sich im Gerichtstermin nicht selbst vertreten
    ❌ Auch Online-Portale vermitteln immer mindestens einen Anwalt, der dann vor Gericht vertritt.


    🤝 Wann reicht ein Anwalt?

    Ein Anwalt reicht aus, wenn:

    • beide Partner die Scheidung wollen (einvernehmliche Scheidung)
    • keine Regelungen zu Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht getroffen werden müssen
    • oder diese Punkte außergerichtlich geklärt wurden (z. B. durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung)

    🔐 Tipp: Auch wenn Sie sich einig sind, ist es oft sinnvoll, sich vorab juristisch beraten zu lassen – z. B. zu Unterhaltsansprüchen oder Rentenausgleich.


    💡 Was kostet eine Scheidung mit nur einem Anwalt?

    Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert – abhängig vom Einkommen und Vermögen. Durch nur einen Anwalt können Sie Anwaltskosten sparen, aber:

    📌 Gerichtskosten fallen immer an – sie werden in der Regel je zur Hälfte geteilt
    📌 Anwaltskosten trägt grundsätzlich der Antragsteller – können aber intern vereinbart werden

    Beispiel:
    Bei einem Verfahrenswert von 4.000 € kostet die einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt insgesamt ca. 1.600 €(inkl. Gericht). Mit zwei Anwälten wären es etwa 2.400 €.


    ⚠️ Wann Sie lieber einen eigenen Anwalt brauchen

    Auch bei scheinbarer Einigkeit lohnt sich ein eigener Anwalt, wenn:

    • Kinder betroffen sind (Sorgerecht, Umgang, Unterhalt)
    • Immobilien, Schulden oder Vermögen vorhanden sind
    • Sie sich unsicher über Ihre Rechte fühlen
    • Sie eine faire, zukunftsfähige Lösung wollen
    • Sie befürchten, übervorteilt zu werden

    🎯 Mein Rat: Bei wichtigen Lebensentscheidungen wie einer Scheidung ist es oft teurer, auf rechtliche Begleitung zu verzichten – als frühzeitig Klarheit zu schaffen.


    📌 Fazit: Scheidung ohne Anwalt? Nicht ganz – aber mit nur einem geht’s

    Ganz ohne Anwalt ist eine Scheidung in Deutschland nicht möglich – aber bei Einigkeit reicht ein Anwalt für beide, um den Scheidungsantrag durchzubringen.

    Ich unterstütze Sie gerne bei einer fairen, unkomplizierten Lösung – mit klarer Kommunikation, transparenten Kosten und rechtlichem Überblick.

  • Reisen mit Kindern: Welche Reisedokumente brauche ich?

    Reisen mit Kindern: Welche Reisedokumente brauche ich?

    Die wohlverdienten Ferien stehen bevor – höchste Zeit, an die Packliste zu denken. Neben Kleidung, Spielsachen und Sonnencreme sollten Sie vor allem sicherstellen, dass alle Reisedokumente für Kinder vollständig sind. Das gilt besonders, wenn ein Elternteil oder die Großeltern allein mit einem minderjährigen Kind reisen.


    🛂 Reisedokumente für Kinder: Was ist Pflicht?

    Wenn nur ein Elternteil, Großeltern oder andere Begleitpersonen mit einem Kind ins Ausland reisen, verlangen viele Länder eine schriftliche Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht des anderen Elternteils oder beider Elternteile. Diese Regelung schützt das Kind und verhindert mögliche Probleme bei der Einreise.

    Je nach Einreisebestimmungen des Reiselandes kann es sogar erforderlich sein, dass die Reisevollmacht notariell oder amtlich beglaubigt ist.


    ✅ Checkliste: Reisen mit Kindern ohne beide Eltern

    Nutzen Sie diese Liste für einen ersten Überblick und informieren Sie sich konkret für Ihr Reiseland und Ihre individuelle Reise:

    • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
    • Reisevollmacht des nicht mitreisenden Elternteils / beider Eltern
    • Einverständniserklärung zur Auslandsreise (ggf. in der Landessprache)
    • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
    • Kopie des Ausweises des nicht reisenden Elternteils
    • Amtlich oder notariell beglaubigte Vollmacht (je nach Zielland)
    • Angaben zu Reiseziel, Zeitraum, Unterkunft und Rückreise

    📌 Reisevollmacht für Kinder – was ist zu beachten?

    Die Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht sollte folgende Punkte enthalten und beachtet werden:

    • Schriftliche Form: Die Erklärung muss schriftlich vorliegen – mündliche Absprachen gelten nicht.
    • Angaben zur Reise: Reiseziel, Reisedaten, Unterkunft und Kontaktmöglichkeiten sollten klar angegeben sein.
    • Daten des Kindes und der Eltern: Name, Geburtsdatum, Passnummer (falls vorhanden) des Kindes sowie vollständige Angaben zu beiden Sorgeberechtigten.
    • Unterschrift des nicht mitreisenden Elternteils: Unterschrift + Datum unbedingt erforderlich.
    • Beglaubigung (wenn nötig): Je nach Reiseland ist eine amtliche oder notarielle Beglaubigung Pflicht
    • Sprachversion: Manche Länder verlangen die Einverständniserklärung in der Landessprache oder auf Englisch zusätzlich zur deutschen Version.

    🌍 Länder mit strengen Einreisebestimmungen für Kinder

    Viele Eltern fragen sich: „Brauche ich eine Reisevollmacht für mein Kind?“ In Ländern wie Südafrika, Kanada, den USA oder auch einigen EU-Staaten ist eine offizielle Einverständniserklärung erforderlich – auch bei Urlaub mit den Großeltern oder nur einem Elternteil.


    💡 Tipp: Frühzeitig informieren

    Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Auswärtigen Amt oder der Botschaft des Ziellandes, welche Reisedokumente für Kinder erforderlich sind. So vermeiden Sie böse Überraschungen an der Grenze oder beim Grenzübertritt mit einem minderjährigen Kind.


    Häufig gestellte Fragen ❓

    Brauche ich eine Reisevollmacht, wenn ich allein mit meinem Kind reise?

    Ja, besonders bei internationalen Reisen mit Kindern verlangen viele Länder eine schriftliche Genehmigung des anderen Elternteils. Ohne sie kann die Einreise verweigert werden.

    Muss die Vollmacht beglaubigt sein?

    Das hängt vom Reiseziel ab. In einigen Ländern ist eine notarielle oder amtliche Beglaubigung Pflicht. Informieren Sie sich rechtzeitig.

    Gilt das auch für Großeltern oder Freunde als Begleitperson?

    Ja, auch bei einer Reise mit dem Enkelkind oder mit Kindern von Freunden muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitgeführt werden.

    Gibt es eine Vorlage für die Reisevollmacht?

    Ja, es gibt zahlreiche kostenlose Vorlagen für Reisevollmachten online. Wichtig ist, dass sie vollständig und aktuell sind.

    Was passiert ohne Einverständniserklärung?

    Im schlimmsten Fall wird die Einreise mit dem Kind verweigert oder es kommt zu Verzögerungen an der Grenzkontrolle.

    Fazit: Wenn Sie mit einem minderjährigen Kind alleine verreisen – ob als Mutter, Vater, Oma oder Opa – denken Sie unbedingt an die Reisevollmacht. Informieren Sie sich vor Urlaubsantritt über die jeweiligen Einreisebestimmungen z.B. beim auswärtigen Amt bzw. der Vertretung Ihres Reiselandes Gut vorbereitet starten Sie sorgenfrei in den Familienurlaub.


  • Trennung vor der Scheidung – was passiert rechtlich?

    Trennung vor der Scheidung – was passiert rechtlich?

    Die Trennung ist nicht nur emotional ein großer Schritt – auch rechtlich ändert sich einiges, noch bevor die eigentliche Scheidung eingereicht wird.

    👉 Viele Mandant:innen fragen:
    Was bedeutet Trennung überhaupt? Welche Rechte habe ich in dieser Zeit? Und worauf muss ich achten?
    Hier finden Sie die wichtigsten Infos – einfach erklärt.


    🚪 Was bedeutet „Trennung“ aus rechtlicher Sicht?

    Trennung heißt:

    ❌ Kein gemeinsamer Haushalt mehr
    ❌ Keine gemeinsamen Einkäufe, Mahlzeiten oder Konten
    ❌ Kein „eheliches Miteinander“ (Trennung von Tisch und Bett)

    📍 Wichtig: Eine Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung stattfinden! Entscheidend ist die räumliche und wirtschaftliche Trennung, nicht die Adresse.


    📆 Das Trennungsjahr – warum ist es so wichtig?

    Bevor ein Gericht die Scheidung ausspricht, muss mindestens ein Jahr Trennung vergangen sein – das sogenannte Trennungsjahr.

    ✔️ Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 1565 BGB)
    ✔️ Es ist ein Indiz dafür, dass die Ehe zerrüttet ist
    ✔️ Es ist Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung
    ✔️ In streitigen Verfahren kann das Gericht auch früher scheiden, wenn die Ehe „unwiederbringlich zerrüttet“ ist

    💡 Tipp: Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Trennung eindeutig erklärt haben – am besten schriftlich oder durch eindeutiges Verhalten.


    ⚖️ Was regelt sich rechtlich in der Trennung?

    Auch wenn Sie (noch) nicht geschieden sind – rechtlich verändert sich vieles:

    💶 1. Trennungsunterhalt

    • Wer weniger verdient, hat oft Anspruch auf Unterhalt während der Trennung
    • Der Trennungsunterhalt endet mit Rechtskraft der Scheidung (außer es gibt besondere Vereinbarungen)
    • Die Höhe orientiert sich an der ehelichen Lebensstellung und den gesetzlichen Vorgaben
    • Unterhalt muss aktiv eingefordert werden – ich unterstütze Sie dabei

    👶 2. Kinder & Sorgerecht

    • Das gemeinsame Sorgerecht bleibt grundsätzlich bestehen
    • Umgangsrecht und Betreuungsregelungen sollten möglichst frühzeitig, im Interesse des Kindes/der Kinder, möglichst einvernehmlich geregelt werden.
    • Im Zweifel entscheidet das Familiengericht zum Wohl der Kinder
    • Kindesunterhalt wird weiterhin von dem Elternteil gezahlt, bei dem die Kinder nicht dauerhaft leben

    🏠 3. Wohnsituation & Hausrat

    • Es kann vereinbart werden, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt (häufig bleibt der Elternteil mit den Kindern dort)
    • Nutzung und Aufteilung von Hausrat, Fahrzeugen, Konten usw. sollte möglichst einvernehmlich geregelt werden
    • Manchmal empfiehlt sich eine sofortige Trennung der Finanzen, um Konflikte zu vermeiden

    📝 Macht eine Trennungsvereinbarung Sinn?

    Ja – unbedingt, wenn Sie Klarheit schaffen und Streit vermeiden wollen! In einer schriftlichen Trennungsfolgenvereinbarung können Sie z. B. regeln:

    📄 Wer zahlt welchen Unterhalt?
    👧 Wie werden Kinder betreut?
    🏡 Wer bleibt in der Wohnung?
    💸 Wie erfolgt die Vermögensaufteilung während der Trennung?

    Diese sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung kann außergerichtlich getroffen werden und schafft eine gute Grundlage für eine spätere einvernehmliche Scheidung. Bestimmte Regelungen können nur notariell rechtswirksam erklärt werden. Ich berate Sie hierzu gerne.


    🙋‍♀️ Warum sich frühe anwaltliche Beratung lohnt

    Viele Probleme und langwierige Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn Sie sich bereits bei der Trennung rechtlich beraten lassen. Ich unterstütze Sie:

    ✅ Bei der Gestaltung einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung

    ✅Bei dem Entwurf einer notariell zu beukrundenden Scheidungsfolgenvereinbarung
    ✅ Bei der Berechnung von Trennungsunterhalt
    ✅ Bei allen Fragen rund um Kinder, Vermögen & Alltag

    Sie stehen vor ähnlichen Fragen?
    Lassen Sie sich individuell beraten – kompetent, diskret und lösungsorientiert.

    📍 Karcher Rechtsanwälte
    Frankenallee 230, 60326 Frankfurt am Main (Gallus)
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    🕒 Mo–Fr: 10:00 – 13:00 und 15:00 – 18:00

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    Häufig gestellte Fragen ❓

    Was bedeutet rechtlich „getrennt leben“ in Frankfurt?

    Auch in Frankfurt zählt zur Trennung, dass Ehepartner keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen – das kann auch in der gleichen Wohnung sein, wenn wirtschaftlich und räumlich getrennt gelebt wird.

    Wie lange dauert das Trennungsjahr in Frankfurt?

    Das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert mindestens 12 Monate – diese Regelung gilt bundesweit, auch in Frankfurt.

    Kann ich in Frankfurt während der Trennung Unterhalt verlangen?

    Ja, während der Trennungszeit können Sie in Frankfurt Anspruch auf Trennungsunterhalt geltend machen, wenn Sie weniger verdienen als Ihr Ehepartner.

    Sollte ich in Frankfurt eine Trennungsvereinbarung aufsetzen?

    Eine schriftliche Trennungsvereinbarung ist in Frankfurt wie überall sehr sinnvoll, um Rechte und Pflichten klar zu regeln und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.