Der Versorgungsausgleich ist ein oft unterschätztes, aber finanziell sehr wichtiges Thema im Rahmen einer Scheidung. Viele wissen gar nicht genau, worum es geht – oder welche Auswirkungen eine falsche Entscheidung später im Rentenalter haben kann.
In diesem Beitrag erkläre ich, was der Versorgungsausgleich bedeutet, wann er durchgeführt wird, ob Sie ihn vermeiden können – und was das Ganze konkret für Sie bedeutet.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Beim Versorgungsausgleich werden Rentenansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden, zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Dabei geht es nicht nur um die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch um:
- betriebliche Altersvorsorge (z. B. Betriebsrenten)
- private Rentenversicherungen
- Versorgungswerke (z. B. für Ärzt:innen, Anwält:innen)
Ziel: Jeder Ehegatte soll für den Zeitraum der Ehe etwa gleich gut für das Alter abgesichert sein – unabhängig davon, wer wie viel gearbeitet hat.
Wann findet der Versorgungsausgleich statt?
Der Versorgungsausgleich wird automatisch im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens durchgeführt – sofern die Ehe länger als drei Jahre bestand.
Ausnahmen – kein Versorgungsausgleich nötig, wenn:
- die Ehe unter 3 Jahre dauerte (ohne Antrag auf Durchführung)
- beide Ehepartner notariell auf den Versorgungsausgleich verzichten
- das Gericht auf Antrag ausnahmsweise darauf verzichtet
Was wird ausgeglichen?
Alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften werden berücksichtigt. Dazu zählen:
- Gesetzliche Rentenansprüche
- Betriebsrenten (z. B. Direktversicherung, Pensionskassen)
- Private Rentenversicherungen (Riester, Rürup etc.)
- Berufsspezifische Versorgungen (z. B. Ärzteversorgung)
Die Ehezeit beginnt mit dem Monat der Heirat und endet mit dem Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?
Das Familiengericht fordert von den Rentenversicherungsträgern Informationen an. Diese berechnen, welche Rentenanwartschaften jeder Ehepartner während der Ehezeit erworben hat.
Anschließend wird ein gerechter Ausgleich durchgeführt:
- Der Partner mit mehr Rentenpunkten gibt die Hälfte des Überschusses ab.
- Die Rentenpunkte werden intern (im gleichen Versorgungssystem) oder extern (in ein anderes System)übertragen.
Kann ich den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ja – aber nur durch eine vertragliche Vereinbarung, etwa:
- im Ehevertrag
- durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung (notariell beurkundet)
Wichtig: Das Gericht prüft, ob der Verzicht nicht sittenwidrig ist. Besonders bei starkem Einkommens- oder Altersunterschied ist Vorsicht geboten.
Vorteile und Nachteile eines Verzichts
Vorteile:
- Schnellere Scheidung möglich
- Keine Rentenkürzung bei Beamten oder Selbstständigen
- Individuelle Lösungen bei vorhandener Altersvorsorge
Nachteile:
- Ein Partner kann im Alter finanziell schlechter dastehen
- Rentenlücken können nicht einfach nachgeholt werden
- Rückabwicklung später kaum möglich
Versorgungsausgleich bei Auslandsbezug
Bei internationalen Ehen oder wenn Renten im Ausland erworben wurden, wird es komplizierter. Hier kommt es auf:
- das anzuwendende Recht (deutsch oder ausländisch)
- bilaterale Abkommen (z. B. mit der Schweiz oder Österreich)
- die Anerkennung der jeweiligen Rentenform
Tipp: Lassen Sie sich unbedingt frühzeitig beraten, wenn einer der Partner im Ausland gearbeitet hat.
FAQ – häufige Fragen zum Versorgungsausgleich
Ja, wenn Sie mehr Rentenanwartschaften abgeben müssen als Sie erhalten.
Ja – auch private Rentenversicherungen zählen, wenn sie der Altersvorsorge dienen.
Ja – durch notariellen Verzicht, wenn beide einverstanden sind.
Ja – durch notariellen Verzicht, wenn beide einverstanden sind.
Fazit: Versorgungsausgleich – nicht unterschätzen!
Auch wenn es auf den ersten Blick „nur um die Rente“ geht – der Versorgungsausgleich kann langfristig enorme finanzielle Auswirkungen haben. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, ob Sie ihn durchführen lassen, ausschließen oder modifizieren sollten.



