Unterschied zwischen einvernehmlicher Scheidung und Online Scheidung

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Einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass sich beide Ehegatten über die Scheidung und alle Scheidungsfolgen (z. B. Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht) weitgehend einig sind.

Merkmale der einvernehmlichen Scheidung:

  • Der andere Ehepartner stimmt dem Scheidungsantrag zu
  • Kaum oder keine Streitpunkte – eine gemeinsame Lösung steht im Vordergrund
  • Ziel: eine friedliche und zügige Trennung – insbesondere im Interesse der Kinder
  • Oft reicht ein Anwalt aus, da dieser nur eine Partei vertreten darf
  • Zusätzliche notarielle Vereinbarungen können sinnvoll sein, um spätere Konflikte zu vermeiden

Online-Scheidung beschreibt hingegen nicht den Inhalt der Scheidung, sondern die Form der Kommunikationzwischen Mandant:in und Anwält:in.

Merkmale der Online-Scheidung:

  • Digitale Kommunikation per E-Mail, Telefon oder Video – bequem von zu Hause
  • Für einvernehmliche und streitige Scheidungen geeignet
  • Keine zusätzlichen Kosten für persönliche Termine – sie sind jederzeit möglich
  • Flexibel und ortsunabhängig – auch für Mandant:innen außerhalb Frankfurts oder im Ausland geeignet

Fazit:

Die einvernehmliche Scheidung beschreibt den Inhaltlichen Zustand der Einigung zwischen den Ehegatten, während die Online-Scheidung eine digitale Abwicklung des Verfahrens bezeichnet.

Ideal ist oft die Kombination aus beidem: eine einvernehmliche Online-Scheidung – effizient, kostenschonend und stressfrei.