Unterschied zwischen einvernehmlicher Scheidung und Online Scheidung

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Einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass sich beide Ehegatten über die Scheidung und alle Scheidungsfolgen (z. B. Unterhalt 💰, Vermögensaufteilung 🏠, Sorgerecht 👶) weitgehend einig sind.

Merkmale der einvernehmlichen Scheidung:

  • ✔️ Der andere Ehepartner stimmt dem Scheidungsantrag zu
  • ✌️ Kaum oder keine Streitpunkte – eine gemeinsame Lösung steht im Vordergrund
  • 👨‍👩‍👧‍👦 Ziel: eine friedliche und zügige Trennung – insbesondere im Interesse der Kinder
  • 👩‍⚖️ Oft reicht ein Anwalt aus, da dieser nur eine Partei vertreten darf
  • 📝 Zusätzliche notarielle Vereinbarungen können sinnvoll sein, um spätere Konflikte zu vermeiden

Online-Scheidung beschreibt hingegen nicht den Inhalt der Scheidung, sondern die Form der Kommunikationzwischen Mandant:in und Anwält:in.

Merkmale der Online-Scheidung:

  • 📧📱 Digitale Kommunikation per E-Mail, Telefon oder Video – bequem von zu Hause
  • ⚖️ Für einvernehmliche und streitige Scheidungen geeignet
  • 🕒 Keine zusätzlichen Kosten für persönliche Termine – sie sind jederzeit möglich
  • 🤗 Flexibel und ortsunabhängig – auch für Mandant:innen außerhalb Frankfurts oder im Ausland geeignet

Fazit:

Die einvernehmliche Scheidung beschreibt den Inhaltlichen Zustand der Einigung zwischen den Ehegatten, während die Online-Scheidung eine digitale Abwicklung des Verfahrens bezeichnet.

Ideal ist oft die Kombination aus beidem: eine einvernehmliche Online-Scheidung – effizient, kostenschonend und stressfrei.