Die Immobilie im Falle einer Scheidung

Bei der Teilung, Übernahme oder Verwertung von Immobilien spielen vielfältige wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte eine Rolle.
Ein Weg kann der Verkauf einer Immobilie mit dem Ziel der Aufteilung des Erlöses zwischen den Eheleuten sein, oder die Übernahme, beziehungsweise der Verbleib der Immobilie bei einem Ehepartner. Letzteres kann sich insbesondere dann anbieten, um gemeinsamen Kindern ihr gewohntes Umfeld zu erhalten.  Ein anderer Weg ist die Verrechnung mit anderen Vermögenswerten im Rahmen eines – zu beantragenden – Zugewinnausgleichs. Der schlechteste Fall wäre als ultima ratio, die Teilungsversteigerung.
Neben einer Regelung im Scheidungsverfahren bietet sich ein vorweggenommener Ausgleich im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung an.
Das Schicksal von Immobilien sollte im Falle einer Scheidung immer individuell im Interesse der Mandanten erarbeitet werden.
Wir beraten und begleiten Sie kompetent bei der Vorbereitung, Verhandlung und der Umsetzung einer auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten, sinnvollen Lösung