Internationale Scheidung

Was ist eine internationale Scheidung?

Wir bearbeiten Scheidungen mit internationalem Bezug, für die ein deutsches Gericht zuständige ist. Um eine Scheidung mit internationalem Bezug handelt es sich, sobald Ihre Scheidung einen internationalen Berührungspunkt hat. Dies ist z.B., der Fall, wenn sich ein ausländisches Ehepaar, mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, in Deutschland scheiden lassen möchte. Dies ist aber auch der Fall, wenn nur einer der Ehegatten Ausländer ist.

Scheidung eines deutschen Ehepaars im Ausland?

Was viele nicht wissen: Auch in diesem Fall besteht eine Scheidung mit internationalem Bezug. Nämlich dann, wenn ein deutsches Ehepaar, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, sich scheiden lassen möchte. Voraussichtlich richtet sich die Scheidung in diesem Fall nach dem Recht des Landes in dem das Ehepaar seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Soweit Sie eine Auswanderung beabsichtigen, oder aber bereits ausgewandert sind, kann die Vereinbarung von deutschem Recht für den Fall einer Scheidung sinnvoll sein.

Sobald internationale Berührungspunkte bestehen, stellt sich immer zunächst die Frage, ob ein deutsches Gericht international zuständig ist.

Wenn die internationale Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts für Ihre Scheidung vorliegt, klären wir zunächst, welches Recht vor dem deutschen Gericht anzuwenden ist. Denn, vor deutschen Gerichten ist nicht immer automatisch deutsches Recht anzuwenden.

Eine Scheidung – unterschiedliche ausländische Rechte?

Auch dies ist durchaus möglich. Neben der Frage, welches Recht bei auf Ihr Scheidungsverfahren anzuwenden ist, klären wir auch, welches Recht auf die Scheidungsfolgesachen anzuwenden ist. Für die unterschiedlichen Folgesachen, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, etc. kommen gegebenenfalls unterschiedlich Rechte zur Anwendung. So ist für das Güterrecht zum Beispiel auf das Recht des Landes abzustellen, in dem die Eheleute nach Eheschluss zuerst gemeinsam gelebt haben. Für Unterhaltsfragen ist das Recht des Landes heranzuziehen in dem der Unterhaltsberechtigte seine gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sie sehen schnell, es kann also durchaus vorkommen, dass im Rahmen einer Scheidung die Rechte unterschiedlicher Länder angewendet werden müssen.

Im Kontext von internationalen Scheidungen können viele unterschiedliche Konstellationen gegeben sein. Gegebenenfalls ist es ratsam, dass die Eheleute vor Einreichung der Scheidung eine Rechtswahl treffen und somit festlegen, welches Recht auf Ihre Scheidung angewandt werden soll.

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Scheidungssituation und Ihren Fragen.

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