Was bedeutet Wechselmodell ?

Unter Wechselmodell versteht man eine der möglichen, und inzwischen sehr zeitgemäßen, Form der Aufteilung der Kinderbetreuung bei geschiedenen, oder in Trennung lebenden Eltern.
Dabei liegt ein „echtes Wechselmodell“ nur dann vor, wenn die Betreuungsanteile gleichberechtigt und annähernd gleichmäßig aufgeteilt werden. Zum Beispiel, wenn jeder Elternteil tatsächlich auch ca. 50 % der Betreuung übernimmt. Ob das Wechselmodell im Pendelmodell – bei dem der Aufenthalt des Kindes regelmäßig zwischen den Elternteilen wechselt, oder im Nestmodell – bei dem das Kind in seiner gewohnten Umgebung bleibt, und die Eltern sich mit dem Aufenthalt im „Nest“ abwechseln, praktiziert wird, ist eine individuelle Entscheidung, die immer zum Wohle des Kindes getroffen werden sollte.
Entgegen der weitläufig verbreiteten Meinung bedeutet Wechselmodell jedoch nicht, dass die Eltern sich die Unterhaltleistung pauschal 50:50 teilen. Beide Eltern sind entsprechend ihrer Einkommen barunterhaltspflichtig, sodass im Rahmen der Berechnung des Kindesunterhalts eine nicht unkomplizierte Quotelung der Einkommen der Eltern stattfindet.